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BGH, 16.12.1998 - VIII ZR 327/97 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kaufpreisanspruch gegen Handelsvertretung der Westgruppe der GUS-Streitkräfte bzw. gegen die Russische Föderation als deren Nachfolgerin; Unbeachtlichkeit des Bestreitens der Lieferung des Kaufgegenstandes für den Kaufpreisanspruch wegen Gefahrübergang; Aulegung der ...
- Judicialis
BGB § 320 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 447 Abs. 1; ; BGB § 322 Abs. 1; ; BGB § 269 Abs. 1; ; BGB § 209 Abs. 1; ; BGB § 209 Abs. 2 Nr. 4,; ; BGB § 215; ; ZPO § 563
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gefahrtragung beim Versendungskauf: Zulässigkeit der Streitverkündung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 05.12.1990 - VIII ZR 75/90
Rechtsmangel wegen Heizöl in Dieselkraftstoff; Begriff des Versendungskaufs; …
Auszug aus BGH, 16.12.1998 - VIII ZR 327/97
Es kommt hinzu, daß Warenschulden im Handelsverkehr, denen die hier in Rede stehenden Lieferungen mindestens vergleichbar sind, im Zweifel Schickschulden darstellen, bei denen sich die Gefahrtragung nach § 447 BGB richtet (Senat BGHZ 113, 106, 111 m.w.Nachw.). - BGH, 24.03.1965 - VIII ZR 71/63
Gefahrübergang beim Versendungskauf - Begriff der Gefahr in § 447 BGB - Übergang …
Auszug aus BGH, 16.12.1998 - VIII ZR 327/97
Ihn trifft grundsätzlich auch der Nachteil, daß der Verbleib der an die Transportperson übergebenen Ware nicht aufgeklärt werden kann (Senatsurteil vom 24. März 1965 - VIII ZR 71/63 = NJW 1965, 1324 unter II 1). - BGH, 09.11.1982 - VI ZR 293/79
Interventionswirkung
Auszug aus BGH, 16.12.1998 - VIII ZR 327/97
Insoweit besteht die von der Revisionserwiderung zu Unrecht vermißte Alternativität (vgl. dazu BGHZ 85, 252, 254 f; 100, 257, 259) der Ansprüche, die Gegenstand einerseits des Vorprozesses zwischen der Klägerin und der D. Bank AG, andererseits des vorliegenden Rechtsstreits sind. - BGH, 26.03.1987 - VII ZR 122/86
Wirkung der Streitverkündung
Auszug aus BGH, 16.12.1998 - VIII ZR 327/97
Insoweit besteht die von der Revisionserwiderung zu Unrecht vermißte Alternativität (vgl. dazu BGHZ 85, 252, 254 f; 100, 257, 259) der Ansprüche, die Gegenstand einerseits des Vorprozesses zwischen der Klägerin und der D. Bank AG, andererseits des vorliegenden Rechtsstreits sind. - BGH, 11.12.1996 - VIII ZR 154/95
Rechtsschutzinteresse für eine negative Feststellungsklage im Hinblick auf eine …
Auszug aus BGH, 16.12.1998 - VIII ZR 327/97
Der Klausel "frei Bestimmungsort" kommt im Handelsverkehr kein typischer, eindeutiger Erklärungswert zu (Senat BGHZ 134, 201, 207 m.w.Nachw.).