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   BGH, 16.12.1991 - StbSt (R) 2/91   

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https://dejure.org/1991,1901
BGH, 16.12.1991 - StbSt (R) 2/91 (https://dejure.org/1991,1901)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1991 - StbSt (R) 2/91 (https://dejure.org/1991,1901)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1991 - StbSt (R) 2/91 (https://dejure.org/1991,1901)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Steuerberater - Steuerbevollmächtigten - Antrag des Generalbundesanwalts - Begründetheit der Revision - Fachkunde - Berufserfahrung - Besetzung des Senats - Beisitzer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StBerG § 97, § 130 Abs. 3; StPO § 349
    Besetzung des BGH-Steuerberatersenats bei Entscheidung außerhalb der Hauptverhandlung

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 177
  • NJW 1992, 2037
  • MDR 1992, 515
  • NStZ 1992, 239
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.07.1989 - StbSt (R) 1/89

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.12.1991 - StbSt (R) 2/91
    Die Ausschließung aus dem Beruf kommt als schärfste, in das Grundrecht des Art. 12 Abs. 1 GG eingreifende berufsgerichtliche Maßnahme nur in Betracht, wenn sie zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit einer den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden unabhängigen und eigenverantwortlichen Hilfeleistung in Steuersachen, insbesondere zum Schutze der Mandanten und der übrigen Beteiligten erforderlich ist (BGHSt 32, 305, 306 [BGH 12.03.1984 - StbStR 5/83]; Senatsurteile vom 25. April 1988 - StbSt (R) 2/88, vom 17. Oktober 1988 - StbSt (R) 4/88 und 5/88, vom 3. Juli 1989 - StbSt (R) 1/89; BVerfGE 66, 337, 360).
  • BGH, 25.04.1988 - StbSt (R) 2/88

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.12.1991 - StbSt (R) 2/91
    Die Ausschließung aus dem Beruf kommt als schärfste, in das Grundrecht des Art. 12 Abs. 1 GG eingreifende berufsgerichtliche Maßnahme nur in Betracht, wenn sie zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit einer den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden unabhängigen und eigenverantwortlichen Hilfeleistung in Steuersachen, insbesondere zum Schutze der Mandanten und der übrigen Beteiligten erforderlich ist (BGHSt 32, 305, 306 [BGH 12.03.1984 - StbStR 5/83]; Senatsurteile vom 25. April 1988 - StbSt (R) 2/88, vom 17. Oktober 1988 - StbSt (R) 4/88 und 5/88, vom 3. Juli 1989 - StbSt (R) 1/89; BVerfGE 66, 337, 360).
  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83

    Verfassungswidrigkeit von § 7 Nr. 3 BRAO

    Auszug aus BGH, 16.12.1991 - StbSt (R) 2/91
    Die Ausschließung aus dem Beruf kommt als schärfste, in das Grundrecht des Art. 12 Abs. 1 GG eingreifende berufsgerichtliche Maßnahme nur in Betracht, wenn sie zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit einer den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden unabhängigen und eigenverantwortlichen Hilfeleistung in Steuersachen, insbesondere zum Schutze der Mandanten und der übrigen Beteiligten erforderlich ist (BGHSt 32, 305, 306 [BGH 12.03.1984 - StbStR 5/83]; Senatsurteile vom 25. April 1988 - StbSt (R) 2/88, vom 17. Oktober 1988 - StbSt (R) 4/88 und 5/88, vom 3. Juli 1989 - StbSt (R) 1/89; BVerfGE 66, 337, 360).
  • BGH, 17.10.1988 - StbSt (R) 4/88

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.12.1991 - StbSt (R) 2/91
    Die Ausschließung aus dem Beruf kommt als schärfste, in das Grundrecht des Art. 12 Abs. 1 GG eingreifende berufsgerichtliche Maßnahme nur in Betracht, wenn sie zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit einer den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden unabhängigen und eigenverantwortlichen Hilfeleistung in Steuersachen, insbesondere zum Schutze der Mandanten und der übrigen Beteiligten erforderlich ist (BGHSt 32, 305, 306 [BGH 12.03.1984 - StbStR 5/83]; Senatsurteile vom 25. April 1988 - StbSt (R) 2/88, vom 17. Oktober 1988 - StbSt (R) 4/88 und 5/88, vom 3. Juli 1989 - StbSt (R) 1/89; BVerfGE 66, 337, 360).
  • BGH, 12.03.1984 - StbSt (R) 5/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung des Berufsverbots

    Auszug aus BGH, 16.12.1991 - StbSt (R) 2/91
    Die Ausschließung aus dem Beruf kommt als schärfste, in das Grundrecht des Art. 12 Abs. 1 GG eingreifende berufsgerichtliche Maßnahme nur in Betracht, wenn sie zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit einer den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden unabhängigen und eigenverantwortlichen Hilfeleistung in Steuersachen, insbesondere zum Schutze der Mandanten und der übrigen Beteiligten erforderlich ist (BGHSt 32, 305, 306 [BGH 12.03.1984 - StbStR 5/83]; Senatsurteile vom 25. April 1988 - StbSt (R) 2/88, vom 17. Oktober 1988 - StbSt (R) 4/88 und 5/88, vom 3. Juli 1989 - StbSt (R) 1/89; BVerfGE 66, 337, 360).
  • BGH, 06.08.1993 - StbSt (R) 1/93

    Unterschrift des ehrenamtlichen Richters bei Urteilen im berufsgerichtlichen

    Angesichts dessen können die Vorschriften der BRAO keine Auslegungshilfe in dieser Frage sein (vgl. auch BGHSt 38, 177, 179).

    Im Ergebnis entsprechen diese Grundsätze auch der seitherigen Rechtsprechung des erkennenden Senats, ohne daß bisher freilich auf die Parallelität der Rechtslage zwischen Steuerberater und Rechtsanwalt abgehoben worden wäre (vgl. Urteile vom 26. Oktober 1992 - StbSt(R) 2/92 -, vom 23. März 1992 - StbSt(R) 1/92 -, vom 16. Dezember 1991 - StbSt(R) 2/91 - mißverständlich BGHSt 32, 305, 309, wo auf den "Schutz des Ansehens des Berufsstands" abgestellt wird).

  • BGH, 01.02.2024 - AnwSt (R) 3/23
    Im vorliegenden Fall sind darüber hinaus auch unter Berücksichtigung von Art. 12 Abs. 1 GG keine besonderen Umstände dargetan oder sonst ersichtlich, die für eine Entscheidung durch Urteil gemäß § 116 Abs. 1 Satz 2 BRAO, § 349 Abs. 5 StPO sprechen könnten (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 16. Dezember 1991 - 2 StbStR 2/91, BGHSt 38, 177, 178 f.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 349 Rn. 6, 7).
  • BGH, 23.03.1992 - StbSt (R) 1/92
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