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   BGH, 16.12.2015 - 1 ARs 10/15   

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https://dejure.org/2015,48781
BGH, 16.12.2015 - 1 ARs 10/15 (https://dejure.org/2015,48781)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2015 - 1 ARs 10/15 (https://dejure.org/2015,48781)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2015 - 1 ARs 10/15 (https://dejure.org/2015,48781)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 6 Nr. 5 StGB; § 153c StPO; Art. 20 Abs. 3 GG
    Anfrageverfahren; Anwendung des deutschen Strafrechts auf Betäubungsmitteldelikte (Weltrechtsprinzip: keine Erforderlichkeit eines hinreichenden Inlandsbezugs, Verfolgungsermessen der Staatsanwaltschaft, Vereinbarkeit mit dem völkerrechtlichen ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 6 Nr. 5 StGB, § 5 StGB, § 129b StGB, § 153c StPO, §§ 153, 153a, 154, 154a StPO, § 6 Nr. 9 StGB

  • Wolters Kluwer

    Ausdehnung der deutschen Strafgewalt auf Auslandstaten ausländischer Täter; Begründung eines hinreichenden Inlandsbezugs; Herleitung der Inlandsberührung aus der Auslieferung des Angeklagten an die Bundesrepublik Deutschland; Unterwerfung des unbefugten Vertriebs von ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 6 Nr. 5
    Ausdehnung der deutschen Strafgewalt auf Auslandstaten ausländischer Täter; Begründung eines hinreichenden Inlandsbezugs; Herleitung der Inlandsberührung aus der Auslieferung des Angeklagten an die Bundesrepublik Deutschland; Unterwerfung des unbefugten Vertriebs von ...

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auslandstaten - und die deutsche Strafgewalt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 12.11.1991 - 1 StR 328/91

    Reichweite der Anordnung des Verfalls

    Auszug aus BGH, 16.12.2015 - 1 ARs 10/15
    "Die Ausdehnung der deutschen Strafgewalt auf Auslandstaten ausländischer Täter im Rahmen des § 6 Nr. 5 StGB bedarf zu ihrer Rechtfertigung eines hinreichenden Inlandsbezugs; die Auslieferung des im Ausland festgenommenen Beschuldigten und seine daran anschließende Festnahme im Inland vermögen einen solchen nicht zu begründen.' Hieran sieht er sich jedoch durch nicht ausschließbar entgegenstehende Rechtsprechung des 1. Strafsenats (Senat, Urteil vom 12. November 1991 - 1 StR 328/91, BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2) gehindert.

    1. In dem Urteil vom 12. November 1991 (1 StR 328/91) hat der Senat es offen gelassen, ob es zur Ausdehnung der deutschen Strafgewalt auf Auslandstaten ausländischer Täter über die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen hinaus im Einzelfall eines legitimierenden Anknüpfungspunktes bedarf.

    Für die Durchführung eines Strafverfahrens gegen ausländische Täter wegen Auslandstaten wird es jedoch regelmäßig aus rein praktischen Erwägungen Voraussetzung sein, dass der Täter sich entweder in Deutschland aufhält und hier ergriffen werden kann (vgl. zum Inlandsbezug Senat, Urteil vom 12. November 1991 - 1 StR 328/91, BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2) oder hierher ausgeliefert wird.

  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus BGH, 16.12.2015 - 1 ARs 10/15
    Vielmehr ist dem Richter eine "schöpferische Rechtsfindung', der auch willenhafte Elemente eigen sind, nicht grundsätzlich verwehrt (BGH, Beschluss vom 3. März 2005 - GSSt 1/04, BGHSt 50, 40; vgl. auch BVerfGE 49, 304, 318; 96, 375, 394; 122, 248, 267).

    Es liegen weder Lücken noch Wertungswidersprüche vor und es ist auch nicht ersichtlich, dass bei einer am Wortlaut haftenden Auslegung die Norm ihre Funktion nicht mehr erfüllt (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 3. März 2005 - GSSt 1/04, BGHSt 50, 40).

  • BGH, 05.11.2014 - 1 StR 299/14

    Härtefallausgleich für bereits vollstrecke Haftstrafen (Voraussetzungen:

    Auszug aus BGH, 16.12.2015 - 1 ARs 10/15
    An der in dem in Bezug genommenen Urteil geäußerten Rechtsansicht, die auch dem Senatsurteil vom 5. November 2014 (1 StR 299/14) zugrunde liegt und dieses trägt, hält der Senat fest.

    In dem Urteil vom 5. November 2014 (1 StR 299/14) hat der Senat die Geltung deutschen Strafrechts auf § 6 Nr. 5 StGB gestützt und die Inlandsberührung aus der Auslieferung des Angeklagten an die Bundesrepublik Deutschland hergeleitet.

  • BGH, 08.04.1987 - 3 StR 11/87

    Auslieferung wegen einer im Ausland begangenen Betäubungsmittelstraftat;

    Auszug aus BGH, 16.12.2015 - 1 ARs 10/15
    Die Staatsanwaltschaft hat nach § 153c StPO ein Verfolgungsermessen, das auch Raum für Rücksichtnahme auf nationale Interessen des Auslands lässt (BGH, Urteil vom 8. April 1987 - 3 StR 11/87, BGHSt 34, 334, 337).
  • BGH, 22.09.2009 - 3 StR 383/09

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (Tateinheit mit Vertrieb;

    Auszug aus BGH, 16.12.2015 - 1 ARs 10/15
    b) Zwar führt § 6 Nr. 5 StGB trotz der Beschränkung auf den Vertrieb der Betäubungsmittel (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 22. September 2009 - 3 StR 383/09, NStZ 2010, 521) zu einer großen Reichweite der deutschen Strafgewalt.
  • BGH, 21.02.2001 - 3 StR 372/00

    Völkerrechtliche Strafverfolgungspflicht

    Auszug aus BGH, 16.12.2015 - 1 ARs 10/15
    Darin, dass Deutschland als Vertragsstaat von dieser Möglichkeit durch die Anordnung des Weltrechtsprinzips Gebrauch gemacht hat, kann mithin kein Verstoß gegen den Nichteinmischungsgrundsatz liegen (vgl. zur aufgrund zwischenstaatlichem Abkommen begründeten Verfolgungspflicht gemäß § 6 Nr. 9 StGB BGH, Urteil vom 21. Februar 2001 - 3 StR 372/00; NStZ 2001, 658).
  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus BGH, 16.12.2015 - 1 ARs 10/15
    Vielmehr ist dem Richter eine "schöpferische Rechtsfindung', der auch willenhafte Elemente eigen sind, nicht grundsätzlich verwehrt (BGH, Beschluss vom 3. März 2005 - GSSt 1/04, BGHSt 50, 40; vgl. auch BVerfGE 49, 304, 318; 96, 375, 394; 122, 248, 267).
  • BVerfG, 26.09.2011 - 2 BvR 2216/06

    Bindung der Judikative an Recht und Gesetz sowie Grenzen zulässiger richterlicher

    Auszug aus BGH, 16.12.2015 - 1 ARs 10/15
    Richterliche Rechtsfortbildung darf nicht dazu führen, dass der Richter seine eigene materielle Gerechtigkeitsvorstellung an die Stelle derjenigen des Gesetzgebers setzt (vgl. BVerfGE 82, 6, 12; BVerfGK 8, 10, 14; BVerfG, Beschluss vom 26. September 2011 - 2 BvR 2216/06, NJW 2012, 669).
  • BVerfG, 17.02.1981 - 2 BvR 384/78

    Bethel

    Auszug aus BGH, 16.12.2015 - 1 ARs 10/15
    Der Aufgabe und Befugnis zur "schöpferischen Rechtsfindung und Rechtsfortbildung' sind allerdings mit Rücksicht auf den aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit unverzichtbaren Grundsatz der Gesetzesbindung der Rechtsprechung Grenzen gesetzt (vgl. BVerfGE 34, 269, 288; 57, 220, 248; 74, 129, 152).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus BGH, 16.12.2015 - 1 ARs 10/15
    Der Aufgabe und Befugnis zur "schöpferischen Rechtsfindung und Rechtsfortbildung' sind allerdings mit Rücksicht auf den aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit unverzichtbaren Grundsatz der Gesetzesbindung der Rechtsprechung Grenzen gesetzt (vgl. BVerfGE 34, 269, 288; 57, 220, 248; 74, 129, 152).
  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92

    Kind als Schaden

  • BGH, 03.11.2011 - 2 StR 201/11

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

  • BGH, 22.01.1986 - 3 StR 472/85

    Entgeltlicher Erwerb von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch als Vertrieb im

  • BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 84/74

    Sachverständigenhaftung

  • BVerfG, 05.04.2006 - 1 BvR 2780/04

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Untersagung der Finanzportfolioverwaltung

  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

  • BVerfG, 12.12.2000 - 2 BvR 1290/99

    Völkermord vor deutschen Gerichten

  • Drs-Bund, 23.04.1969 - BT-Drs V/4095
  • BGH, 13.02.2024 - 5 StR 469/23

    Verabredung zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts ergibt sich jedenfalls aus § 6 Nr. 5 StGB, ohne dass es auf das Vorliegen eines legitimierenden Anknüpfungspunkts im Inland ankäme (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 1 ARs 10/15 Rn. 9 ff.; Urteil vom 22. März 2023 - 1 StR 335/22, NJW 2023, 2956, 2958).
  • BGH, 22.03.2023 - 1 StR 335/22

    Einbeziehung der erweiterten Einziehung von Taterträgen und deren Werts aus

    Eines legitimierenden Anknüpfungspunkts im Inland darüber hinaus bedarf es danach bei der Verfolgung einer Auslandstat zur Anwendung deutschen Strafrechts grundsätzlich nicht (vgl. BGH, Urteile vom 7. November 2016 - 2 StR 96/14, BGHSt 61, 290, Rn. 8 ff. [mAnm Heim NJW 2017, 1045] und vom 15. März 2017 - 2 StR 294/16, BGHSt 62, 90 Rn. 5, im Anschluss an BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 1 ARs 10/15 Rn. 6 ff., jeweils mwN; krit. Schiemann, JR 2017, 339 ff. ["Strafrechtsimperialismus"]).
  • LG Bochum, 20.12.2016 - 9 KLs 24/16
    Insoweit schließt sich die Kammer den Ausführungen des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs im Beschluss vom 16.12.2015 (1 ARs 10/15; BeckRS 2016, 05665) an.
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