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   BGH, 16.12.1988 - 3 StR 509/88   

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BGH, 16.12.1988 - 3 StR 509/88 (https://dejure.org/1988,806)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1988 - 3 StR 509/88 (https://dejure.org/1988,806)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1988 - 3 StR 509/88 (https://dejure.org/1988,806)
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Lagerung im Kinderzimmer

§ 259 StGB, Abgrenzung Absatz/Absatzhilfe, noch nicht feststehender Absatzplan

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wahlfeststellung zwischen Diebstahl oder Hehlerei - Absatz oder Absatzhilfe durch Lagern von Ware

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 259 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1490
  • MDR 1989, 560
  • NStZ 1989, 319
  • StV 1989, 434
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 03.10.1984 - 2 StR 166/84

    Strafbarkeit wegen Hehlerei - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 16.12.1988 - 3 StR 509/88
    Das ist etwa der Fall, wenn der Verwahrer den Absatz bereits versucht, er das Diebesgut in Verkaufskommission übernimmt oder er es mit dem Ziel lagert, die Durchführung eines bereits feststehenden Absatzplanes zu ermöglichen (BGH a.a.O. S. 137; vgl. auch BGH, Urteil vom 22. Dezember 1981 - 1 StR 577/81; BGHSt 33, 44, 48 [BGH 03.10.1984 - 2 StR 166/84]; LK-Ruß 10. Aufl. § 259 Rdn. 28 a.E.; Dreher/Tröndle StGB 44. Aufl. § 259 Rdn. 19, S. 1325).

    Die Entscheidung BGHSt 33, 44 [BGH 03.10.1984 - 2 StR 166/84] steht dieser Auffassung nicht entgegen, weil ihr ein anderer Sachverhalt zugrundeliegt.

    In der neuen Hauptverhandlung wird das Landgericht im Hinblick auf den engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang zwischen dem Einbruch in das Tabakwarengeschäft Sch. und der Bergung der Beute auch Beihilfe zum Diebstahl (durch Zusage von Hilfe schon vor der Tat - vgl. BGHSt 33, 44, 47) [BGH 03.10.1984 - 2 StR 166/84] und Begünstigung (§ 257 Abs. 1 StGB) zu prüfen haben.

  • BGH, 04.11.1976 - 4 StR 255/76

    Ölgemälde - § 259 StGB, Absatz, kein Absatzerfolg

    Auszug aus BGH, 16.12.1988 - 3 StR 509/88
    Das (unselbständige) "Absetzenhelfen" im Sinne des § 259 Abs. 1 StGB in der Fassung des Art. 19 Nr. 132 EGStGB vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469) entspricht einem Ausschnitt aus dem früheren Tatbestand des "Mitwirkens zum Absatz" des § 259 StGB a.F., der auch das "Absetzen" der geltenden Hehlereivorschrift mitumfaßte, d.h. das selbständige Tätigwerden zum Zwecke des Absatzes im Einverständnis mit dem Vortäter und für dessen Rechnung (vgl. BGHSt 26, 358, 360 f; 27, 45, 47, 48, 49) [BGH 04.11.1976 - 4 StR 255/76].

    Absetzen und Absetzenhelfen sind als (selbständige und unselbständige) Hilfe bei Absatzbemühungen des Vortäters zu verstehen; vollendete Hehlerei in diesen Tatbestandsformen setzt nicht notwendig voraus, daß der Absatz gelingt (BGHSt 26, 358, 359 f; 27, 45, 47, 50 f. [BGH 04.11.1976 - 4 StR 255/76]; 29, 239, 242; BGH NJW 1978, 2042; 1979, 2621; NStZ 1983, 455).

    Ferner ist ungewiß, ob die Stellung der Angeklagten oder jedenfalls die der Mitangeklagten der selbständigen Stellung eines Verkaufskommissionärs (vgl. BGHSt 27, 45, 51) [BGH 04.11.1976 - 4 StR 255/76] entsprach, für den das als Hehlerei strafbare selbständige Absetzen bereits mit der Übernahme und Verwahrung des Diebesgutes beginnt (BGHSt 2, 135, 137; BGH NJW 1978, 2042; NStZ 1983, 455).

  • BGH, 24.01.1952 - 3 StR 927/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.12.1988 - 3 StR 509/88
    So hat der Bundesgerichtshof zu § 259 StGB a.F. angenommen, daß die bloße Aufbewahrung der Beute mit dem Ziel, sie später irgendwo abzusetzen, kein "Mitwirken zum Absatz" sei (BGHSt 2, 135, 137).

    Ferner ist ungewiß, ob die Stellung der Angeklagten oder jedenfalls die der Mitangeklagten der selbständigen Stellung eines Verkaufskommissionärs (vgl. BGHSt 27, 45, 51) [BGH 04.11.1976 - 4 StR 255/76] entsprach, für den das als Hehlerei strafbare selbständige Absetzen bereits mit der Übernahme und Verwahrung des Diebesgutes beginnt (BGHSt 2, 135, 137; BGH NJW 1978, 2042; NStZ 1983, 455).

  • BGH, 16.06.1976 - 3 StR 62/76

    gescheiterter Absatz - § 259 StGB, Absatzhilfe, kein Absatzerfolg

    Auszug aus BGH, 16.12.1988 - 3 StR 509/88
    Das (unselbständige) "Absetzenhelfen" im Sinne des § 259 Abs. 1 StGB in der Fassung des Art. 19 Nr. 132 EGStGB vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469) entspricht einem Ausschnitt aus dem früheren Tatbestand des "Mitwirkens zum Absatz" des § 259 StGB a.F., der auch das "Absetzen" der geltenden Hehlereivorschrift mitumfaßte, d.h. das selbständige Tätigwerden zum Zwecke des Absatzes im Einverständnis mit dem Vortäter und für dessen Rechnung (vgl. BGHSt 26, 358, 360 f; 27, 45, 47, 48, 49) [BGH 04.11.1976 - 4 StR 255/76].

    Absetzen und Absetzenhelfen sind als (selbständige und unselbständige) Hilfe bei Absatzbemühungen des Vortäters zu verstehen; vollendete Hehlerei in diesen Tatbestandsformen setzt nicht notwendig voraus, daß der Absatz gelingt (BGHSt 26, 358, 359 f; 27, 45, 47, 50 f. [BGH 04.11.1976 - 4 StR 255/76]; 29, 239, 242; BGH NJW 1978, 2042; 1979, 2621; NStZ 1983, 455).

  • BGH, 20.05.1983 - 2 StR 31/83

    Hehlerei - Absatz - Verkauf - Diebesgut - Strafbarer Vorerwerb - Verfügungsgewalt

    Auszug aus BGH, 16.12.1988 - 3 StR 509/88
    Absetzen und Absetzenhelfen sind als (selbständige und unselbständige) Hilfe bei Absatzbemühungen des Vortäters zu verstehen; vollendete Hehlerei in diesen Tatbestandsformen setzt nicht notwendig voraus, daß der Absatz gelingt (BGHSt 26, 358, 359 f; 27, 45, 47, 50 f. [BGH 04.11.1976 - 4 StR 255/76]; 29, 239, 242; BGH NJW 1978, 2042; 1979, 2621; NStZ 1983, 455).

    Ferner ist ungewiß, ob die Stellung der Angeklagten oder jedenfalls die der Mitangeklagten der selbständigen Stellung eines Verkaufskommissionärs (vgl. BGHSt 27, 45, 51) [BGH 04.11.1976 - 4 StR 255/76] entsprach, für den das als Hehlerei strafbare selbständige Absetzen bereits mit der Übernahme und Verwahrung des Diebesgutes beginnt (BGHSt 2, 135, 137; BGH NJW 1978, 2042; NStZ 1983, 455).

  • BGH, 01.02.1978 - 2 StR 400/77

    Hehlerisches Verschaffen eines PKW durch Anbringen unechter Autokennzeichen -

    Auszug aus BGH, 16.12.1988 - 3 StR 509/88
    Absetzen und Absetzenhelfen sind als (selbständige und unselbständige) Hilfe bei Absatzbemühungen des Vortäters zu verstehen; vollendete Hehlerei in diesen Tatbestandsformen setzt nicht notwendig voraus, daß der Absatz gelingt (BGHSt 26, 358, 359 f; 27, 45, 47, 50 f. [BGH 04.11.1976 - 4 StR 255/76]; 29, 239, 242; BGH NJW 1978, 2042; 1979, 2621; NStZ 1983, 455).

    Ferner ist ungewiß, ob die Stellung der Angeklagten oder jedenfalls die der Mitangeklagten der selbständigen Stellung eines Verkaufskommissionärs (vgl. BGHSt 27, 45, 51) [BGH 04.11.1976 - 4 StR 255/76] entsprach, für den das als Hehlerei strafbare selbständige Absetzen bereits mit der Übernahme und Verwahrung des Diebesgutes beginnt (BGHSt 2, 135, 137; BGH NJW 1978, 2042; NStZ 1983, 455).

  • BGH, 21.10.1970 - 2 StR 316/70

    Zulässigkeit einer Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und sachlicher

    Auszug aus BGH, 16.12.1988 - 3 StR 509/88
    Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und Begünstigung ist möglich (BGHSt 23, 360; Dreher/Tröndle StGB 44. Aufl. § 257 Rdn. 15).
  • BGH, 22.12.1981 - 1 StR 577/81

    Fehlende Behandlung eines Antrags in der Hauptverhandlung als Revisionsgrund -

    Auszug aus BGH, 16.12.1988 - 3 StR 509/88
    Das ist etwa der Fall, wenn der Verwahrer den Absatz bereits versucht, er das Diebesgut in Verkaufskommission übernimmt oder er es mit dem Ziel lagert, die Durchführung eines bereits feststehenden Absatzplanes zu ermöglichen (BGH a.a.O. S. 137; vgl. auch BGH, Urteil vom 22. Dezember 1981 - 1 StR 577/81; BGHSt 33, 44, 48 [BGH 03.10.1984 - 2 StR 166/84]; LK-Ruß 10. Aufl. § 259 Rdn. 28 a.E.; Dreher/Tröndle StGB 44. Aufl. § 259 Rdn. 19, S. 1325).
  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des

    Auszug aus BGH, 16.12.1988 - 3 StR 509/88
    Absetzen und Absetzenhelfen sind als (selbständige und unselbständige) Hilfe bei Absatzbemühungen des Vortäters zu verstehen; vollendete Hehlerei in diesen Tatbestandsformen setzt nicht notwendig voraus, daß der Absatz gelingt (BGHSt 26, 358, 359 f; 27, 45, 47, 50 f. [BGH 04.11.1976 - 4 StR 255/76]; 29, 239, 242; BGH NJW 1978, 2042; 1979, 2621; NStZ 1983, 455).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auszug aus BGH, 16.12.1988 - 3 StR 509/88
    Da sich das Verfahren nur noch gegen Erwachsene richtet, hat der Senat die Sache an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen (BGHR StPO § 354 Abs. 2 - Jugendkammer 1).
  • BGH, 07.08.1979 - 1 StR 176/79

    Rechtswidrigkeit von Straftaten im Rahmen eines Fluchthilfeunternehmens

  • BGH, 26.01.2017 - 3 StR 482/16

    Einheitliche prozessuale Tat zwischen Anschlussdelikt und Vortat (enger

    Erörterungsbedürftig waren daher eine psychische Beihilfe zu den Diebstahlstaten und eine Begünstigung, gegebenenfalls auch eine Hehlerei, wobei eine mögliche Verurteilung auf wahldeutiger Grundlage ebenfalls in den Blick zu nehmen gewesen wäre (s. hierzu BGH, Urteil vom 21. Oktober 1970 - 2 StR 316/70, BGHSt 23, 360; Beschluss vom 16. Dezember 1988 - 3 StR 509/88, NJW 1989, 1490; MüKoStGB/Maier, 2. Aufl., § 259 Rn. 193 ff.; S/S/Stree/Hecker, StGB, 29. Aufl., § 259 Rn. 58 mwN):.
  • BGH, 24.06.1998 - 3 StR 128/98

    Beihilfe zum Diebstahl; Rechtliche Voraussetzungen der Bande

    In Betracht kommt Hehlerei in der Form der Absatzhilfe, da für die Absatzhilfe als täterschaftliche Hehlerei jede - vom Absatzwillen getragene - vorbereitende, ausführende oder helfende Tätigkeit genügt, die geeignet ist, den Vortäter bei seinen Bemühungen um wirtschaftliche Verwertung der "bemakelten" Sache zu unterstützen (BGHSt 26, 358, 361 f; BGH NStZ 1989, 319; BGHR StGB § 259 I Absetzen 1).
  • BGH, 21.06.1990 - 1 StR 171/90

    Hehlerei durch Übernahme des Transports von Diebesgut zum Umsatzort

    Das ist gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 26, 358; 27, 45 [BGH 04.11.1976 - 4 StR 255/76]; 29, 239; BGH NJW 1978, 2042; 1979, 2621; BGH NStZ 1983, 455; 1989, 319; in diesem Sinne auch Wessels, Strafrecht BT-2 9. Aufl. § 20 III 3 S. 183 bis 185; vgl. auch BGHSt 33, 44, 47) [BGH 03.10.1984 - 2 StR 166/84].
  • BGH, 15.09.2005 - 3 StR 282/05

    Hehlerei (Absetzen; Absatzhilfe; Versuch)

    Danach kann - je nach Sachlage - in den genannten Fällen bloße Hilfe bei der Vorbereitung des künftigen Absatzes (vgl. BGH NJW 1989, 1490) oder aber auch versuchte Hehlerei (vgl. BGH NStZ 1994, 395f.) vorliegen.".
  • BGH, 08.07.1997 - 4 StR 278/97

    Tatbestandsvoraussetzungen einer Hehlerei - Innerer Tatbestand einer Absatzhilfe

    Falls sich in der neuen Verhandlung die bislang fehlenden tatbestandlichen Voraussetzungen der Hehlerei wiederum nicht eindeutig feststellen lassen, so kann sich das Verhalten des Angeklagten in den Fällen II 3 und 6 - je nach Fallgestaltung - als versuchte Hehlerei, als Beihilfe zu einer vollendeten Hehlerei oder zu einem vollendeten Diebstahl des Vortäters oder als Begünstigung darstellen (vgl. BGHSt 33, 44, 47 ff. [BGH 03.10.1984 - 2 StR 166/84]; BGHR StGB § 259 Abs. 1 Absatzhilfe 1 und 5; BGH wistra 1993, 61, 62).
  • BGH, 05.12.1990 - 2 StR 287/90
    Solange W. auf der gemeinsamen Fahrt zum Endabnehmer L. nach S. die Verfügungsmacht behalten hatte, stellte die Mitfahrt K. mit dem Ziel der Veräußerung des Goldes Absatzhilfe dar; sie war, auch ohne daß der Veräußerungserfolg eingetreten war, bereits vollendet (BGHSt 27, 45, 49; BGH StV 1989, 434 [BGH 16.12.1988 - 3 StR 509/88]; Dreher/Tröndle a.a.O. Rdn. 18 - jeweils mit Nachweisen).
  • BGH, 07.09.1992 - 3 StR 346/92

    Rechtmäßigkeit der Annahme einer Gewerbsmäßigkeit als "lebensnah"wegen der

    Hinzu kommen müssen Tätigkeiten, die für den Vortäter der Hehlerei einen Beginn des Absetzens bedeuten (vgl. BGHR StGB § 259 I Absatzhilfe 1).
  • BGH, 03.09.1992 - 1 StR 572/92

    Unterstützen beim Absetzen gestohlener Sachen als Hehlerei

  • AG Lübeck, 05.01.2012 - 61 Ds 186/11

    Pflichtverteidigerbeiordnung: Notwendigkeit bei Wahlfeststellung (wahldeutiger

  • OLG Hamm, 30.11.2000 - 3 Ss 982/00

    Diebstahl; Hehlerei; wahlweise Verurteilung

  • BGH, 28.04.1993 - 2 StR 181/93

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen Absatzhilfe im Zusammenhang mit Hehlerei

  • KG, 04.07.2001 - 1 Ss 263/00
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