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BGH, 16.12.1953 - II ZR 133/53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 15.12.1951 - II ZR 108/51
Invaliditätszusatzversicherung
Auszug aus BGH, 16.12.1953 - II ZR 133/53
Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß in derartigen Fällen auch Gesetze, deren Geltungsbereich sich nur auf den Bezirk des Berufungsgerichts erstreckt, der Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterliegen (BGHZ 4, 219 [220]; 6, 47 [49/50]). - BGH, 30.04.1952 - II ZR 124/51
Umstellung von Berliner Versicherungsansprüchen
Auszug aus BGH, 16.12.1953 - II ZR 133/53
Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß in derartigen Fällen auch Gesetze, deren Geltungsbereich sich nur auf den Bezirk des Berufungsgerichts erstreckt, der Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterliegen (BGHZ 4, 219 [220]; 6, 47 [49/50]). - RG, 23.05.1936 - 3/36
Kommt der Gläubiger einer auf Reichsmark lautenden Forderung, der Ausländer im …
Auszug aus BGH, 16.12.1953 - II ZR 133/53
Es ist den Ausführungen des Berufungsgerichts, bei denen es sich in Übereinstimmung mit dem Beschluß des Großen Senats für Zivilsachen des Reichsgerichts vom 23. Mai 1936 (RGZ 151, 116) befindet, zu folgen, daß die Klägerin einen Anspruch auf Zahlung in freier Mark hatte, denn freie Mark schuldete die Beklagte auf Grund ihrer Wechselrechtlichen Verpflichtung der Klägerin.