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BGH, 17.01.1973 - 3 StR 232/72 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen Zuhälterei, Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung - Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung - Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 18.05.1971 - 4 StR 100/71
Einhaltung des Verbots der Schlechterstellung - Überprüfung der Anordnung der …
Auszug aus BGH, 17.01.1973 - 3 StR 232/72
Hierzu gehört in erster Linie die Würdigung der für die Anordnung der Sicherungsverwahrung maßgebenden Symptomtaten, zu denen nicht nur die abzuurteilenden, sondern auch die bereits früher abgeurteilten zählen (BGHSt 24, 153, 156).Auch vorsätzliche Straftaten, die an sich zum Bereich der - weitgespannten - mittleren Kriminalität gehören, können als Grundlage der Maßregel ausreichen, wenn sie einen hohen Schweregrad aufweisen (BGHSt 24, 153, 154).
- BGH, 25.01.1966 - 5 StR 533/65
Verurteilung des Angeklagten als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher bei …
Auszug aus BGH, 17.01.1973 - 3 StR 232/72
Das gilt auch, wenn Alkohol der äußere Anlaß der Tat gewesen ist (…RGSt 74, 217, 218 mit Anmerkungen von Mezger in DR 1940, S. 1277, 1278; BGH NJW 1966, 894). - RG, 06.06.1940 - 5 D 87/40
1. Zur Tragweite des § 51 Abs. 2 StGB. 2. Zum Begriffe des gefährlichen …
Auszug aus BGH, 17.01.1973 - 3 StR 232/72
Das gilt auch, wenn Alkohol der äußere Anlaß der Tat gewesen ist (RGSt 74, 217, 218 mit Anmerkungen von Mezger in DR 1940, S. 1277, 1278; BGH NJW 1966, 894).
- BGH, 04.04.1951 - 1 StR 54/51
Maßstäbe für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Gewohnheitsverbrechers …
Auszug aus BGH, 17.01.1973 - 3 StR 232/72
Daneben muß das Gericht bei der Persönlichkeitserforschung allen kriminologisch wichtigen Tatsachen einschließlich sonstiger Vorstrafen nachgehen (BGHSt 1, 94, 101; MDR 1957, 562, noch zu § 20 a StGB). - BGH, 27.01.1955 - 4 StR 594/54
Auszug aus BGH, 17.01.1973 - 3 StR 232/72
Eine solche Beschränkung ist zulässig, wenn zwischen der Maßregel und der Strafe ein untrennbarer Zusammenhang erkennbar nicht besteht (BGHSt 7, 101). - BGH, 17.09.1963 - 1 StR 300/63
Verfahrenswidrigkeit der Vereidigung einer Zeugin - Sinn und Zweck des § 181a …
Auszug aus BGH, 17.01.1973 - 3 StR 232/72
Diese Auffassung wird auch in Rechtsprechung und Schrifttum vertreten (vgl. RGSt 73, 183, 184; BGHSt 19, 107; 21, 272, 274;… Mösl in LK 9. Aufl. Randn. 2 zu § 181 a;… Welzel: Das Deutsche Strafrecht, 11. Aufl., S. 445). - BGH, 25.07.1967 - 1 StR 215/67
Überwiegen der Ausbeutung über die Pflege persönlicher Beziehungen als …
Auszug aus BGH, 17.01.1973 - 3 StR 232/72
Diese Auffassung wird auch in Rechtsprechung und Schrifttum vertreten (vgl. RGSt 73, 183, 184; BGHSt 19, 107; 21, 272, 274;… Mösl in LK 9. Aufl. Randn. 2 zu § 181 a;… Welzel: Das Deutsche Strafrecht, 11. Aufl., S. 445). - BGH, 25.05.1971 - 1 StR 40/71
Voraussetzungen für die Einstufung als gefährlicher Hangtäter - Verhütung …
Auszug aus BGH, 17.01.1973 - 3 StR 232/72
Erst die Gesamtwürdigung aller dieser Umstände erlaubt die vorgeschriebene, umfassende Gefährlichkeitsprognose, bei der - entgegen der Ansicht des Angeklagten - nach der nunmehr geltenden Fassung des § 42 e StGB auf den Zeitpunkt der Haupt Verhandlung abzustellen ist (BGHSt 24, 160, 164). - BGH, 18.06.1957 - 5 StR 148/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 17.01.1973 - 3 StR 232/72
Daneben muß das Gericht bei der Persönlichkeitserforschung allen kriminologisch wichtigen Tatsachen einschließlich sonstiger Vorstrafen nachgehen (BGHSt 1, 94, 101; MDR 1957, 562, noch zu § 20 a StGB). - RG, 24.04.1939 - 3 D 1010/38
Zum Tatbestande der Zuhälterei (§ 181 a StGB.) gehört, daß der Täter "als …
Auszug aus BGH, 17.01.1973 - 3 StR 232/72
Diese Auffassung wird auch in Rechtsprechung und Schrifttum vertreten (vgl. RGSt 73, 183, 184; BGHSt 19, 107; 21, 272, 274;… Mösl in LK 9. Aufl. Randn. 2 zu § 181 a;… Welzel: Das Deutsche Strafrecht, 11. Aufl., S. 445).
- LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20 Schließlich hat die Kammer zugunsten des Angeklagten in ihre Gesamtbewertung mit einbezogen, dass die neben der verhängten Strafe angeordnete Sicherungsverwahrung eine zusätzliche sanktionierende Wirkung für den Angeklagten bedeuten kann (vgl. BGH, Urteil vom 17.01.1973 - 3 StR 232/72, BeckRS 1973, 128; BGH, Beschluss vom 29.11.2001 - 5 StR 507/01 - NStZ 2002, 535).