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   BGH, 16.12.2010 - IX ZB 21/09   

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https://dejure.org/2010,14677
BGH, 16.12.2010 - IX ZB 21/09 (https://dejure.org/2010,14677)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2010 - IX ZB 21/09 (https://dejure.org/2010,14677)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - IX ZB 21/09 (https://dejure.org/2010,14677)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 231 Abs 1 Nr 2 InsO
    Insolvenzrecht: Prognose des Insolvenzgerichts bezüglich der Annahme des vom Schuldner vorgelegten Insolvenzplans

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 231 Abs 1 Nr 2 InsO
    Insolvenzrecht: Prognose des Insolvenzgerichts bezüglich der Annahme des vom Schuldner vorgelegten Insolvenzplans

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde bei mehreren voneinander unabhängigen Begründungen der angefochtenen Entscheidung

  • rewis.io

    Insolvenzrecht: Prognose des Insolvenzgerichts bezüglich der Annahme des vom Schuldner vorgelegten Insolvenzplans

  • ra.de
  • rewis.io

    Insolvenzrecht: Prognose des Insolvenzgerichts bezüglich der Annahme des vom Schuldner vorgelegten Insolvenzplans

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 574 Abs. 2
    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde bei mehreren voneinander unabhängigen Begründungen der angefochtenen Entscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 340
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.09.2005 - IX ZB 430/02

    Anforderungen an die Begründung einer kraft Gesetzes statthaften Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 16.12.2010 - IX ZB 21/09
    Wird die angefochtene Entscheidung durch mehrere voneinander unabhängige Begründungen getragen, ist die Rechtsbeschwerde nur zulässig, wenn hinsichtlich jeder selbständig tragenden Begründung die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO dargelegt werden (BGH, Beschl. v. 29. September 2005 - IX ZB 430/02, WM 2006, 59, 60; v. 30. März 2006 - IX ZB 171/04, WM 2006, 1409; v. 25. September 2008 - IX ZB 160/07, juris Rn. 8).
  • BGH, 25.09.2008 - IX ZB 160/07

    Anforderung an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts bei Übermittlung

    Auszug aus BGH, 16.12.2010 - IX ZB 21/09
    Wird die angefochtene Entscheidung durch mehrere voneinander unabhängige Begründungen getragen, ist die Rechtsbeschwerde nur zulässig, wenn hinsichtlich jeder selbständig tragenden Begründung die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO dargelegt werden (BGH, Beschl. v. 29. September 2005 - IX ZB 430/02, WM 2006, 59, 60; v. 30. März 2006 - IX ZB 171/04, WM 2006, 1409; v. 25. September 2008 - IX ZB 160/07, juris Rn. 8).
  • BGH, 30.03.2006 - IX ZB 171/04

    Anforderungen an die Begründung der Rechtsbeschwerde bei mehreren rechtlichen

    Auszug aus BGH, 16.12.2010 - IX ZB 21/09
    Wird die angefochtene Entscheidung durch mehrere voneinander unabhängige Begründungen getragen, ist die Rechtsbeschwerde nur zulässig, wenn hinsichtlich jeder selbständig tragenden Begründung die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO dargelegt werden (BGH, Beschl. v. 29. September 2005 - IX ZB 430/02, WM 2006, 59, 60; v. 30. März 2006 - IX ZB 171/04, WM 2006, 1409; v. 25. September 2008 - IX ZB 160/07, juris Rn. 8).
  • BGH, 20.07.2017 - IX ZB 13/16

    Insolvenzverfahren: Zurückweisung des Insolvenzplans im Vorprüfungsverfahren;

    Bereits vorliegende Äußerungen eines Gläubigers können in diesem Zusammenhang ebenso berücksichtigt werden wie bei der Frage, ob mit einer Annahme des Insolvenzplans durch die Gläubiger zu rechnen ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - IX ZB 21/09, ZIP 2011, 340 Rn. 3; vom 30. Juni 2011 - IX ZB 30/10, ZInsO 2011, 1550 Rn. 2 f).
  • OLG Frankfurt, 01.10.2013 - 5 U 145/13

    Fehlendes Rechtschutzbedürfnis für einstweilige Verfügung auf Unterlassung

    Bei der Prognose des Insolvenzgerichts können neben dem in erster Linie zu berücksichtigenden Inhalt des Plans im Verfahren bereits erfolgte Stellungnahmen der Gläubiger, hier also einer Anteilseignerin, einbezogen werden, die allerdings, weil sich die Meinung bis zur Abstimmung über den Plan noch ändern kann, mit Vorsicht zu bewerten sind, (vgl. BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - IX ZB 21/09, ZIP 2011, 340, Juris-Rz. 3; Beschluss vom 30.06.2011 - IX ZB 301/10, ZInsO 2011, 1550, Juris-Rz. 3).
  • AG Hamburg, 19.04.2016 - 67c IN 232/13

    Insolvenzverfahren: Anforderungen an einen Insolvenzplan

    vorherige Stellungnahmen ohne Anschreiben und Aufforderung gem. § 232 InsO verwendet werden könnten gilt: Diese sind nicht als endgültig zu werten, weil sich die Meinung bis zur Abstimmung über den Plan noch ändern kann, und sie daher mit Vorsicht zu bewerten sind, (vgl. BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - IX ZB 21/09, ZIP 2011, 340, Juris-Rz. 3; Beschluss vom 30.06.2011 - IX ZB 301/10, ZInsO 2011, 1550, Juris-Rz. 3); s. auch OLG Frankfurt v. 1.10.2013, DZWIR 2014, 370, 372 ("Suhrkamp")).
  • BGH, 30.06.2011 - IX ZB 30/10

    Insolvenzverfahren: Zurückweisung eines Insolvenzplans durch das Insolvenzgericht

    Sie stehe im Widerspruch zur Konzeption des Gesetzes und zu seiner Begründung (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - IX ZB 21/09, ZIP 2011, 340 Rn. 3).
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