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   BGH, 16.12.2021 - IX ZB 24/21   

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https://dejure.org/2021,55409
BGH, 16.12.2021 - IX ZB 24/21 (https://dejure.org/2021,55409)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2021 - IX ZB 24/21 (https://dejure.org/2021,55409)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2021 - IX ZB 24/21 (https://dejure.org/2021,55409)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO, § ... 1 Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 InsVV, § 1 Abs. 2 Nr. 5 InsVV, § 63 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 35 InsO, § 1 Abs. 1 Satz 1 InsVV, § 1 Abs. 2 Nr. 2 InsVV, § 1 Abs. 2 Nr. 3 InsVV, § 1 Abs. 2 Nr. 4 Satz 2 Buchst. b InsVV, § 5 InsVV, § 1 Abs. 2 Nr. 4 Satz 2 Buchst. a InsVV, § 4 Abs. 1 Satz 3 InsVV, § 4a RVG

  • Wolters Kluwer

    Berechnung des Regelsatzes der Vergütung eines Insolvenzverwalters nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens; Abtretung eines Teils der Forderung durch den Insolvenzverwalter an einen Prozessfinanzierer

  • rewis.io
  • Betriebs-Berater

    Berechnungsgrundlage der Vergütung eines Insolvenzverwalters bei Prozessfinanzierung

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Berechnung der Teilungsmasse bei Abtretung einer Forderung an einen Prozessfinanzierer

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    InsO § 63 Abs. 1 S. 2; InsVV § 1 Abs. 1 S. 1
    Abzug eines an einen Prozessfinanzierer abgeführten Betrags von der Berechnungsgrundlage für die Insolvenzverwaltervergütung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 63 Abs. 1 S. 2; InsVV § 1 Abs. 1 S. 1
    Hat der Insolvenzverwalter einem Prozessfinanzierer einen Teil der streitigen Forderung abgetreten oder sich verpflichtet, einen bestimmten Teil des Erlöses an den Prozessfinanzierer auszuzahlen, erhöht nur der Teil des Erlöses die Berechnungsgrundlage, welcher der ...

  • rechtsportal.de

    InsO § 63 Abs. 1 S. 2; InsVV § 1 Abs. 1 S. 1
    Berechnung des Regelsatzes der Vergütung eines Insolvenzverwalters nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens; Abtretung eines Teils der Forderung durch den Insolvenzverwalter an einen Prozessfinanzierer

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergütung eines Insolvenzverwalters bei Prozessfinanzierung

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erhöhung der Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters nur um den Teil des Erlöses, welcher der Insolvenzmasse nach Zahlung der dem Prozessfinanzierer zustehenden Beträge zufließt

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozessfinanzierung für einen Insolvenzverwalter - und die Insolvenzverwaltervergütung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 332
  • ZIP 2022, 284
  • MDR 2022, 463
  • NZI 2022, 279
  • VersR 2022, 701
  • WM 2022, 287
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.11.2020 - IX ZB 21/20

    Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters durch die am Ende

    Auszug aus BGH, 16.12.2021 - IX ZB 24/21
    Dabei richtet sich die Berechnungsgrundlage nicht nach dem am Verfahrensende stehenden Guthabensaldo, sondern dem Wert der Insolvenzmasse, welcher der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Verwalters unterliegt oder während des Verfahrens unterlag (BGH, Beschluss vom 19. November 2020 - IX ZB 21/20, ZIP 2021, 137 Rn. 7 mwN).

    Mithin ist die tatsächliche Höhe der am Ende des Insolvenzverfahrens erzielten Masse für die Berechnungsgrundlage ausschlaggebend (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2019 - IX ZB 40/18, ZIP 2019, 278 Rn. 8; vom 19. November 2020, aaO Rn. 8).

    (a) Der Grundsatz des § 1 Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 InsVV, wonach die Kosten des Insolvenzverfahrens und die sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht abgesetzt werden, gilt nicht ausnahmslos (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2020 - IX ZB 21/20, ZIP 2021, 137 Rn. 10).

  • BGH, 11.11.2021 - IX ZB 38/20

    Vom Inoslvenzschuldner aus eigenem unpfändbaren Vermögen geleistete Beträge;

    Auszug aus BGH, 16.12.2021 - IX ZB 24/21
    Daraus ergibt sich, dass ein Vorschuss zur Durchführung des Verfahrens, der von einem Dritten oder aus dem insolvenzfreien Vermögen des Schuldners (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 11. November 2021 - IX ZB 38/20, zVb) geleistet wird, nicht zur Berechnungsgrundlage zählt.
  • BGH, 20.07.2017 - IX ZB 75/16

    Insolvenzverwaltervergütung: Nachträgliche Ergänzung der Vergütungsfestsetzung

    Auszug aus BGH, 16.12.2021 - IX ZB 24/21
    Maßgeblich für die Berechnungsgrundlage ist daher die gesamte Teilungsmasse, die für eine Verteilung unter den Gläubigern zur Verfügung steht (BGH, Beschluss vom 20. Juli 2017 - IX ZB 75/16, WM 2017, 1620 Rn. 11).
  • BGH, 21.01.2010 - IX ZB 197/06

    Insolvenzverwaltervergütung: Berücksichtigung nicht aufrechenbarer

    Auszug aus BGH, 16.12.2021 - IX ZB 24/21
    Die Bestimmung greift ein, wenn sich Forderung und Gegenforderung aufrechenbar oder sonst für den Insolvenzgläubiger verrechenbar gegenüberstehen (BGH, Beschluss vom 21. Januar 2010 - IX ZB 197/06, ZIP 2010, 436 Rn. 8).
  • BGH, 26.02.2015 - IX ZB 9/13

    Berechnung der Insolvenzverwaltervergütung: Berücksichtigung einer zu erwartenden

    Auszug aus BGH, 16.12.2021 - IX ZB 24/21
    Zur Berechnungsgrundlage zählen sämtliche Massezuflüsse, die auch tatsächlich an die Masse ausbezahlt werden und daher die Masse erhöhen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - IX ZB 9/13, WM 2015, 617 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 10.01.2019 - IX ZB 40/18

    Vergütung des Insolvenzverwalters im Nachlassinsolvenzverfahren: Erhöhung der

    Auszug aus BGH, 16.12.2021 - IX ZB 24/21
    Mithin ist die tatsächliche Höhe der am Ende des Insolvenzverfahrens erzielten Masse für die Berechnungsgrundlage ausschlaggebend (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2019 - IX ZB 40/18, ZIP 2019, 278 Rn. 8; vom 19. November 2020, aaO Rn. 8).
  • BGH, 17.03.2011 - IX ZB 145/10

    Insolvenzverwaltervergütung: Berechnung bei Verfahrensaufhebung nach Bestätigung

    Auszug aus BGH, 16.12.2021 - IX ZB 24/21
    Das gilt erst recht für Darlehen, die zur Erfüllung des Insolvenzplans zur Verfügung gestellt werden (BGH, Beschluss vom 17. März 2011 - IX ZB 145/10, NZI 2011, 445 Rn. 11).
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