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BGH, 16.12.2015 - 4 StR 529/15 |
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 39 StGB
Bemessung der Freiheitsstrafe (Freiheitsstrafe von über einem Jahr) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung des § 39 StGB bei der Bemessung der Gesamtfreiheitsstrafe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 39; StGB § 55 Abs. 1
Berücksichtigung des § 39 StGB bei der Bemessung der Gesamtfreiheitsstrafe - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BGH, 28.05.2020 - 3 StR 99/19
Revisionsrechtliche Geltendmachung einer rechtstaatswidrigen …
Der Senat setzt die vom Landgericht verhängte Strafe daher auf die nächstzulässige Strafeinheit von einem Jahr und sieben Monaten herab (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 4 StR 529/15, juris Rn. 2).