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   BGH, 16.12.2020 - VII ZB 46/18   

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https://dejure.org/2020,45605
BGH, 16.12.2020 - VII ZB 46/18 (https://dejure.org/2020,45605)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2020 - VII ZB 46/18 (https://dejure.org/2020,45605)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2020 - VII ZB 46/18 (https://dejure.org/2020,45605)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 756 Abs 1 ZPO

  • IWW

    § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 ZPO, § ... 756 ZPO, § 295 BGB, § 756 Abs. 1 ZPO, §§ 293 ff. BGB, § 295 Satz 1 2. Alt. BGB, § 313b Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 307 Satz 1 ZPO, § 288 Abs. 1, § 138 Abs. 3 ZPO, § 788 ZPO, § 756 Abs. 2 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Angebot der Gegenleistung durch den Gerichtsvollzieher wie im Vollstreckungstitel beschrieben bei Abhängen der Vollstreckung von einer Zug um Zug zu bewirkenden Leistung des Gläubigers an den Schuldner; Zwangsvollstreckung aus einem von dem Gläubiger erwirkten ...

  • rewis.io

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Pflichten des Gerichtsvollziehers bei Abhängigkeit der Vollstreckung von einer Zug um Zug zu bewirkenden Leistung des Gläubigers an den Schuldner

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 756 Abs. 1 ; BGB § 295
    Angebot der Gegenleistung durch den Gerichtsvollzieher wie im Vollstreckungstitel beschrieben bei Abhängen der Vollstreckung von einer Zug um Zug zu bewirkenden Leistung des Gläubigers an den Schuldner; Zwangsvollstreckung aus einem von dem Gläubiger erwirkten ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie muss der Gerichtsvollzieher die Gegenleistung anbieten?

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Frage, in welcher Weise der Gerichtsvollzieher dem Schuldner die diesem gebührende Leistung in einer den Verzug der Annahme begründeten Weise anzubieten hat, wenn die Vollstreckung von einer Zug um Zug zu bewirkenden Leistung des Gläubigers an den Schuldner abhängt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Begründung von Annahmeverzug durch ein Angebot des Gerichtsvollziehers

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Probleme bei Vollstreckung eines Zug-um-Zug-Urteils

Besprechungen u.ä.

  • zpoblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Angebot i.S.d. §§ 756, 765 ZPO bei Zug-um-Zug-Vollstreckung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 251
  • MDR 2021, 448
  • MDR 2021, 449
  • WM 2021, 252
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.07.2005 - I ZB 7/05

    Berücksichtigung von Einwendungen betreffend die Zug-um-Zug zu erbringende

    Auszug aus BGH, 16.12.2020 - VII ZB 46/18
    aa) In welcher Weise der Gerichtsvollzieher dem Schuldner die diesem gebührende Leistung in einer den Verzug der Annahme begründenden Weise anzubieten hat, hat er in eigener Verantwortung von Amts wegen anhand des Vollstreckungstitels zu prüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2005 - I ZB 7/05, MDR 2005, 1311, juris Rn. 7, 11; Beschluss vom 7. Februar 2013 - VII ZB 2/12 Rn. 11, NJW-RR 2013, 511; Vogt-Beheim in Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle, ZPO, 79. Aufl., § 756 Rn. 4; Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Walker/Vuia, ZPO, 7. Aufl., § 756 Rn. 7; Fichtner, DGVZ 2004, 1, 5 f.; Alisch, DGVZ 1984, 85, 87; Günther, Die Vollstreckung von Urteilen auf Leistung Zug um Zug, 2010, S. 16).

    cc) Verbleiben nach der Auslegung des Tenors Unklarheiten, kann das Vollstreckungsorgan zur Konkretisierung der von dem Gläubiger geschuldeten Gegenleistung gegebenenfalls Tatbestand und Entscheidungsgründe heranziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2005 - I ZB 7/05 Rn. 7, MDR 2005, 1311; Fichtner, DGVZ 2004, 1, 6).

  • LG Ulm, 20.08.1990 - 5 T 52/90
    Auszug aus BGH, 16.12.2020 - VII ZB 46/18
    Letztlich muss der Schuldner nach § 788 ZPO die Kosten tragen, die für ein durch seine Weigerung notwendig werdendes tatsächliches Angebot anfallen, falls materiell-rechtlich keine Bringschuld vorlag (Hk-ZV/Sternal, 4. Aufl., § 756 Rn. 9; LG Ulm, Beschluss vom 20. August 1990 - 5 T 52/90, NJW-RR 1991, 190, 191; AG Schöneberg, Beschluss vom 24. Januar 2014 - 31 M 8119/13, DGVZ 2014, 68, juris Rn. 11; Hintzen, Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher, 5. Aufl., § 2 Rn. 50).
  • BGH, 04.07.2018 - VII ZB 4/17

    Vollstreckung des Gläubigers aus einem Zug-um-Zug-Titel i.R.d. Erhebung einer

    Auszug aus BGH, 16.12.2020 - VII ZB 46/18
    Er kann zum einen die im Zusammenhang mit der Nachweisführung nach § 756 ZPO denkbaren Schwierigkeiten dadurch umgehen, dass er schon im Erkenntnisverfahren einen Feststellungsantrag dahingehend stellt, dass sich der Schuldner mit der Annahme der Gegenleistung in Verzug befindet (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2018 - VII ZB 4/17 Rn. 14, BGHZ 219, 187; Fichtner, DGVZ 2004, 17, 21; Geißler, DGVZ 2012, 1, 5 f.).
  • AG Berlin-Schöneberg, 24.01.2014 - 31 M 8119/13

    Zulässigkeit der Unterbreitung dem Schuldner ein wörtliches Angebot durch den

    Auszug aus BGH, 16.12.2020 - VII ZB 46/18
    Letztlich muss der Schuldner nach § 788 ZPO die Kosten tragen, die für ein durch seine Weigerung notwendig werdendes tatsächliches Angebot anfallen, falls materiell-rechtlich keine Bringschuld vorlag (Hk-ZV/Sternal, 4. Aufl., § 756 Rn. 9; LG Ulm, Beschluss vom 20. August 1990 - 5 T 52/90, NJW-RR 1991, 190, 191; AG Schöneberg, Beschluss vom 24. Januar 2014 - 31 M 8119/13, DGVZ 2014, 68, juris Rn. 11; Hintzen, Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher, 5. Aufl., § 2 Rn. 50).
  • LG Düsseldorf, 07.01.1991 - 25 T 1072/90
    Auszug aus BGH, 16.12.2020 - VII ZB 46/18
    (1) Zwar wird vertreten, dass im Einzelfall auf den Nachweis der Befriedigung oder des Annahmeverzugs verzichtet werden könne, wenn der Schuldner den Empfang der Gegenleistung oder zugestehe, dass ihm diese in einer den Annahmeverzug begründenden Weise angeboten worden sei (vgl. LG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Januar 1991 - 25 T 1072/90, DGVZ 1991, 39; Musielak/Voit/Lackmann, ZPO, 17. Aufl., § 756 Rn. 10; Hk-ZV/Sternal, 4. Aufl., § 756 Rn. 8).
  • BGH, 07.02.2013 - VII ZB 2/12

    Auslegung eines Zahlungstitels durch den Gerichtsvollzieher: Zinsausspruch "8 %

    Auszug aus BGH, 16.12.2020 - VII ZB 46/18
    aa) In welcher Weise der Gerichtsvollzieher dem Schuldner die diesem gebührende Leistung in einer den Verzug der Annahme begründenden Weise anzubieten hat, hat er in eigener Verantwortung von Amts wegen anhand des Vollstreckungstitels zu prüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2005 - I ZB 7/05, MDR 2005, 1311, juris Rn. 7, 11; Beschluss vom 7. Februar 2013 - VII ZB 2/12 Rn. 11, NJW-RR 2013, 511; Vogt-Beheim in Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle, ZPO, 79. Aufl., § 756 Rn. 4; Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Walker/Vuia, ZPO, 7. Aufl., § 756 Rn. 7; Fichtner, DGVZ 2004, 1, 5 f.; Alisch, DGVZ 1984, 85, 87; Günther, Die Vollstreckung von Urteilen auf Leistung Zug um Zug, 2010, S. 16).
  • LG Bochum, 04.06.2018 - 7 T 403/17
    Auszug aus BGH, 16.12.2020 - VII ZB 46/18
    Die Rechtsbeschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 4. Juni 2018 - I-7 T 403/17 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • BayObLG, 22.04.2021 - 101 ZBR 109/20

    Vollstreckungsfähiger Inhalt eines Titels über das Einsichtsrecht gegenüber einer

    Aus dem Titel nicht zu klärende Unbestimmtheiten müssen nicht im Vollstreckungsverfahren, sondern im Erkenntnisverfahren geklärt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2020, VII ZB 46/18, juris Rn. 21, zu den von einem Gerichtsvollzieher zu berücksichtigenden Umständen).
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