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   BGH, 16.12.1953 - VI ZR 12/53   

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https://dejure.org/1953,4751
BGH, 16.12.1953 - VI ZR 12/53 (https://dejure.org/1953,4751)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1953 - VI ZR 12/53 (https://dejure.org/1953,4751)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1953 - VI ZR 12/53 (https://dejure.org/1953,4751)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • RG, 23.03.1921 - VI 543/20

    Schadensersatzpflicht aus Gewerbebetrieb

    Auszug aus BGH, 16.12.1953 - VI ZR 12/53
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Ausübung des Berufes oder Gewerbes besondere Sorgfaltspflichten gegen Dritte mit sich bringt; der Gewerbebetrieb begründet besondere Pflichten über die allgemeinen Pflichten eines jeden hinaus gegenüber den Personen, mit denen der Gewerbetreibende vermöge seines Gewerbes in Verkehrsberührung kommt; die besonderen Sorgfaltspflichten treffen ihn für alle Handlungen, die in den Kreis seiner gewerblichen Betätigung fallen (RGZ 102, 38 [43]).

    So ist, wer gewerbsmäßig die Lagerung und Beförderung von Sachen betreibt, auch abgesehen von etwa geschlossenen Verträgen, zur Obhut und Überwachung der Sachen verpflichtet, die im Gewerbebetrieb an ihn gelangt sind (RGZ 102, 38 [42]; 105, 302; 120, 121 [122/123]).

  • RG, 04.02.1928 - I 94/27

    Schleppvertrag. ; Außervertragliche Sorgfalt.

    Auszug aus BGH, 16.12.1953 - VI ZR 12/53
    So ist, wer gewerbsmäßig die Lagerung und Beförderung von Sachen betreibt, auch abgesehen von etwa geschlossenen Verträgen, zur Obhut und Überwachung der Sachen verpflichtet, die im Gewerbebetrieb an ihn gelangt sind (RGZ 102, 38 [42]; 105, 302; 120, 121 [122/123]).
  • BGH, 18.12.1952 - VI ZR 54/52

    Abkommen von der Fahrbahn nach Überholtwerden I - § 823 BGB, § 286 ZPO,

    Auszug aus BGH, 16.12.1953 - VI ZR 12/53
    Vielmehr fiel es den Beklagten zu, den Anscheinsbeweis, der sich für die Infektion durch Milch aus der U. Molkerei ergab, dadurch zu erschüttern, dass sie einen Sachverhalt darlegten und erforderliche falls bewiesen, der die ernsthafte Möglichkeit einer andersartigen Infektion aufzeigte (BGHZ 8, 239 [240] mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52

    Eheliches Güterrecht. Gleichberechtigung

    Auszug aus BGH, 16.12.1953 - VI ZR 12/53
    Soweit der Erstkläger Ansprüche geltend macht, die seiner Ehefrau erwachsen sind, ist jedoch, was auch im Revisionsverfahren beachtet werden muss, seine Klagebefugnis aus § 1380 BGB während des Revisionsverfahrens erloschen, da die Bestimmungen über das Recht des Mannes zur Verwaltung und Nutzniessung am eingebrachten Gute der Frau, aus denen sich jene Klagebefugnis ergibt, im Widerspruch zu dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau stehen und mit Ablauf des 31. März 1953 unanwendbar geworden sind (Art. 3, 117 Abs. 1 GrundG; vgl. BGHZ 10, 266).
  • BGH, 14.10.1953 - VI ZR 96/52

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem LKW in einer ampelgeregelten

    Auszug aus BGH, 16.12.1953 - VI ZR 12/53
    Wie der Senat in gleichliegenden Fällen mit näherer Begründung entschieden hat (Urteile vom 14. und 21. Oktober 1953, VI ZR 96/52 bzw. VI ZR 320/52), ist eine solche Übertragung der Prozessführungsbefugnis rechtlich möglich, und es steht ihrer Berücksichtigung auch nicht entgegen, dass der Kläger erst im Revisionsverfahren vorgebracht hat, ermächtigt worden zu sein.
  • BGH, 21.10.1953 - VI ZR 320/52
    Auszug aus BGH, 16.12.1953 - VI ZR 12/53
    Wie der Senat in gleichliegenden Fällen mit näherer Begründung entschieden hat (Urteile vom 14. und 21. Oktober 1953, VI ZR 96/52 bzw. VI ZR 320/52), ist eine solche Übertragung der Prozessführungsbefugnis rechtlich möglich, und es steht ihrer Berücksichtigung auch nicht entgegen, dass der Kläger erst im Revisionsverfahren vorgebracht hat, ermächtigt worden zu sein.
  • RG, 19.09.1921 - VI 191/21

    Tierarzt; Rechtspflicht zum Handeln (§ 823 BGB.).

    Auszug aus BGH, 16.12.1953 - VI ZR 12/53
    Bei Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit hat der Tierarzt dafür zu sorgen, dass auch solche Personen, zu denen er in keinen vertraglichen Beziehungen steht, nicht durch Krankheitskeime, die von dem Tiere ausgehen, infiziert und gesundheitlich geschädigt werden (RGZ 102, 372 [374/75]).
  • RG, 16.12.1910 - VII 21/10

    Rechtsweg in Brausteuersachen; Reichsgewohnheitsrecht

    Auszug aus BGH, 16.12.1953 - VI ZR 12/53
    Die Entstehung von Gewohnheitsrecht setzt aber eine länger dauernde gleichmässige Übung der beteiligten Kreise voraus; diese muss auf der gemeinsamen Überzeugung beruht haben, dass Recht sei, wie verfahren wurde (RGZ 75, 40 [41]).
  • RG, 28.10.1922 - I 11/22

    Haftung des Spediteurs

    Auszug aus BGH, 16.12.1953 - VI ZR 12/53
    So ist, wer gewerbsmäßig die Lagerung und Beförderung von Sachen betreibt, auch abgesehen von etwa geschlossenen Verträgen, zur Obhut und Überwachung der Sachen verpflichtet, die im Gewerbebetrieb an ihn gelangt sind (RGZ 102, 38 [42]; 105, 302; 120, 121 [122/123]).
  • RG, 13.12.1940 - III 46/40

    Über den Beweis des ersten Anscheins für die Entstehungsursache von Krankheiten,

    Auszug aus BGH, 16.12.1953 - VI ZR 12/53
    Es lässt sich daher rechtlich nicht beanstanden, dass das Berufungsgericht die Grundsätze vom Beweis des ersten Anscheins herangezogen hat (RGZ 165, 336 [339]).
  • RG, 17.01.1940 - II 82/39

    1. Verletzt der Hersteller oder Verkäufer eines Kraftwagens eine allgemeine

  • BGH, 02.12.1986 - VI ZR 252/85

    Haftung des Herstellers mangelhaften Fertigpreßfutters - Anforderungen an einen

    Dies gilt jedoch im allgemeinen nur dann, wenn eine nachträgliche Produktveränderung faktisch ausgeschlossen ist oder - etwa bei neueren Geräten - wenigstens keinerlei Anhaltspunkte für eine zwischenzeitliche Veränderung bestehen, oder wenn (nach dem Gebrauch von Nahrungsmitteln, Medikamenten, Kosmetika usw.) bei verschiedenen Verwendern des Produkts bzw. an mehreren Stellen gleiche oder ähnliche Schäden auftreten, z.B. bestimmte Infektionskrankheiten typischer Art (BGHZ 17, 191, 196 [BGH 09.05.1955 - II ZR 31/54]; Senatsurteile vom 16. Dezember 1953 - VI ZR 12/53 - Trinkmilch - VersR 1954, 100 und vom 26. November 1968 - VI ZR 212/66 - Hühnerpest - VersR 1969, 155, 158, insoweit nicht in BGHZ 51, 91 [BGH 26.11.1968 - VI ZR 212/66] abgedruckt; kritisch hierzu bereits Weitnauer, Festschrift für Larenz, 1973, S. 905, 913).
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