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   BGH, 17.01.1969 - 2 StR 533/68   

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https://dejure.org/1969,513
BGH, 17.01.1969 - 2 StR 533/68 (https://dejure.org/1969,513)
BGH, Entscheidung vom 17.01.1969 - 2 StR 533/68 (https://dejure.org/1969,513)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 1969 - 2 StR 533/68 (https://dejure.org/1969,513)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bestrafung wegen Diebstahls bei Verstoß gegen Bewährungsauflagen - Einführung eines Vertrauensmanns der Polizei als Zeugen - Ersatz der Zeugenvernehmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 223 Abs. 1, § 251 Abs. 1 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 311
  • NJW 1969, 669
  • MDR 1969, 323
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.07.1962 - 3 StR 22/61

    Fristgemäße Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Begründung

    Auszug aus BGH, 17.01.1969 - 2 StR 533/68
    Es kann dahinstehen, inwieweit Gefahren, die einem Zeugen im Falle seines Erscheinens erwachsen können, überhaupt als solches Hindernis in Betracht kommen (vgl. BGHSt 17, 337, 345) [BGH 03.07.1962 - 3 StR 22/61].
  • BGH, 13.06.1961 - 1 StR 179/61

    Einzelerschiessung von 8 Juden während und nach der Liquidierung des Ghettos von

    Auszug aus BGH, 17.01.1969 - 2 StR 533/68
    Drohte dem Zeugen M. bei Erscheinen in öffentlicher Verhandlung an Gerichtsstelle von anderen Personen Gefahr für Leib und Leben, so hatte die Strafkammer nicht nur die Möglichkeit, die Öffentlichkeit wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung auszuschließen (vgl. BGHSt 3, 344; 16, 111, 113), [BGH 13.06.1961 - 1 StR 179/61]sondern sie konnte notfalls sogar die Hauptverhandlung vorübergehend an einen anderen Ort verlegen.
  • BGH, 16.12.1952 - 1 StR 528/52

    Ausschluss der Öffentlichkeit bei Zeugenvernehmung - Abwägung zwischen

    Auszug aus BGH, 17.01.1969 - 2 StR 533/68
    Drohte dem Zeugen M. bei Erscheinen in öffentlicher Verhandlung an Gerichtsstelle von anderen Personen Gefahr für Leib und Leben, so hatte die Strafkammer nicht nur die Möglichkeit, die Öffentlichkeit wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung auszuschließen (vgl. BGHSt 3, 344; 16, 111, 113), [BGH 13.06.1961 - 1 StR 179/61]sondern sie konnte notfalls sogar die Hauptverhandlung vorübergehend an einen anderen Ort verlegen.
  • BGH, 10.10.1979 - 3 StR 281/79

    Beweisverwertungsverbot

    Es muß vielmehr versuchen, die zuständige Behörde zu einer substantiierten Äußerung über ihre Sicherheitsbedenken zu bewegen, und auf die Möglichkeit hinweisen, den Zeugen auf den Wegen zum Gericht und zurück sowie im Gericht selbst so zu sichern, daß er vor Anschlägen auf sein Leben geschützt ist (vgl. BGHSt 22, 311 [313]).
  • KG, 05.05.1985 - 4 Ws 92/85

    Anwendbarkeit; Unterhaltszahlung; Verletzung; Unterhalt; Ausländer

    Das gilt auch für Unterhaltspflichtverletzungen gegenüber Personen, die sich im Ausland aufhalten (aA. AG Rosenheim NJW 1969, 669; Oehler, Internationales Strafrecht, 2. Aufl., Rdn. 236).
  • BGH, 12.12.1979 - 3 StR 422/79

    Vorwurf der Unterstützung einer kriminellen Vereinigung - Verstoß gegen den

    Es muß vielmehr versuchen, die zuständige Behörde zu einer substantiierten Äußerung über ihre Sicherheitsbedenken zu bewegen, und auf die Möglichkeit hinweisen, den Zeugen auf den Wegen zum Gericht und zurück sowie im Gericht selbst so zu sichern, daß er vor Anschlägen auf sein Leben geschützt ist (vgl. BGHSt 22, 311, 313).
  • BGH, 16.07.1969 - 2 StR 81/69

    Drohen ernstlicher Gefahren für Leib und Leben bei der Bekanntgabe von

    Der Senat hat in der Entscheidung BGHSt 22, 311 für einen ähnlichen Fall ausgesprochen, daß Gefahren, die einem Zeugen im Falle seines Erscheinens vor Gericht erwachsen können, jedenfalls dann kein "nicht zu beseitigendes Hindernis" im Sinne der §§ 223 Abs. 1 und 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO darstellten, wenn die Vernehmung in der Hauptverhandlung unter Bedingungen stattfinden könne, die nicht weniger als eine kommissarische Vernehmung geeignet seien, solchen Gefahren zu begegnen.
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