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   BGH, 16.12.1966 - 4 StR 166/66   

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https://dejure.org/1966,7188
BGH, 16.12.1966 - 4 StR 166/66 (https://dejure.org/1966,7188)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1966 - 4 StR 166/66 (https://dejure.org/1966,7188)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1966 - 4 StR 166/66 (https://dejure.org/1966,7188)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit - Anforderungen an eine Berechnung der Blutalkoholkonzentration bei Verkehrsdelikten - Voraussetzungen für die Geltendmachung einer Revision auf Grund einer Verletzung sachlichen Rechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.11.1953 - 3 StR 504/53
    Auszug aus BGH, 16.12.1966 - 4 StR 166/66
    Mit diesen Ausführungen hat sich die Strafkammer zwar in Widerspruch zu der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gesetzt, nach der ein Kraftfahrer erst bei einem Blutalkoholgehalt von 1, 5 Promille an ausnahmslos als fahruntüchtig angesehen und ein Nachweis, daß der Sicherheitszuschlag im Einzelfall insbesondere infolge geringerer Fehlerbreite der Blutalkoholbestimmungsmethoden, genauerer Berechnung des Blutalkoholgehalts oder geringerer Alkoholverträglichkeit des Täters zu groß sei, nicht zugelassen wurde (BGHSt 5, 168 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 504/53]; 10, 265 [BGH 08.04.1957 - GSSt - 3/56]; 13, 83, 278; 19, 243 [BGH 21.02.1964 - 5 StR 588/63]= VRS 6, 21; 13, 49; 16, 453, 448; 26, 258; ferner VRS 8, 199; 26, 258).
  • BGH, 11.04.1957 - 4 StR 482/56
    Auszug aus BGH, 16.12.1966 - 4 StR 166/66
    Mit diesen Ausführungen hat sich die Strafkammer zwar in Widerspruch zu der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gesetzt, nach der ein Kraftfahrer erst bei einem Blutalkoholgehalt von 1, 5 Promille an ausnahmslos als fahruntüchtig angesehen und ein Nachweis, daß der Sicherheitszuschlag im Einzelfall insbesondere infolge geringerer Fehlerbreite der Blutalkoholbestimmungsmethoden, genauerer Berechnung des Blutalkoholgehalts oder geringerer Alkoholverträglichkeit des Täters zu groß sei, nicht zugelassen wurde (BGHSt 5, 168 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 504/53]; 10, 265 [BGH 08.04.1957 - GSSt - 3/56]; 13, 83, 278; 19, 243 [BGH 21.02.1964 - 5 StR 588/63]= VRS 6, 21; 13, 49; 16, 453, 448; 26, 258; ferner VRS 8, 199; 26, 258).
  • BGH, 20.03.1959 - 4 StR 306/58
    Auszug aus BGH, 16.12.1966 - 4 StR 166/66
    Mit diesen Ausführungen hat sich die Strafkammer zwar in Widerspruch zu der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gesetzt, nach der ein Kraftfahrer erst bei einem Blutalkoholgehalt von 1, 5 Promille an ausnahmslos als fahruntüchtig angesehen und ein Nachweis, daß der Sicherheitszuschlag im Einzelfall insbesondere infolge geringerer Fehlerbreite der Blutalkoholbestimmungsmethoden, genauerer Berechnung des Blutalkoholgehalts oder geringerer Alkoholverträglichkeit des Täters zu groß sei, nicht zugelassen wurde (BGHSt 5, 168 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 504/53]; 10, 265 [BGH 08.04.1957 - GSSt - 3/56]; 13, 83, 278; 19, 243 [BGH 21.02.1964 - 5 StR 588/63]= VRS 6, 21; 13, 49; 16, 453, 448; 26, 258; ferner VRS 8, 199; 26, 258).
  • BGH, 21.02.1964 - 5 StR 588/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.12.1966 - 4 StR 166/66
    Mit diesen Ausführungen hat sich die Strafkammer zwar in Widerspruch zu der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gesetzt, nach der ein Kraftfahrer erst bei einem Blutalkoholgehalt von 1, 5 Promille an ausnahmslos als fahruntüchtig angesehen und ein Nachweis, daß der Sicherheitszuschlag im Einzelfall insbesondere infolge geringerer Fehlerbreite der Blutalkoholbestimmungsmethoden, genauerer Berechnung des Blutalkoholgehalts oder geringerer Alkoholverträglichkeit des Täters zu groß sei, nicht zugelassen wurde (BGHSt 5, 168 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 504/53]; 10, 265 [BGH 08.04.1957 - GSSt - 3/56]; 13, 83, 278; 19, 243 [BGH 21.02.1964 - 5 StR 588/63]= VRS 6, 21; 13, 49; 16, 453, 448; 26, 258; ferner VRS 8, 199; 26, 258).
  • BGH, 26.02.1964 - 4 StR 496/63
    Auszug aus BGH, 16.12.1966 - 4 StR 166/66
    Mit diesen Ausführungen hat sich die Strafkammer zwar in Widerspruch zu der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gesetzt, nach der ein Kraftfahrer erst bei einem Blutalkoholgehalt von 1, 5 Promille an ausnahmslos als fahruntüchtig angesehen und ein Nachweis, daß der Sicherheitszuschlag im Einzelfall insbesondere infolge geringerer Fehlerbreite der Blutalkoholbestimmungsmethoden, genauerer Berechnung des Blutalkoholgehalts oder geringerer Alkoholverträglichkeit des Täters zu groß sei, nicht zugelassen wurde (BGHSt 5, 168 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 504/53]; 10, 265 [BGH 08.04.1957 - GSSt - 3/56]; 13, 83, 278; 19, 243 [BGH 21.02.1964 - 5 StR 588/63]= VRS 6, 21; 13, 49; 16, 453, 448; 26, 258; ferner VRS 8, 199; 26, 258).
  • BGH, 09.12.1966 - 4 StR 119/66

    Fahruntüchtigkeit auf Grund Alkoholgenusses - Fahrlässige Gefährdung des

    Auszug aus BGH, 16.12.1966 - 4 StR 166/66
    Nunmehr hat jedoch der Bundesgerichtshof in Fortbildung dieser Rechtsprechung in dem zum Abdruck in der Entscheidungssammlung vorgesehenen Beschluß vom 9. Dezember 1966 - 4 StR 119/66 - ausgesprochen, daß Kraftfahrer bei einem Blutalkoholgehalt von 1, 3 Promille ausnahmslos unbedingt fahruntüchtig sind.
  • BGH, 19.05.1967 - 4 StR 36/67

    Strafbarkeit wegen Trunkenheitsfahrt - Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr -

    Für die Beurteilung der noch nicht rechtskräftig entschiedenen Fälle ist es dabei ohne Bedeutung, ob die Tat vor oder nach dem 9. Dezember 1966 begangen worden ist (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Dezember 1966 - 4 StR 166/66, VRS 32, 229).
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