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   BGH, 16.12.2020 - XII ZR 28/20   

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https://dejure.org/2020,47281
BGH, 16.12.2020 - XII ZR 28/20 (https://dejure.org/2020,47281)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2020 - XII ZR 28/20 (https://dejure.org/2020,47281)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2020 - XII ZR 28/20 (https://dejure.org/2020,47281)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    §§ 280 Abs. 1, ... 241 Abs. 2 BGB, § 840 ZPO, § 840 Abs. 1 ZPO, § 840 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 ZPO, § 840 Abs. 2 Satz 2 ZPO, §§ 823 ff. BGB, § 839 BGB, Art. 34 GG, § 220 FamFG, § 823 Abs. 1 BGB, § 835 Abs. 1 ZPO, §§ 1223, 1252 BGB, § 850 Abs. 2 ZPO, § 10 VersAusglG, § 19 VersAusglG, §§ 20 ff. VersAusglG, § 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 VersAusglG, § 2 Abs. 2 VersAusglG, § 19 Abs. 2 Nr. 1 VersAusglG, § 1587 a Abs. 2 Nr. 3 Satz 3 BGB, § 829 Abs. 1 Satz 1 und 2 ZPO, §§ 135, 136 BGB, §§ 10 ff. VersAusglG, § 11 VersAusglG, § 13 VersAusglG, §§ 401, 412 BGB, § 1276 Abs. 1 BGB, § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 63 Abs. 3 FamFG, § 823 Abs. 2 BGB, § 27 Abs. 2 FamFG, § 826 BGB, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 1282 Abs. 1 BGB, §§ 850 a ff. ZPO, § 139 Abs. 1 ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    VersAusglG § 10; ZPO §§ 829, 835
    Versorgungsausgleich - gepfändete und zur Einziehung überwiesene Versorgungsanrechte

  • Wolters Kluwer

    Ausgleich der gepfändeten und zur Einziehung überwiesenen Versorgungsanrechte im Versorgungsausgleich durch interne Teilung; Schadensersatzanspruch des Bistums gegen die Zusatzversorgungskasse wegen Verletzung einer Nebenpflicht aus dem begründeten gesetzlichen ...

  • rewis.io

    Versorgungsausgleich: Interne Teilung von gepfändeten und zur Einziehung überwiesenen Anrechten; deklaratorische Bedeutung einer Maßgabenanordnung des Familiengerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausgleich der gepfändeten und zur Einziehung überwiesenen Versorgungsanrechte im Versorgungsausgleich durch interne Teilung; Schadensersatzanspruch des Bistums gegen die Zusatzversorgungskasse wegen Verletzung einer Nebenpflicht aus dem begründeten gesetzlichen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Möglichkeit der internen Teilung von gepfändeten und zur Einziehung überwiesenen Versorgungsanrechten im Versorgungsausgleich und zu ihren Wirkungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ausgleich gepfändeter und zur Einziehung überwiesener Versorgungsanrechte

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Gleichstellung Sicherungsabtretung / Pfandrecht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Interne Teilung gepfändeter und zur Einziehung überwiesener Versorgungsanrechte möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 577
  • DNotZ 2021, 628
  • FamRZ 2021, 584
  • WM 2021, 411
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 07.08.2013 - XII ZB 673/12

    Versorgungsausgleich: Interner Ausgleich eines sicherungshalber abgetretenen

    Auszug aus BGH, 16.12.2020 - XII ZR 28/20
    Gepfändete und zur Einziehung überwiesene Versorgungsanrechte können im Versorgungsausgleich durch interne Teilung ausgeglichen werden (Fortführung von Senatsbeschluss vom 7. August 2013 - XII ZB 673/12, FamRZ 2013, 1715).

    Der Senat hat für den Fall der Sicherungsabtretung eines Versorgungsanrechts bereits entschieden, dass es einem sicherungshalber abgetretenen Anrecht nicht im Sinne von § 19 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 VersAusglG an der erforderlichen Ausgleichsreife fehlt und es deshalb im Versorgungsausgleich intern ausgeglichen werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 7. August 2013 - XII ZB 673/12 - FamRZ 2013, 1715 Rn. 11 ff.).

    Die Rechtsposition des Pfändungsgläubigers ist deshalb von vornherein solchen gesetzlichen Veränderungen und staatlichen Eingriffen in den Bestand der Forderung unterworfen, denen das Anrecht auch ohne die Beschränkungen durch den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei dem ausgleichspflichtigen Ehegatten ausgesetzt wäre (vgl. Senatsbeschluss vom 7. August 2013 - XII ZB 673/12 - FamRZ 2013, 1715 Rn. 21 zur Sicherungsabtretung).

  • BGH, 17.04.1984 - IX ZR 153/83

    Durchsetzung der Auskunftspflicht des Drittschuldners

    Auszug aus BGH, 16.12.2020 - XII ZR 28/20
    Nach § 840 Abs. 1 ZPO trifft den Drittschuldner die Obliegenheit (vgl. dazu BGH Urteil vom 4. Mai 2006 - IX ZR 189/04 - FamRZ 2006, 1195 f. und BGHZ 91, 126, 129 = NJW 1984, 1901), sich in den durch § 840 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 ZPO gezogenen Grenzen auf Verlangen des Pfändungsgläubigers zu bestimmten Fragen - beispielsweise zur Begründetheit der Forderung, zur Leistungsbereitschaft und zum Vorhandensein anderer Gläubiger - zu äußern, damit sich der Pfändungsgläubiger darüber ins Bild setzen kann, mit welchen Kostenrisiken der Rechtsverfolgung er beim Versuch einer Geltendmachung der gepfändeten Forderung rechnen muss.

    Insoweit stellt die Regelung in § 840 ZPO, wonach der Drittschuldner auf Verlangen des Pfändungsgläubigers ihm gegenüber bestimmte Erklärungen abzugeben hat, in systematischer Hinsicht eine "Anomalie" dar (BGHZ 91, 126, 131 = NJW 1984, 1901, 1902).

    Der Gesetzgeber war vielmehr bestrebt, den Drittschuldner, dem durch die Pfändung ein anderer Gläubiger aufgezwungen wird, in einem möglichst geringen Umfang zu belasten (vgl. BGHZ 105, 358, 361 = NJW 1989, 905, 906 und BGHZ 91, 126, 131 = NJW 1984, 1901, 1902).

  • OLG Frankfurt, 07.11.2019 - 3 UF 163/19

    Versorgungsausgleich: Ausgleich gepfändeter Anrechte

    Auszug aus BGH, 16.12.2020 - XII ZR 28/20
    Die neuere obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2020, 678, 679 f.; OLG Nürnberg FamRZ 2018, 336, 338) und die nunmehr wohl überwiegende Meinung im Schrifttum (vgl. Johannsen/Henrich/Althammer/Holzwarth Familienrecht 7. Aufl. § 2 VersAusglG Rn. 18 f.; MünchKommBGB/Siede 8. Aufl. § 2 VersAusglG Rn. 17 und § 19 VersAusglG Rn. 10; BeckOGK/Fricke VersAusglG [Stand: 1. August 2020] § 19 Rn. 57 f.; BeckOGK/Ackermann-Sprenger [Stand: 1. November 2020] § 10 VersAusglG Rn. 20; Palandt/Siede BGB 80. Aufl. § 10 VersAusglG Rn. 1; Wick Der Versorgungsausgleich 4. Aufl. Rn. 96a ff. und 397; Ruland Versorgungsausgleich 4. Aufl. Rn. 176; Erman/Norpoth/Sasse BGB 16. Aufl. § 19 VersAusglG Rn. 15; wohl auch Götsche/Rehbein/Breuers Versorgungsausgleichsrecht 3. Aufl. § 2 VersAusglG Rn. 38 mit Fn. 39) gehen demgegenüber davon aus, dass auch gepfändete und zur Einziehung überwiesene Versorgungsanrechte intern geteilt werden können, wenn die Übertragung des Anrechts mit den sich aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ergebenden Beschränkungen erfolgt.

    c) Unterliegt ein gepfändetes Versorgungsanrecht somit der internen Teilung gemäß § 10 VersAusglG, kann sich die fehlende Information über das Bestehen des Pfändungspfandrechts in Bezug auf die Rechtsstellung des Bistums nur dahingehend ausgewirkt haben, dass bei der Beschlussfassung keine ergänzende gerichtliche Anordnung getroffen werden konnte, wonach die Übertragung des Anrechts auf die geschiedene Ehefrau des Streithelfers nur nach Maßgabe der sich aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom 12. Juli 2013 ergebenden Beschränkungen erfolgt (vgl. dazu OLG Frankfurt FamRZ 2020, 678, 680; Johannsen/Henrich/Althammer/Holzwarth Familienrecht 7. Aufl. § 10 VersAusglG Rn. 42).

  • BGH, 27.10.1988 - IX ZR 27/88

    Pflichten des Drittschuldners zur Herbeiführung des Leistungserfolges

    Auszug aus BGH, 16.12.2020 - XII ZR 28/20
    Der Pfändungsbeschluss erlegt dem Drittschuldner grundsätzlich keinerlei Handlungspflichten auf (vgl. BGHZ 105, 358, 361 = NJW 1989, 905, 906).

    Der Gesetzgeber war vielmehr bestrebt, den Drittschuldner, dem durch die Pfändung ein anderer Gläubiger aufgezwungen wird, in einem möglichst geringen Umfang zu belasten (vgl. BGHZ 105, 358, 361 = NJW 1989, 905, 906 und BGHZ 91, 126, 131 = NJW 1984, 1901, 1902).

  • BVerfG, 08.04.1986 - 1 BvR 1186/83
    Auszug aus BGH, 16.12.2020 - XII ZR 28/20
    Dabei ist es auch aus verfassungsrechtlicher Perspektive grundsätzlich geboten, einen ausgleichsberechtigten Ehegatten nur in solchen Fällen auf den Wertausgleich nach der Scheidung zu verweisen, in denen eine mit der Begründung eines eigenständigen Anrechts verbundene Ausgleichslösung nicht gefunden werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Juni 2016 - XII ZB 514/15 - FamRZ 2016, 1576 Rn. 22; vgl. auch BVerfG FamRZ 1986, 543, 547 f.).
  • BGH, 05.12.2012 - I ZB 48/12

    Die Heiligtümer des Todes

    Auszug aus BGH, 16.12.2020 - XII ZR 28/20
    Wie der Bundesgerichtshof bereits im Jahr 2012 entschieden hat, können die Beschwerdefristen des § 63 Abs. 3 FamFG für einen erstinstanzlich nicht hinzugezogenen Beteiligten, der durch den Beschluss unmittelbar in seinen Rechten beeinträchtigt wird und daher beschwerdebefugt ist, nicht in Lauf gesetzt werden, bevor dieser anderweitig von der anzufechtenden Entscheidung Kenntnis erlangt (vgl. BGH Beschluss vom 5. Dezember 2012 - I ZB 48/12 - NJW-RR 2013, 751 Rn. 21 ff.).
  • BGH, 27.03.2019 - XII ZB 345/18

    Herausgabe des Kinderreisepasses

    Auszug aus BGH, 16.12.2020 - XII ZR 28/20
    Diese Voraussetzung ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann erfüllt, wenn der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht so weit mit dem gesetzlich geregelten Tatbestand vergleichbar ist, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung - bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift - zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. März 2019 - XII ZB 345/18 - FamRZ 2019, 1056 Rn. 26 und vom 10. Oktober 2018 - XII ZB 231/18 - FamRZ 2018, 1919 Rn. 16 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 12.12.1985 - 11 U 162/84
    Auszug aus BGH, 16.12.2020 - XII ZR 28/20
    Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB iVm § 27 Abs. 2 FamFG scheiden ebenso aus wie Ansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB (vgl. dazu OLG Karlsruhe NJW 1986, 854, 855; Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto Betriebsrentengesetz 7. Aufl. Anh. § 1 Rn. 392), für die im Streitfall ohnehin nichts ersichtlich ist.
  • BGH, 15.04.2010 - IX ZR 189/09

    Haftung des Steuerberaters: Anspruch des Mandanten auf Erstattung der gegen ihn

    Auszug aus BGH, 16.12.2020 - XII ZR 28/20
    bb) Im Übrigen entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der vorwerfbare Nichtgebrauch von erfolgversprechenden und zumutbaren Rechtsmitteln gemäß § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB dazu führen kann, den Schadenersatz für solche Nachteile zu verwehren, den der Geschädigte durch den Gebrauch des Rechtsmittels selbst hätte abwenden können (vgl. BGH Urteile vom 15. Oktober 2015 - IX ZR 44/15 - NJW 2016, 497 Rn. 38 mwN und vom 15. April 2010 - IX ZR 189/09 - VersR 2011, 132 Rn. 16).
  • BGH, 10.10.2018 - XII ZB 231/18

    Ehefrau der Kindesmutter wird nicht aufgrund der Ehe zum rechtlichen

    Auszug aus BGH, 16.12.2020 - XII ZR 28/20
    Diese Voraussetzung ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann erfüllt, wenn der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht so weit mit dem gesetzlich geregelten Tatbestand vergleichbar ist, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung - bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift - zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. März 2019 - XII ZB 345/18 - FamRZ 2019, 1056 Rn. 26 und vom 10. Oktober 2018 - XII ZB 231/18 - FamRZ 2018, 1919 Rn. 16 mwN).
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZN 892/05

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Faires Verfahren

  • BGH, 15.10.2015 - IX ZR 44/15

    Zwangsverwaltung: Pflicht des Zwangsverwalters zur Ermittlung möglicher

  • BGH, 22.06.2016 - XII ZB 514/15

    Versorgungsausgleich: Abfindung eines bei einem schweizerischen Versorgungsträger

  • BGH, 21.09.2016 - VII ZB 45/15

    Pfändungs- und Überweisungsbeschluss: Umschreibung auf den Rechtsnachfolger

  • BGH, 28.03.2007 - VII ZB 43/06

    Pfändbarkeit von Ansprüchen gegen die Versorgungsanstalt der Deutschen

  • BGH, 22.03.2017 - XII ZB 626/15

    Versorgungsausgleichssache: Verweisung eines Anrechts der Zusatzversorgung des

  • BGH, 28.01.1981 - VIII ZR 1/80

    Haftung des Drittschuldners für unrichtige Auskünfte durch von ihm hinzugezogene

  • BGH, 25.08.2004 - IXa ZB 271/03

    Pfändbarkeit von Ansprücheng egen das Versorgungswerk für Rechtsanwälte

  • BGH, 25.03.1991 - II ZR 13/90

    Veräußerung eines einer Partenreederei gehörenden Schiffs; Haftung des

  • BGH, 04.05.2006 - IX ZR 189/04

    Rechtsfolgen der Nichtabgabe der Drittschuldnererklärung

  • BGH, 09.10.1997 - III ZR 4/97

    Drittbezogenheit der Amtspflichten eines Versorgungsträgers im Verfahren zum

  • BGH, 08.05.2007 - XI ZR 278/06

    Änderung des Streitgegenstandes bei Herleitung der Aktivlegitimation aus Pfändung

  • BGH, 22.05.1967 - VII ZR 188/64

    Rechtsweg. Schiedsklausel in Anstaltssatzung

  • OLG Stuttgart, 30.09.2013 - 11 UF 273/12

    Versorgungsausgleich: Ausgleich von der internen Teilung unterliegenden und

  • OLG Hamm, 06.06.2013 - 2 UF 250/12

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich eines vom Finanzamt

  • KG, 06.02.2012 - 17 UF 272/11

    Versorgungsausgleich: Teilung des vor Verfahrenseinleitung durch einen

  • BGH, 24.03.2021 - XII ZB 230/16

    Versorgungsausgleich: Externe Teilung rückstellungsfinanzierter

    Zum anderen muss die Vergleichbarkeit der zur Beurteilung stehenden Sachverhalte gegeben sein, d.h. der entscheidungsrelevante Sachverhalt muss in rechtlicher Hinsicht so weit mit dem gesetzlich geregelten Tatbestand vergleichbar sein, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung - bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift - zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (vgl. Senatsurteil vom 16. Dezember 2020 - XII ZR 28/20 - WuM 2021, 411 Rn. 27 mwN und Senatsbeschluss vom 27. März 2019 - XII ZB 345/18 - FamRZ 2019, 1056 Rn. 26 mwN).
  • BGH, 08.03.2023 - XII ZB 565/20

    Verfahren zur Berichtigung der Geburtenregistereinträge für die beiden Kinder in

    Zum anderen muss die Vergleichbarkeit der zur Beurteilung stehenden Sachverhalte gegeben, also der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht so weit mit dem gesetzlich geregelten Tatbestand vergleichbar sein, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung - bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift - zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (vgl. Senatsurteil vom 16. Dezember 2020 - XII ZR 28/20 - FamRZ 2021, 584 Rn. 27 mwN).
  • BGH, 10.06.2021 - IX ZR 6/18

    Erwerb von Versorgungsanrechten im Wege der internen Teilung aufgrund einer

    Insoweit unterscheidet sich der Insolvenzbeschlag des im Rahmen eines privaten Altersvorsorgevertrags angesparten Kapitals, welches der Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters insgesamt unterliegt, von der Belastung eines Versorgungsanrechts mit einem Pfandrecht, welches auch bei Durchführung der internen Teilung erhalten bleibt (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2020 - XII ZR 28/20 WM 2021, 411 Rn. 20 ff).

    (a) Die vom Bundesgerichtshof bislang offen gelassene Frage, ob für denjenigen, der am erstinstanzlichen Verfahren nicht beteiligt war, aber von dem Beschluss in seinen Rechten beeinträchtigt ist, keine Beschwerdefrist gilt oder ob die Beschwerdefrist für ihn in entsprechender Anwendung des § 63 Abs. 3 Satz 1 FamFG mit einer schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an ihn oder einer anderweitigen Kenntnisnahme beginnt (BGH, Beschluss vom 15. Februar 2017, aaO Rn. 24; vgl. auch Urteil vom 16. Dezember 2020 - XII ZR 28/20, WM 2021, 411 Rn. 35), ist in letztgenanntem Sinn zu beantworten.

  • BGH, 23.06.2021 - XII ZB 588/20

    Rechtsbeschwerde gegen den in einer Familienstreitsache ergangenen Beschluss des

    Diese Voraussetzung ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann erfüllt, wenn der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht so weit mit dem gesetzlich geregelten Tatbestand vergleichbar ist, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung - bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift - zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (vgl. Senatsurteil vom 16. Dezember 2020 - XII ZR 28/20 - FamRZ 2021, 584 Rn. 27 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 15.02.2024 - 18 UF 82/23

    Versorgungsausgleich: Entziehung von Anrechten durch Ausübung des

    Denn mit Wegfall des Sicherungszwecks unterscheidet sich die Versicherung nicht mehr von anderen Altersversorgungen, weshalb es sachgerecht erscheint, sie im Versorgungsausgleich auszugleichen (jurisPK-BGB/Breuers, a.a.O., § 2 VersAusglG Rn. 93; BGH vom 07.08.2013 - XII ZB 673/12, juris Rn. 8; BGH vom 16.12.2020 - XII ZR 28/20, juris Rn. 24).
  • OLG Bamberg, 02.11.2022 - 2 UF 136/22

    Grundrentenzuschlag im Versorgungsausgleich

    So sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch ruhende Anrechte und sicherungshalber abgetretene oder gepfändete und zur Einziehung überwiesene Anrechte auszugleichen (vgl. BGH, Beschluss v. 16.12.2020, Az. XII ZR 28/20; Beschluss v. 21.09.2016, Az. XII ZB 447/14; Beschluss v. 07.08.2013, Az. XII ZB 673/12).
  • OLG Bamberg, 15.11.2022 - 7 UF 193/22

    Hinreichende Verfestigung des Grundrentenzuschlags; Prognose für Grenzwert gem. §

    So sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch ruhende Anrechte und zur Sicherung abgetretene oder gepfändete und zur Einziehung überwiesene Anrechte auszugleichen (vgl. BGH, Beschluss v. 16.12.2020, Az. XII ZR 28/20; Beschluss v. 21.09.2016, Az. XII ZB 447/14; Beschluss v. 07.08.2013, Az. XII ZB 673/12).
  • OLG Frankfurt, 24.03.2022 - 6 UF 117/21

    Beteiligung des Insolvenzverwalters am Versorgungsausgleichsverfahren

    Mit seiner Entscheidung vom 16.12.2020 hat der Bundesgerichtshof dieser obergerichtlichen Rechtsprechung jedoch eine eindeutige Absage erteilt und zugunsten der Gegenansicht geurteilt, dass wie im Fall der Sicherungsabtretung auch bei verpfändeten Anrechten eine interne Teilung gemäß § 10 VersAusglG durchgeführt werden kann (BGH, Urteil vom 16.12.2020 - XII ZR 28/20 -, Rn. 23f., 29ff.).
  • LG Marburg, 29.11.2021 - 5 O 19/21
    Denn anders als das Anrecht selbst, das im Wege der internen Teilung durch richterlichen Gestaltungsakt bzw. staatlichen Eingriff in das Versorgungsverhältnis bereits übertragen wird und von dem Versorgungsträger lediglich noch umzusetzen ist (BGH, Urteil vom 16.12.2020 - XII ZR 28/20, Rn. 26), gilt dies für die hierauf bezogene Absicherung nicht, jedenfalls nicht zwangsläufig.
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