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   BGH, 17.01.1974 - 4 StR 601/73   

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https://dejure.org/1974,3277
BGH, 17.01.1974 - 4 StR 601/73 (https://dejure.org/1974,3277)
BGH, Entscheidung vom 17.01.1974 - 4 StR 601/73 (https://dejure.org/1974,3277)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 1974 - 4 StR 601/73 (https://dejure.org/1974,3277)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Fehlende Beschreibung der maßgeblichen gesetzlichen Merkmale der strafbaren Handlung im Anklagesatz - Absicht zum Schusswaffengebrauch bei der Tatbestandsverwirklichung eines Diebstahles unter Mitführen einer Schusswaffe

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 168/51
    Auszug aus BGH, 17.01.1974 - 4 StR 601/73
    Das Beruhen des Urteils auf diesem Verfahrensverstoß kann jedoch nur ausnahmsweise verneint werden, wenn nämlich als sicher festgestellt werden kann, daß die Angeklagten und ihre Verteidiger auch bei einem entsprechenden Hinweis sich nicht anders als geschehen hätten verteidigen können (BGHSt 2, 250 f).
  • BGH, 24.11.1970 - 2 StR 538/70

    Voraussetzungen für Bandendiebstahl unter Führen einer Schusswaffe -

    Auszug aus BGH, 17.01.1974 - 4 StR 601/73
    Zu den aufgehobenen Verurteilungen (wegen Bandendiebstahls, zum Teil in Tateinheit mit Diebstahl unter Mitführen von Schußwaffen) ist lediglich noch zu bemerken, daß keine Bedenken dagegen bestehen, die Angeklagten in den Fällen, in denen sie ein Luftgewehr mit sich geführt haben, wegen Diebstahls unter Mitführen einer Schußwaffe (§ 244 Abs. 1 Nr. 1 StGB) und zwar gegebenenfalls tateinheitlich mit Bandendiebstahl (vgl. BGH bei Dallinger in MDR 1971, 363) zu verurteilen.
  • BGH, 06.05.1971 - 4 StR 114/71

    Gaspistole - § 244 Abs. 1 Nr. 1 StGB aF, bundeseinheitl. Definition, besondere

    Auszug aus BGH, 17.01.1974 - 4 StR 601/73
    Auf die Absicht, gegebenenfalls von der Schußwaffe als Angriffs- oder Verteidigungsmittel Gebrauch zu machen, kommt es für die Tatbestandsverwirklichung des § 244 Abs. 1 Nr. 1 nicht an (BGH in MDR 1971, 674; Schönke/Schröder 16. Aufl. § 244 Rdn. 5).
  • OLG Hamm, 10.08.2005 - 3 Ss 224/04

    Beweiswürdigung; Auseinandersetzung; Zeugenaussage; Fehlen

    Sie führt nicht zur Aufhebung des Urteils, wenn zweifelsfrei festgestellt werden kann, dass die Angeklagten auch bei gehöriger Unterrichtung sich nicht anders und erfolgreicher als geschehen hätte verteidigen können (BGHSt 2, 250; BGH, Urt. v. 17.1. 1974 - 4 StR 601/73 - bei Dallinger MDR 1974, 548; KK-Hürxthal § 265 StPO Rn. 33).
  • BGH, 15.10.1979 - AnwSt (R) 3/79

    Hinweis auf § 114 BRAO in der Anschuldigungsschrift entbehrlich; Begehung der Tat

    Da es in dieser Hauptverhandlung in erster Linie um den Ausschließungsantrag ging und beide Verteidiger dazu ausdrücklich Stellung genommen haben (Bd. IV Bl. 105/106 d.A.), ist nach alledem ausgeschlossen, daß sich der ebenfalls rechtskundige Rechtsanwalt im Falle eines formalen Hinweises auf die Bestimmung des § 114 BRAO anders als geschehen hätte verteidigen können (vgl. BGHSt 2, 250; BGH, Urteil vom 17. Januar 1974 - 4 StR 601/73 - bei Dallinger MDR 1974, 548).
  • BGH, 08.03.1988 - 1 StR 14/88

    Urteilsaufhebung - Pflichtverletzung - Unterrichtung des Angeklagten -

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  • BGH, 14.05.1985 - 1 StR 196/85

    Reichweite eines Hinweises auf die Möglichkeit einer Verurteilung wegen Beihilfe

    Es genügt, daß sie nicht mit Sicherheit auszuschließen ist (BGK, Urteil vom 17. Januar 1974 - 4 StR 601/73 - bei Dallinger MDR 1974, 548).
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