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   BGH, 16.12.2003 - X ZR 206/98 (1)   

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https://dejure.org/2003,532
BGH, 16.12.2003 - X ZR 206/98 (1) (https://dejure.org/2003,532)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2003 - X ZR 206/98 (1) (https://dejure.org/2003,532)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2003 - X ZR 206/98 (1) (https://dejure.org/2003,532)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Beschränkung auf eine bestimmte Ausführungsform in Bezug auf die Erfindung - Anforderungen an die Ausführbarkeit einer Erfindung im Sinne des Patentrechtes - Inhaber eines europäischen angemeldeten Patents (Streitpatents), das während des ...

  • Wolters Kluwer

    Entschädigung eines gerichtlichen Sachverständigen für die Erstattung eines schriftlichen Gutachtens; Auseinandersetzung mit dem Stand der Technik in einem im Patentnichtigkeitsverfahren erstatteten Gutachten; Ansatz nur der erforderlichen, nicht der tatsächlich ...

  • Judicialis

    EPÜ Art. 83; ; EPÜ Art. 138 Abs. 2; ; IntPatÜG Art. II § 6 Abs. 2; ; PatG § 84; ; GVG § 184

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Fahrzeugleitsystem"; Begriff der Erfindung; Beschränkung auf eine bestimmte Ausführungsform; Verteidigung eines europäischen Patents in der maßgeblichen Verfahrenssprache

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entschädigung des gerichtlichen Sachverständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sachverständigenentschädigung: Nur für durchschnittlich schnelle Arbeit gibt es Geld! (IBR 2004, 212)

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 776
  • GRUR 2004, 407
  • GRUR 2004, 446
  • BauR 2004, 1184
 
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Wird zitiert von ... (187)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.10.2003 - X ZR 4/00

    "Elektronische Funktionseinheit"; Voraussetzungen der Inanspruchnahme der

    Auszug aus BGH, 16.12.2003 - X ZR 206/98
    Zwar ist der Offenbarungsbegriff grundsätzlich ein einheitlicher (vgl. Busse, PatG, 6. Aufl., § 3 Rdn. 92; zur früheren Rechtslage BGHZ 80, 323, 328 - Etikettiermaschine; zum Verhältnis Neuheitsprüfung - Identitätsprüfung zuletzt Sen. Urt. v. 14.10.2003 - X ZR 4/00 - elektrische Funktionseinheit, Umdruck S. 16, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 19.11.2002 - X ZB 23/01

    Zu einer Gebrauchsmusteranmeldung in Plattdeutsch

    Auszug aus BGH, 16.12.2003 - X ZR 206/98
    Die Bestimmung über die Gerichtssprache in § 184 GVG steht dem nicht entgegen, denn diese gilt nur, soweit sie nicht durch spezielle andere Regelungen durchbrochen wird, wie dies hier der Fall ist (vgl. Manfred Wolf in MünchKomm/ZPO 2. Aufl., § 184 GVG Rdn. 7; vgl. weiter zu der vergleichbaren Regelung der Amtssprache in § 126 PatG, Sen. Beschl. v. 19.11.2002 - X ZB 23/01, GRUR 2003, 226, 227 - Läägeünnerloage, zur Veröffentlichung in BGHZ 153, 1 vorgesehen).
  • BGH, 28.04.1999 - X ZB 12/98

    Flächenschleifmaschine

    Auszug aus BGH, 16.12.2003 - X ZR 206/98
    Das steht der Ausführbarkeit jedoch nicht entgegen (vgl. zur insoweit nicht abweichenden Rechtslage im Gebrauchsmusterrecht Sen. Beschl. vom 28.4. 1999 - X ZB 12/98, GRUR 1999, 920 - Flächenschleifmaschine, vgl. weiter Benkard, EPÜ, Art. 83 Rdn. 49).
  • BGH, 20.11.2001 - X ZB 3/00

    Abweisung der Nichtigkeitsklage gegen ein Patent

    Auszug aus BGH, 16.12.2003 - X ZR 206/98
    Es kann nämlich - anders als für die Bejahung der Ausführbarkeit (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 20.11.2001 - X ZB 3/00, Mitt. 2002, 176 - Gegensprechanlage) - für die Zulässigkeit einer Beschränkung auf eine bestimmte Ausführungsform nicht genügen, daß der Fachmann nicht durch die bloße Lektüre der Patentschrift, sondern erst dann zu dieser die Ausführung der Erfindung gestattenden Ausgestaltung kommt, wenn er sich nähere und weiterführende Gedanken über die Ausführbarkeit der Erfindung macht und dabei durch die Beschreibung nicht vermittelte Informationen mit seinem Fachkönnen aus seinem Fachwissen ergänzt, auch wenn dies erfinderische Überlegungen nicht erfordert.
  • BGH, 19.05.1981 - X ZB 19/80

    Etikettiermaschine

    Auszug aus BGH, 16.12.2003 - X ZR 206/98
    Zwar ist der Offenbarungsbegriff grundsätzlich ein einheitlicher (vgl. Busse, PatG, 6. Aufl., § 3 Rdn. 92; zur früheren Rechtslage BGHZ 80, 323, 328 - Etikettiermaschine; zum Verhältnis Neuheitsprüfung - Identitätsprüfung zuletzt Sen. Urt. v. 14.10.2003 - X ZR 4/00 - elektrische Funktionseinheit, Umdruck S. 16, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 20.03.1990 - X ZB 10/88

    Beschränkung des Patentanspruchs

    Auszug aus BGH, 16.12.2003 - X ZR 206/98
    Zwar hat der Senat - noch zu § 26 Abs. 4 PatG 1968 - als zur Beschränkung ausreichend eine solche Offenbarung verstanden, die eine Benutzung durch andere Sachverständige als möglich erscheinen läßt (BGHZ 111, 21, 26 - Crackkatalysator I).
  • BGH, 13.04.1992 - AnwZ (B) 2/92

    Unzulässige Vorstandswahl durch Kammerversammlung

    Auszug aus BGH, 16.12.2003 - X ZR 206/98
    Wie der Senat bereits vor längerer Zeit entschieden hat, ist es zwar möglich, ein europäisches Patent im Nichtigkeitsverfahren vor deutschen Gerichten auch dann durch eine in deutscher Sprache gehaltene einschränkende Neufassung der Patentansprüche beschränkt zu verteidigen, wenn Deutsch nicht die Verfahrenssprache des Erteilungsverfahrens war (BGHZ 118, 121 - Linsenschleifmaschine).
  • BGH, 06.10.1994 - X ZB 4/92

    "Datenträger"; Beschränkung des Patentanspruchs auf eine von mehreren

    Auszug aus BGH, 16.12.2003 - X ZR 206/98
    Er hat weiter - ebenfalls noch zur früheren Rechtslage - dahin erkannt, daß die Feststellung genüge, nach dem Gesamtinhalt der Beschreibung solle zumindest auch eine bestimmte Ausgestaltung der Erfindung geschützt sein (BGH, Beschl. v. 6.10.1994 - X ZB 4/92, GRUR 1995, 113 - Datenträger).
  • BGH, 08.06.1993 - X ZR 121/90

    Wirkung eines erteilten europäischen Patents in der BRD - Patentierbarkeit einer

    Auszug aus BGH, 16.12.2003 - X ZR 206/98
    Der Patentinhaber ist jedoch nicht gehindert, die beschränkte Verteidigung durch eine eingeschränkte Neufassung des in der maßgeblichen Verfahrenssprache erteilten Patentanspruchs vorzunehmen (Sen. Urt. v. 8.6. 1993 - X ZR 121/90, Schulte-Kartei 81-85 Nr. 151 - Schließvorrichtung/locking device).
  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Der Offenbarungsbegriff ist dabei kein anderer, als er auch sonst im Patentrecht zugrunde gelegt wird (Fortführung des Sen. Urt. v. 16.12.2003 - X ZR 206/98, GRUR 2004, 407 - Fahrzeugleitsystem).

    Der Offenbarungsbegriff ist dabei kein anderer, als er auch sonst im Patentrecht zugrunde gelegt wird (Sen. Urt. v. 16.12.2003 - X ZR 206/98, GRUR 2004, 407, 411 - Fahrzeugleitsystem; Benkard/Melullis, EPÜ, Art. 54 Rdn. 54; PatG, 10. Aufl., § 3 Rdn. 20 f.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2021 - L 7 SF 5/19

    Beschwerde gegen die Festsetzung einer Sachverständigenvergütung; Einordnung

    Wesentlich ist insoweit zunächst, dass für die Erstellung des Gutachtens nicht die individuelle Arbeitsweise des Sachverständigen und damit die tatsächlich aufgewandte Zeit maßgeblich ist, sondern gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 JVEG die für die Erstattung des Gutachtens erforderliche Zeit (Bundesverfassungsgericht , Beschluss vom 26. Juli 2007 - 1 BvR 55/07 - juris RdNr. 22; BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2003 - X ZR 206/98 - juris RdNr. 11).

    Diese ist nach einem abstrakten Maßstab zu ermitteln, der sich an dem erforderlichen Zeitaufwand orientiert, den ein Sachverständiger mit durchschnittlichen Fähigkeiten und Kenntnissen braucht, um sich nach sorgfältigem Aktenstudium ein Bild von den zu beantwortenden Fragen machen zu können und nach eingehenden Überlegungen seine gutachterliche Stellungnahme zu den ihm gestellten Fragen schriftlich niederzulegen (BVerfG, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 1 BvR 55/07 - juris RdNr. 22 und 23; BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2003 - X ZR 206/98 - juris RdNr. 11).

    Dabei sind der Umfang des ihm unterbreiteten Streitstoffs, der Grad der Schwierigkeit der zu beantwortenden Fragen unter Berücksichtigung seiner Sachkunde auf dem betreffenden Gebiet, der Umfang seines Gutachtens und die Bedeutung der Streitsache angemessen zu berücksichtigen (BVerfG, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 1 BvR 55/07 - juris RdNr. 23; BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2003 - X ZR 206/98 - juris RdNr. 11).

  • BGH, 29.10.2009 - I ZR 180/07

    Stumme Verkäufer II

    cc) Die durch das erstmalige Drohen begründete Erstbegehungsgefahr kann - anders als die durch einen bereits begangenen Wettbewerbsverstoß begründete Wiederholungsgefahr, für deren Bestehen eine tatsächliche Vermutung streitet (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 14.11.2002 - I ZR 137/00, GRUR 2004, 446, 447 = WRP 2003, 509 - Preisempfehlung für Sondermodelle; Bornkamm in Köhler/Bornkamm aaO § 8 Rdn. 1.33 m. w. N.) - im Allgemeinen bereits durch ein entgegengesetztes Verhalten und daher, wenn sie - wie im Streitfall - auf Äußerungen beruht, auch schon durch deren Widerruf oder die Erklärung des Unterlassungswillens ausgeräumt werden, sofern mit dieser Äußerung von dem ursprünglichen Vorhaben unmissverständlich und ernstlich Abstand genommen wird (vgl. BGH, Urt. v. 31.5. 2001 - I ZR 106/99, GRUR 2001, 1174, 1176 = WRP 2001, 1076 - Berühmungsaufgabe).
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