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   BGH, 16.12.2009 - 2 StR 305/09   

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https://dejure.org/2009,10280
BGH, 16.12.2009 - 2 StR 305/09 (https://dejure.org/2009,10280)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2009 - 2 StR 305/09 (https://dejure.org/2009,10280)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2009 - 2 StR 305/09 (https://dejure.org/2009,10280)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 357 StPO; § 67 Abs. 2 Satz 3 StGB
    Erstreckung des Erfolgs der Revision auf Mitangeklagte bei fehlerhafter Anwendung der Regeln über den Vorwegvollzug einer Maßregel (Orientierung am Halbstrafen-Zeitpunkt)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Ausspruchs über den Vorwegvollzug eines Teils der Freiheitsstrafe bei fehlender Orientierung am Halbstrafen-Zeitpunkt bei Festsetzung des vorab zu vollziehenden Teils der Strafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit eines Ausspruchs über den Vorwegvollzug eines Teils der Freiheitsstrafe bei fehlender Orientierung am Halbstrafen-Zeitpunkt bei Festsetzung des vorab zu vollziehenden Teils der Strafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 118
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.03.2009 - 5 StR 87/09

    Urteilsformel (Anrechnung erlittener Untersuchungshaft)

    Auszug aus BGH, 16.12.2009 - 2 StR 305/09
    Der 5. Strafsenat hat mit Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 5 ARs 57/09 - mitgeteilt, der beabsichtigten Entscheidung stehe Rechtsprechung des Senats nicht entgegen; der Senat halte aber an seinen Entscheidungen vom 9. Oktober 2007 - 5 StR 374/07 - und vom 24. März 2009 - 5 StR 87/09 - für die dort gegebenen, abweichenden Fallgruppen fest.

    b) Der Senat hat Zweifel, ob der Beschluss des 5. Strafsenats vom 24. März 2009 - 5 StR 87/09 - einer Erstreckung im vorliegenden Fall nicht entgegenstünde.

  • BGH, 24.11.2009 - 4 ARs 18/09

    Erstreckung der Revision bei Verstoß gegen § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB

    Auszug aus BGH, 16.12.2009 - 2 StR 305/09
    Der 4. Strafsenat hat mit Beschluss vom 24. November 2009 - 4 ARs 18/09 - mitgeteilt, der beabsichtigten Entscheidung stehe Rechtsprechung des Senats nicht entgegen, der Senat habe aber Bedenken gegen eine Erstreckung, da die Entscheidung über den Vorwegvollzug gemäß § 67 Abs. 3 Satz 1 StGB vom Vollstreckungsgericht geändert werden könne und im Übrigen die Feststellung der erforderlichen Therapiedauer stets auf individuellen Erwägungen beruhe.
  • BGH, 02.09.2009 - 5 StR 339/09

    Bemessung des Vorwegvollzuges (keinerlei Spielraum des Tatrichters)

    Auszug aus BGH, 16.12.2009 - 2 StR 305/09
    Da die erforderliche Therapiedauer vom Landgericht rechtsfehlerfrei festgestellt ist, kann der Senat den Berechnungsfehler entsprechend § 354 Abs. 1 StGB selbst korrigieren (BGH, Beschl. vom 15. November 2007 - 3 StR 390/07; Beschl. vom 2. September 2009 - 5 StR 339/09).
  • BGH, 09.10.2007 - 5 StR 374/07

    Gebotene Neuentscheidung über die Vollstreckungsreihenfolge der Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 16.12.2009 - 2 StR 305/09
    Der 5. Strafsenat hat mit Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 5 ARs 57/09 - mitgeteilt, der beabsichtigten Entscheidung stehe Rechtsprechung des Senats nicht entgegen; der Senat halte aber an seinen Entscheidungen vom 9. Oktober 2007 - 5 StR 374/07 - und vom 24. März 2009 - 5 StR 87/09 - für die dort gegebenen, abweichenden Fallgruppen fest.
  • BGH, 15.11.2007 - 3 StR 390/07

    Dauer des Vorwegvollzugs (Bestimmung durch das Revisionsgericht); gesetzlicher

    Auszug aus BGH, 16.12.2009 - 2 StR 305/09
    Da die erforderliche Therapiedauer vom Landgericht rechtsfehlerfrei festgestellt ist, kann der Senat den Berechnungsfehler entsprechend § 354 Abs. 1 StGB selbst korrigieren (BGH, Beschl. vom 15. November 2007 - 3 StR 390/07; Beschl. vom 2. September 2009 - 5 StR 339/09).
  • BGH, 13.10.2009 - 5 ARs 57/09

    Anfrageverfahren; Erstreckung einer Durchentscheidung des Revisionsgerichts auf

    Auszug aus BGH, 16.12.2009 - 2 StR 305/09
    Der 5. Strafsenat hat mit Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 5 ARs 57/09 - mitgeteilt, der beabsichtigten Entscheidung stehe Rechtsprechung des Senats nicht entgegen; der Senat halte aber an seinen Entscheidungen vom 9. Oktober 2007 - 5 StR 374/07 - und vom 24. März 2009 - 5 StR 87/09 - für die dort gegebenen, abweichenden Fallgruppen fest.
  • BGH, 04.11.2014 - 1 StR 233/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Begriff der Ungeeignetheit zum Führen von

    Zwar liegt den Maßregelanordnungen auch das rechtsfehlerhafte Verständnis der "Ungeeignetheit" gemäß § 69 Abs. 1 StGB zugrunde, so dass eine Erstreckung nach § 357 StPO rechtlich in Erwägung gezogen werden könnte (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2009 - 2 StR 305/09, NStZ-RR 2010, 118).
  • BGH, 23.06.2015 - 1 StR 243/15

    Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe vor der Maßregel (Dauer des Vollwegverzugs)

    Eine Revisionserstreckung auf den nichtrevidierenden Mitangeklagten nach § 357 StPO (zur vergleichbaren Rechtsfrage bei § 69 Abs. 1 StGB Senatsurteil vom 4. November 2014 - 1 StR 233/14) findet nicht statt, da sich die Dauer des Vorwegvollzuges nach der jeweils individuellen Therapiedauer richtet (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2009 - 4 ARs 18/09; umfassend zur Problematik BGH, Beschlüsse vom 23. September 2009 - 2 StR 305/09, NStZ 2010, 32 und vom 16. Dezember 2009 - 2 StR 305/09, NStZ-RR 2010, 118 mwN).
  • BGH, 27.11.2018 - 2 StR 412/18

    Reihenfolge der Vollstreckung (Teilvorwegvollzug)

    Da die erforderliche Therapiedauer vom Landgericht rechtsfehlerfrei festgestellt ist, kann der Senat den Berechnungsfehler entsprechend § 354 Abs. 1 StGB selbst korrigieren (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2009 - 2 StR 305/09 mwN).
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