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BGH, 17.01.1958 - I ZR 9/57 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- RG, 02.10.1924 - IV 899/23
Können die mehreren Erben eines Miteigentümers den Antrag auf Zwangsversteigerung …
Auszug aus BGH, 17.01.1958 - I ZR 9/57
Denn das Gesetz gibt dem Gemeinschafter kein Kündigungsrecht wie dem Gesellschafter, sondern gemäß § 749 BGB nur einen schuldrechtlichen Anspruch auf Aufhebung (RGZ 108, 422, 425). - RG, 04.06.1920 - VII 499/19
Rechtsfolgen der Abtretung einer Forderung zur Einziehung
Auszug aus BGH, 17.01.1958 - I ZR 9/57
Nach der Auflösung des Gesellschaftsverhältnisses und der Regelung der Verbindlichkeiten ist der Kläger demzufolge zur Einwilligung in die Aufhebung der Anmeldegemeinschaft und zur Zurückgewähr des Anteils verpflichtet (vgl. RGZ 99, 142, 143; 169, 249, 251, 253). - RG, 10.11.1933 - II 162/33
1. Wird die Haftung des aus einer offenen Handelsgesellschaft ausgeschiedenen …
Auszug aus BGH, 17.01.1958 - I ZR 9/57
Aber auch wenn nur ein gesellschaftsähnliches Verhältnis vorlag, konnte es vorzeitig nur aus wichtigem Grunde durch Kündigung beendet werden (RGZ 142, 206, 215; RG JW 1937, 2970, 2971). - RG, 11.11.1933 - I 130/33
1. Unter welchen Voraussetzungen begründet Einräumung der Patentlizenz ein …
Auszug aus BGH, 17.01.1958 - I ZR 9/57
Das trifft vor allem dann zu, wenn Grund zu der Annahme besteht, der Vertragszweck lasse sich nicht mehr erreichen oder ein gedeihliches Zusammenwirken der Vertragsteile sei infolge von Pflichtverletzungen des anderen Teiles nicht mehr möglich (RGZ 142, 212, 215 mit weiteren Hinweisen). - RG, 03.07.1942 - VII 112/41
Welche Ansprüche können für einen Ehegatten begründet sein, der sein …
Auszug aus BGH, 17.01.1958 - I ZR 9/57
Nach der Auflösung des Gesellschaftsverhältnisses und der Regelung der Verbindlichkeiten ist der Kläger demzufolge zur Einwilligung in die Aufhebung der Anmeldegemeinschaft und zur Zurückgewähr des Anteils verpflichtet (vgl. RGZ 99, 142, 143; 169, 249, 251, 253).