Rechtsprechung
BGH, 17.01.1967 - VI ZR 89/65 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Geltendmachung der Einrede der Verjährung - Berücksichtigung von neuem tatsächlichen Vorbringen in der Revisionsinstanz - Wirkungen einer Zustellungsurkunde als öffentliche Urkunde - Anforderungen an eine wirksame Zustellung - Bestehen einer BGB-Gesellschaft (GbR) ...
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Papierfundstellen
- VersR 1967, 352
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.09.1962 - VI ZR 244/61
Schadensersatzanspruch der Ehefrau wegen ihrer Beeinträchtigung in der Führung …
Auszug aus BGH, 17.01.1967 - VI ZR 89/65
Daß man heute der verletzten Ehefrau wegen des Ausfalls ihrer Arbeitsleistungen im Haushalt (BGHZ 38, 55) und im Geschäft des Cannes (OLG Nürnberg VersR 1964, 954) eigene Schadensersatzansprüche zubillige, stehe dem Anspruch des Mannes nicht entgegen, denn Mann und Frau ständen insoweit als Gesamtgläubiger nebeneinander.Für die Bemessung dieses Anspruchs ist es gleichgültig, ob der Mann oder die Frau forderungsberechtigt ist, denn in beiden Fällen ist, wie das Berufungsgericht mit Recht angenommen hat, in erster Linie maßgebend, welche Aufwendungen erforderlich waren, um Hilfskräfte für die Arbeiten einzustellen, die die Ehefrau wegen der Unfallverletzungen nicht mehr erbringen kann (Urteil dee BGH vom 30. Juni 1959 - VI ZR 122/58 - VersR 1959, 900 und BGHZ 38, 55, 60) [BGH 25.09.1962 - VI ZR 244/61].
- BGH, 20.12.1952 - II ZR 44/52
Gesellschaft zwischen Ehegatten
Auszug aus BGH, 17.01.1967 - VI ZR 89/65
Die Erwägungen des Berufungsgerichts stehen im Einklang mit den Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof zu diesen Fragen entwickelt hat (u.a. BGHZ 8, 249 und 31, 197). - BGH, 30.06.1959 - VI ZR 122/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 17.01.1967 - VI ZR 89/65
Für die Bemessung dieses Anspruchs ist es gleichgültig, ob der Mann oder die Frau forderungsberechtigt ist, denn in beiden Fällen ist, wie das Berufungsgericht mit Recht angenommen hat, in erster Linie maßgebend, welche Aufwendungen erforderlich waren, um Hilfskräfte für die Arbeiten einzustellen, die die Ehefrau wegen der Unfallverletzungen nicht mehr erbringen kann (Urteil dee BGH vom 30. Juni 1959 - VI ZR 122/58 - VersR 1959, 900 und BGHZ 38, 55, 60) [BGH 25.09.1962 - VI ZR 244/61]. - BGH, 28.10.1959 - IV ZR 91/59
Gesellschaft zwischen Ehegatten
Auszug aus BGH, 17.01.1967 - VI ZR 89/65
Die Erwägungen des Berufungsgerichts stehen im Einklang mit den Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof zu diesen Fragen entwickelt hat (u.a. BGHZ 8, 249 und 31, 197).
- BGH, 13.07.1971 - VI ZR 31/70
Bemessung des Unterhaltsschaden-Ersatzes für den Ehemann nach Unfalltod seiner …
Ausgangspunkt muß sein, den Geschädigten in die Lage zu versetzen, sich in der im Leben üblichen Weise, ohne sich Einschränkungen aufzuerlegen oder die Mildtätigkeit Dritter in Anspruch nehmen zu müssen, wirtschaftlich gleichwertige Dienste zu verschaffen (vgl. BGH Urt. v. 17.1.1967 - VI ZR 89/65 - VersR 1967, 352). - BGH, 25.02.1969 - VI ZR 37/66
Entschädigung des Ehemannes bei Behinderung der verletzten Ehefrau in der …
Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Januar 1967 (VI ZR 89/65, VersR 1967, 352), auf das sich die Revisionserwiderung beruft, kann keine andere Beurteilung rechtfertigen. - BGH, 28.11.1967 - VI ZR 84/66
Anspruch auf Ersatz des Schadens, der Beerdigungskosten und des entgangenen …
Die umstrittene Frage hat auch auf die Höhe der Ansprüche keinen Einfluß, denn hierfür ist in beiden Fällen in erster Linie maßgebend, welche Aufwendungen erforderlich waren, um sich eine gleichwertige Hilfskraft zu beschaffen (vgl. das Urteil des BGH vom 17. Januar 1967 - VI ZR 89/65 - VersR 1967, 352 und die dort angeführte weitere Rechtsprechung).