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   BGH, 16.12.2020 - 6 StR 251/20   

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https://dejure.org/2020,47147
BGH, 16.12.2020 - 6 StR 251/20 (https://dejure.org/2020,47147)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2020 - 6 StR 251/20 (https://dejure.org/2020,47147)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2020 - 6 StR 251/20 (https://dejure.org/2020,47147)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 263 Abs. 1 StGB; § 266 Abs. 1 StGB, § 46 StGB; § 78a StGB
    Betrug (Betrug zur Sicherung einer zuvor begangenen Untreue: Schadensersatzanspruch aus Vortat als Vermögenswert, ausnahmsweise Strafbarkeit der Nachtat, keine strafmildernde Berücksichtigung des Charakters als Sicherungsbetrugs)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 154 StPO, § 78c Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB, § 263 StGB, § 78a StGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 266 Abs. 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 126 Abs. 3 StPO, § 120 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Erfolgreiche Revision gegen die Verurteilung wegen Betruges, Untreue und Urkundenfälschung durch einen Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter; Beginn der Verjährungsfrist; Bestimmung des Vermögensschadens bei unberechtigter Entnahme aus der Insolvenzmasse; Entfall der ...

  • rewis.io

    Betrug und Untreue durch einen Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter: Beginn der Verjährungsfrist; Bestimmung des Vermögensschadens bei unberechtigter Entnahme aus der Insolvenzmasse und der Verhinderung der Geltendmachung von Regressforderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 78a; StGB § 263 ; StGB § 266
    Erfolgreiche Revision gegen die Verurteilung wegen Betruges, Untreue und Urkundenfälschung durch einen Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter; Beginn der Verjährungsfrist; Bestimmung des Vermögensschadens bei unberechtigter Entnahme aus der Insolvenzmasse; Entfall der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2022, 166
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 13.11.2008 - 5 StR 344/08

    Sicherungsbetrug nach verjährter Untreue (mitbestrafte Nachtat; Strafzumessung);

    Auszug aus BGH, 16.12.2020 - 6 StR 251/20
    Nach ständiger Rechtsprechung entfällt jedoch die Straflosigkeit einer Nachtat, wenn die Vortat nicht mehr verfolgbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. November 2008 - 5 StR 344/08, NStZ 2009, 203; vom 10. Februar 2015 - 1 StR 405/14, BGHSt 60, 188, 196, jeweils mwN).

    Dabei kann die tatbestandslose Vorlage falscher Folgeberichte grundsätzlich Berücksichtigung finden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2008 - 5 StR 344/08, wistra 2009, 105).

  • BGH, 20.05.1994 - 2 StR 202/94

    Untreue - Fortgesetzte Tat - Tatzeitraum

    Auszug aus BGH, 16.12.2020 - 6 StR 251/20
    Zwar hat er die Täuschungen gegenüber den Rechtspflegern zur Sicherung seiner aus den Untreuetaten erlangten Vorteile begangen, weswegen der hierdurch verwirklichte Betrug zu Lasten der Insolvenzschuldner gegenüber der vorangehenden Untreue als mitbestrafte Nachtat zurücktreten würde (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 1994 - 2 StR 202/94, NStZ 1994, 586; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben/Bosch, 30. Aufl., Vor §§ 52 ff. Rn. 131), weil der durch die Untreue verursachte Schaden in Form der Entnahmen bei wirtschaftlicher Betrachtung mit dem Betrugsschaden identisch ist.

    Als eigenständiger Vermögenswert kann der Schadensersatzanspruch Gegenstand einer nachfolgenden Vermögensschädigung sein (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 1994 - 2 StR 202/94, NStZ 1994, 586).

  • BGH, 10.02.2015 - 1 StR 405/14

    Schenkungsteuerhinterziehung durch unzutreffende oder gänzlich ausbleibende

    Auszug aus BGH, 16.12.2020 - 6 StR 251/20
    Nach ständiger Rechtsprechung entfällt jedoch die Straflosigkeit einer Nachtat, wenn die Vortat nicht mehr verfolgbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. November 2008 - 5 StR 344/08, NStZ 2009, 203; vom 10. Februar 2015 - 1 StR 405/14, BGHSt 60, 188, 196, jeweils mwN).

    Diese Fälle stellen deshalb auch keine mitbestraften Nachtaten dar, weil ihnen ein eigenständiger Unrechtsgehalt in Form der Differenz der Anspruchshöhe der Regressforderungen zukommt (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2007 - 2 StR 69/07, NStZ 2008, 396; Beschlüsse vom 20. September 2000 - 3 StR 19/00, NStZ 2001, 195, 196; vom 10. Februar 2015 - 1 StR 405/14, BGHSt 60, 188, 195).

  • BGH, 27.07.2016 - 1 StR 256/16

    Strafzumessung (Berücksichtigung berufsrechtlicher Folgen)

    Auszug aus BGH, 16.12.2020 - 6 StR 251/20
    Das neue Tatgericht wird im Rahmen der Strafzumessung neben der neu zu beziffernden Höhe des Betrugsschadens auch die berufsrechtlichen Folgen für den Angeklagten mit in den Blick zu nehmen haben (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 StR 256/16, NZWiSt 2017, 39, 40).
  • BGH, 02.03.2016 - 1 StR 619/15

    Steuerhinterziehung (Berechnungsdarstellung: Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 16.12.2020 - 6 StR 251/20
    Vielmehr dürfen verfahrensordnungsgemäß festgestellte verjährte oder eingestellte Taten grundsätzlich sogar strafschärfend berücksichtigt werden (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2016 - 1 StR 619/15, NStZ-RR 2016, 137; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 663 mwN).
  • BGH, 20.09.2000 - 3 StR 19/00

    Konkurrenzverhältnis von Betrug und Untreue; Mitbestrafte Nachtat; Tat im

    Auszug aus BGH, 16.12.2020 - 6 StR 251/20
    Diese Fälle stellen deshalb auch keine mitbestraften Nachtaten dar, weil ihnen ein eigenständiger Unrechtsgehalt in Form der Differenz der Anspruchshöhe der Regressforderungen zukommt (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2007 - 2 StR 69/07, NStZ 2008, 396; Beschlüsse vom 20. September 2000 - 3 StR 19/00, NStZ 2001, 195, 196; vom 10. Februar 2015 - 1 StR 405/14, BGHSt 60, 188, 195).
  • BGH, 22.03.2011 - 5 StR 46/11

    Betrug; Täuschung im Arrestverfahren; mitbestrafte Nachtat

    Auszug aus BGH, 16.12.2020 - 6 StR 251/20
    Ein tatbestandsmäßiger Betrugsschaden wurde durch sie daher nicht verwirklicht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2011 - 5 StR 46/11).
  • BGH, 04.03.2020 - 5 StR 395/19

    Untreue zum Nachteil einer Kommanditgesellschaft (Unmittelbarkeit zwischen

    Auszug aus BGH, 16.12.2020 - 6 StR 251/20
    Dieser wurde aber nicht durch das täuschungsbedingte Unterlassen der Rechtspfleger, sondern bereits unmittelbar durch die Treupflichtverletzungen des Angeklagten verursacht (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 2020 - 5 StR 395/19, NStZ-RR 2020, 145, 146).
  • BGH, 25.10.2000 - 2 StR 232/00

    Verfahrensverzögerung als Verfahrenshindernis

    Auszug aus BGH, 16.12.2020 - 6 StR 251/20
    Denn eine Tat nach § 263 StGB ist nicht bereits mit der Realisierung des Schadens, sondern erst mit Erlangung des (letzten) Vermögensvorteils beendet (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2000 - 2 StR 232/00, BGHSt 46, 159, 166).
  • BGH, 07.07.2004 - 5 StR 412/03

    Urteil gegen den ehemaligen Bundesminister Prof. Dr. Krause aufgehoben

    Auszug aus BGH, 16.12.2020 - 6 StR 251/20
    Da es auf Grund der schlechten finanziellen Lage des Angeklagten und dessen fortlaufenden Zugriffs auf die Insolvenzmassen nach Art eines Schneeballsystems unmöglich war, dass die Schadensersatzansprüche zu einem späteren Zeitpunkt in gleicher Höhe wie zum Zeitpunkt der jeweiligen täuschungsbedingten Verfügungen erfüllt worden wären (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2004 - 5 StR 412/03, NStZ 2005, 160, 161), kann der Senat ausschließen, dass den einzelnen Insolvenzschuldnern kein Schaden entstanden ist.
  • BGH, 29.01.2015 - 1 StR 587/14

    Untreue (hier: Anwalt, der Fremdgelder auf sein Geschäftskonto leitet; Abgrenzung

  • BGH, 29.08.2008 - 2 StR 587/07

    Verurteilung wegen Untreue im Fall Siemens bestätigt

  • BGH, 18.07.2007 - 2 StR 69/07

    Betrug (Vermögensverfügung; Inhaberscheck; Orderscheck); Diebstahl eines

  • BGH, 26.11.2019 - 2 StR 588/18

    Untreue (Treubruchstatbestand; Prinzip der Gesamtsaldierung; Weiterleitung von

  • BGH, 22.01.2004 - 5 StR 415/03

    Betrug (Beendigung und Verjährung; Vorsatz); Verletzung der Buchführungspflichten

  • BGH, 15.08.2019 - 5 StR 204/19

    Betrug (Berechnung des Vermögensschadens bei Leasinggeschäften; Gesamtsaldierung;

  • BGH, 08.03.2023 - 1 StR 281/22

    Einziehung (Abgrenzung von Tatertrag und Tatobjekt: rechtsgutbezogene Wertung;

    In solchen Fällen ist der Betrug bei einem anwachsenden Gesamtschaden erst mit der letzten Teilauszahlung beendet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. März 2022 - 2 StR 151/21 Rn. 3; vom 20. Juli 2021 - 4 StR 439/20 Rn. 4; vom 13. Januar 2021 - 3 StR 348/20 Rn. 2 f.; vom 18. November 2015 - 4 StR 76/15, BGHR StGB § 78a Satz 1 Betrug 4 Rn. 6 (vollständige Auszahlung einer Darlehensvaluta) und vom 25. April 2014 - 1 StR 13/13, BGHSt 59, 205 Rn. 60; Urteil vom 25. Oktober 2000 - 2 StR 232/00 Rn. 2, 17, BGHSt 46, 159, 166 (Zahlung eines Grundstückskaufpreises in Tranchen); vgl. auch BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2020 - 6 StR 251/20 Rn. 8 (endgültige Abwendung einer Regressforderung)).
  • BGH, 14.07.2022 - 6 StR 227/21

    Urteil wegen Verfüllung der Tongrube Vehlitz rechtskräftig

    Eine Tat ist beendet im Sinne von § 78a StGB, wenn der Täter sein rechtsverneinendes Tun insgesamt abgeschlossen, also das Tatunrecht in vollem Umfang tatsächlich verwirklicht hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 24. März 2022 - 3 StR 375/20 Rn. 28; Beschluss vom 16. Dezember 2020 - 6 StR 251/20 Rn. 8).
  • LG Nürnberg-Fürth, 21.11.2023 - 18 KLs 105 Js 10084/20

    Zuständigkeit der allgemeinen Großen Strafkammer für Abrechnungsbetrug gegenüber

    Erst von da an beginnt die Verjährungsfrist zu laufen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2020 - 6 StR 251/20 m. w. N.).
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