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   BGH, 16.12.2010 - 4 StR 557/10   

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https://dejure.org/2010,20938
BGH, 16.12.2010 - 4 StR 557/10 (https://dejure.org/2010,20938)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2010 - 4 StR 557/10 (https://dejure.org/2010,20938)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - 4 StR 557/10 (https://dejure.org/2010,20938)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Gesamtstrafenbildung des Senats durch Nachholung einer unterbliebenen Festsetzung einer Einzelstrafe bzgl. eines Raubdelikts durch das Landgericht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesamtstrafenbildung des Senats durch Nachholung einer unterbliebenen Festsetzung einer Einzelstrafe bzgl. eines Raubdelikts durch das Landgericht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.03.2010 - 4 StR 68/10

    Vereinbarkeit des Verbots der Schlechterstellung mit der Nachholung der

    Auszug aus BGH, 16.12.2010 - 4 StR 557/10
    Das Verbot der Schlechterstellung (§ 358 Abs. 2 StPO) steht nicht entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. März 2010 - 4 StR 68/10 und vom 14. Januar 1998 - 2 StR 606/97, BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 10 mwN).
  • BGH, 05.01.2010 - 4 StR 478/09

    Bemessung der Einsatzstrafe (Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr);

    Auszug aus BGH, 16.12.2010 - 4 StR 557/10
    Da als Gesamtstrafe nach § 54 Abs. 1 Satz 2, § 54 Abs. 2 Satz 1, § 39 StGB allein die Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr elf Monaten und einer Woche in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Januar 2010 - 4 StR 478/09; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 39 Rn. 6), kann der Senat entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts auch die Gesamtstrafenbildung selbst vornehmen.
  • BGH, 14.01.1998 - 2 StR 606/97

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen -

    Auszug aus BGH, 16.12.2010 - 4 StR 557/10
    Das Verbot der Schlechterstellung (§ 358 Abs. 2 StPO) steht nicht entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. März 2010 - 4 StR 68/10 und vom 14. Januar 1998 - 2 StR 606/97, BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 10 mwN).
  • BGH, 28.03.2012 - 2 StR 398/11

    Betreiben eines Internet-Boards nebst dazugehörigen Chats als (bandenmäßige)

    Der Senat kann im Hinblick auf die ebenfalls hohe Anzahl dieser Abbildungen ausschließen, dass die Strafkammer im Fall C II. 12 eine andere Strafe als die im Fall C II. 11 ausgeurteilte von zwei Jahren und sechs Monaten verhängt hätte und holt die unterbliebene Festsetzung in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO nach (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Juli 2011 - 2 StR 192/11; BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 4 StR 557/10 mwN).
  • BGH, 13.07.2011 - 2 StR 192/11

    Eigene Sachentscheidung zur Strafzumessung (Beruhen)

    Der Senat kann im Hinblick auf den gleich hohen Schaden wie im Fall II 41 ausschließen, dass das Landgericht im Fall II 42 eine andere Strafe als die dort ausgeurteilte von zwei Jahren und sechs Monaten verhängt hätte und holt die unterbliebene Festsetzung in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO nach (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 4 StR 557/10 mN).
  • BGH, 25.06.2013 - 1 StR 616/12

    Anerkennung auf Verfall bei Ansprüchen eines Verletzten i.S.v. § 73 Abs. 1 S. 2

    Dies holt der Senat in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO nach (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. April 2008 - 1 StR 115/08, vom 13. Juli 2011 - 2 StR 192/11 und vom 16. Dezember 2010 - 4 StR 557/10 mwN) und setzt die Einzelstrafe auf die gesetzlich niedrigste Freiheitsstrafe von einem Monat fest.
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