Rechtsprechung
   BGH, 17.01.1958 - I ZR 9/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,5056
BGH, 17.01.1958 - I ZR 9/57 (https://dejure.org/1958,5056)
BGH, Entscheidung vom 17.01.1958 - I ZR 9/57 (https://dejure.org/1958,5056)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 1958 - I ZR 9/57 (https://dejure.org/1958,5056)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,5056) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 02.10.1924 - IV 899/23

    Können die mehreren Erben eines Miteigentümers den Antrag auf Zwangsversteigerung

    Auszug aus BGH, 17.01.1958 - I ZR 9/57
    Denn das Gesetz gibt dem Gemeinschafter kein Kündigungsrecht wie dem Gesellschafter, sondern gemäß § 749 BGB nur einen schuldrechtlichen Anspruch auf Aufhebung (RGZ 108, 422, 425).
  • RG, 04.06.1920 - VII 499/19

    Rechtsfolgen der Abtretung einer Forderung zur Einziehung

    Auszug aus BGH, 17.01.1958 - I ZR 9/57
    Nach der Auflösung des Gesellschaftsverhältnisses und der Regelung der Verbindlichkeiten ist der Kläger demzufolge zur Einwilligung in die Aufhebung der Anmeldegemeinschaft und zur Zurückgewähr des Anteils verpflichtet (vgl. RGZ 99, 142, 143; 169, 249, 251, 253).
  • RG, 10.11.1933 - II 162/33

    1. Wird die Haftung des aus einer offenen Handelsgesellschaft ausgeschiedenen

    Auszug aus BGH, 17.01.1958 - I ZR 9/57
    Aber auch wenn nur ein gesellschaftsähnliches Verhältnis vorlag, konnte es vorzeitig nur aus wichtigem Grunde durch Kündigung beendet werden (RGZ 142, 206, 215; RG JW 1937, 2970, 2971).
  • RG, 11.11.1933 - I 130/33

    1. Unter welchen Voraussetzungen begründet Einräumung der Patentlizenz ein

    Auszug aus BGH, 17.01.1958 - I ZR 9/57
    Das trifft vor allem dann zu, wenn Grund zu der Annahme besteht, der Vertragszweck lasse sich nicht mehr erreichen oder ein gedeihliches Zusammenwirken der Vertragsteile sei infolge von Pflichtverletzungen des anderen Teiles nicht mehr möglich (RGZ 142, 212, 215 mit weiteren Hinweisen).
  • RG, 03.07.1942 - VII 112/41

    Welche Ansprüche können für einen Ehegatten begründet sein, der sein

    Auszug aus BGH, 17.01.1958 - I ZR 9/57
    Nach der Auflösung des Gesellschaftsverhältnisses und der Regelung der Verbindlichkeiten ist der Kläger demzufolge zur Einwilligung in die Aufhebung der Anmeldegemeinschaft und zur Zurückgewähr des Anteils verpflichtet (vgl. RGZ 99, 142, 143; 169, 249, 251, 253).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht