Rechtsprechung
BGH, 16.12.2009 - IV ZR 17/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- bundesgerichtshof.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit von Übergangsregelungen für rentennahe Versicherte; Korrektur i.R.d. § 242 BGB bzgl. eines vorzeitigen Renteneintritts
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit von Übergangsregelungen für rentennahe Versicherte; Korrektur i.R.d. § 242 BGB bzgl. eines vorzeitigen Renteneintritts
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Übergangsregelungen für rentennahe Versicherte sind wirksam
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Karlsruhe, 18.05.2005 - 2 C 522/03
- LG Karlsruhe, 02.12.2005 - 6 S 19/05
- BGH, 16.12.2009 - IV ZR 17/06
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2010, 325
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.09.2008 - IV ZR 134/07
Startgutschriftenregelung der neuen Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und …
Auszug aus BGH, 16.12.2009 - IV ZR 17/06
Mit Urteil vom 24. September 2008 (IV ZR 134/07 - BGHZ 178, 101) hat er dies bestätigt und die Berechnung der bis zum Zeitpunkt der Systemumstellung von den rentennahen Versicherten erworbenen Rentenanwartschaften sowie deren Übertragung in das neu geschaffene Betriebsrentensystem gebilligt.Das gilt insbesondere auch für Zugrundelegung der fiktiven, sich bei Vollendung des 63. Lebensjahres ergebenden Versorgungsrente (BGHZ 178, 101 Tz. 39-45), die Festschreibung der Rechengrößen, wie etwa des Entgelts, des Familienstandes und der Steuerklasse, zum Umstellungsstichtag (…BGHZ aaO Tz. 46 ff.).
- BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06
BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes - …
Auszug aus BGH, 16.12.2009 - IV ZR 17/06
Der Senat hat bereits mit Urteil vom 14. November 2007 (IV ZR 74/06 - BGHZ 174, 127 Tz. 25 ff.) entschieden, dass die Satzung der Beklagten auch ohne Zustimmung der Versicherten und im Wege einer umfassenden Systemumstellung geändert werden konnte. - BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96
Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten …
Auszug aus BGH, 16.12.2009 - IV ZR 17/06
Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 22. März 2000 (1 BvR 1136/96 - VersR 2000, 835 unter II 2 c, cc) angemerkt, dass das frühere Satzungswerk der Beklagten eine Komplexität erreicht habe, die es dem einzelnen Versicherten kaum mehr ermögliche, zu überschauen, welche Leistungen er zu erwarten habe und wie sich berufliche Veränderungen im Rahmen des Erwerbslebens auf die Höhe der Leistungen auswirkten.
- BGH, 25.11.2010 - IV ZR 106/10
Erstreckung des Schutzes eines erdienten Besitzstandes auf das Vertrauen eines …
Der Senat hat die im Rahmen der Systemumstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes in der Satzung der Beklagten getroffenen Übergangsregelungen für rentennahe Versicherte (§§ 78 Abs. 1 und 2 Satz 1, 79 Abs. 2, 4 ff. VBLS) für wirksam erachtet (Urteile vom 24. September 2008 - IV ZR 134/07, BGHZ 178, 101; vom 2. Dezember 2009 - IV ZR 279/07, NVwZ-RR 2010, 487; vom 16. Dezember 2009 - IV ZR 17/06, NVwZ-RR 2010, 325).Darüber hinaus rechtfertigt allein die Höhe der Einbußen eine korrigierende Einzelfallentscheidung nach § 242 BGB jedenfalls nicht (…Senatsurteile vom 2. Dezember 2009 aaO Rn. 21 bei juris; vom 16. Dezember 2009 aaO Rn. 13;… vom 10. März 2001 - IV ZR 333/07, Rn. 16 bei juris).
- BGH, 27.09.2012 - IV ZR 176/10
Rentensteigernde Berücksichtigung nach der Umstellung der Zusatzversorgung auf …
Die Wirksamkeit der Übergangsregelungen für rentennahe Versicherte hat der Senat nochmals mit Urteil vom 16. Dezember 2009 (IV ZR 17/06, NVwZ-RR 2010, 325) bestätigt. - BGH, 27.09.2012 - IV ZR 182/10
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Rechtmäßigkeit der Übergangsregelung …
Die Wirksamkeit der Übergangsregelungen für rentennahe Versicherte hat der Senat nochmals mit Urteil vom 16. Dezember 2009 (IV ZR 17/06, NVwZ-RR 2010, 325) bestätigt. - LG Karlsruhe, 05.02.2010 - 6 O 300/06
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst nach Satzungsumstellung: Besondere Härte …
Insofern war ein schutzwürdiges Vertrauen der Versicherten darauf, dass die Regeln der alten Satzung über den 31. Dezember 2001 hinaus Bestand hätten, nicht mehr begründet (…vgl. BGH aaO, sowie aktuell BGH, Urteil vom 16. Dezember 2009 - IV ZR 17/06 Tz 11).Dass die Übergangsvorschriften für rentennahe Versicherte dennoch auf die komplizierten Bestimmungen der früheren Satzung der Beklagten zurückgreifen, dient allein dem Ziel, dieser Gruppe von Versicherten einen weitergehenden Besitzstandsschutz zu gewähren als der Gruppe der rentenfernen Versicherten (…vgl. BGH aaO, sowie aktuell BGH, Urteil vom 16. Dezember 2009 - IV ZR 17/06 Tz 12).