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   BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 24/76   

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https://dejure.org/1977,1342
BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 24/76 (https://dejure.org/1977,1342)
BGH, Entscheidung vom 17.01.1977 - AnwZ (B) 24/76 (https://dejure.org/1977,1342)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 1977 - AnwZ (B) 24/76 (https://dejure.org/1977,1342)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit und Voraussetzungen der Beurteilung eines Antrages auf weitere Zulassung als Rechtsanwalt bei einem Landgericht allein nach § 227b Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) - Interpretation des Wortes "allgemein" in § 227a Abs. 2 BRAO und die damit verbundene Bedeutung für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 68, 66
  • NJW 1977, 903
  • MDR 1977, 576
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.10.1964 - AnwZ (B) 4/64

    Gleichzeitige Zulassung bei benachbartem Landgericht

    Auszug aus BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 24/76
    Dabei bedeutet das Wort "allgemein" nicht mehr, als daß die jeweiligen Voraussetzungen für die Mehrfachzulassung nicht für jeden einzelnen Bewerber gesondert festgestellt werden müssen, sondern einheitlich für die Betroffenen, wodurch einer widersprüchlichen Handhabung der Zulassungspraxis vorgebeugt werden soll (BGHZ 42, 207, 208, 210).

    Die beiden Vorschriften haben eine grundlegend andere Zielsetzung, die bei ihrer Auslegung und Handhabung nicht aus dem Auge verloren werden darf: § 24 BRAO verfolgt ausschließlich die Interessen der Rechtspflege und nicht die der Rechtsanwälte, deren wirtschaftliche Belange bei der allgemeinen Feststellung über die Mehrfachzulassung außer Betracht zu bleiben haben (BGHZ 42, 207, 209; 46, 380, 384; 47, 15, 17; BGH Beschluß vom 12. Juli 1971 - AnwZ (B) 6/71 = EGE XI 59).

  • BGH, 17.05.1976 - AnwZ (B) 35/75

    Auslegung des § 227a Abs. 1 und Abs. 2 BRAO

    Auszug aus BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 24/76
    So hat der Senat in einem allerdings besonders gelagerten Fall auch solche Härten für ausgleichsfähig betrachtet, die für die Rechtsanwälte gar nicht unmittelbar durch die Änderung ihres eigenen Gerichtsbezirks entstanden sind, sondern als Folge anderer Gebietsveränderungen (BGHZ 66, 291).
  • BGH, 16.01.1967 - AnwZ (B) 6/66

    Simultanzulassung (§ 24 Abs. 1 BRAO)

    Auszug aus BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 24/76
    Die beiden Vorschriften haben eine grundlegend andere Zielsetzung, die bei ihrer Auslegung und Handhabung nicht aus dem Auge verloren werden darf: § 24 BRAO verfolgt ausschließlich die Interessen der Rechtspflege und nicht die der Rechtsanwälte, deren wirtschaftliche Belange bei der allgemeinen Feststellung über die Mehrfachzulassung außer Betracht zu bleiben haben (BGHZ 42, 207, 209; 46, 380, 384; 47, 15, 17; BGH Beschluß vom 12. Juli 1971 - AnwZ (B) 6/71 = EGE XI 59).
  • BGH, 10.11.1975 - AnwZ (B) 14/75

    Doppelzulassung bei kommunaler Neuordnung

    Auszug aus BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 24/76
    § 227 a und § 227 b BRAO wollen dagegen von den betroffenen Rechtsanwälten wirtschaftliche Nachteile abwenden, die ihnen durch die Gebietsneuordnung drohen, obgleich die Simultanzulassung an sich den Interessen der Rechtspflege widerspricht, für die die Lokalisierung der Rechtsanwälte an einem Landgericht in aller Regel am besten dienlich ist (BGHZ 65, 241, 243 m.w.N.).
  • BGH, 12.07.1971 - AnwZ (B) 6/71

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 24/76
    Die beiden Vorschriften haben eine grundlegend andere Zielsetzung, die bei ihrer Auslegung und Handhabung nicht aus dem Auge verloren werden darf: § 24 BRAO verfolgt ausschließlich die Interessen der Rechtspflege und nicht die der Rechtsanwälte, deren wirtschaftliche Belange bei der allgemeinen Feststellung über die Mehrfachzulassung außer Betracht zu bleiben haben (BGHZ 42, 207, 209; 46, 380, 384; 47, 15, 17; BGH Beschluß vom 12. Juli 1971 - AnwZ (B) 6/71 = EGE XI 59).
  • BGH, 21.11.1966 - AnwZ (B) 7/66

    Simultanzulassung nach § 24 Abs. 1 BRAO

    Auszug aus BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 24/76
    Die beiden Vorschriften haben eine grundlegend andere Zielsetzung, die bei ihrer Auslegung und Handhabung nicht aus dem Auge verloren werden darf: § 24 BRAO verfolgt ausschließlich die Interessen der Rechtspflege und nicht die der Rechtsanwälte, deren wirtschaftliche Belange bei der allgemeinen Feststellung über die Mehrfachzulassung außer Betracht zu bleiben haben (BGHZ 42, 207, 209; 46, 380, 384; 47, 15, 17; BGH Beschluß vom 12. Juli 1971 - AnwZ (B) 6/71 = EGE XI 59).
  • BGH, 13.11.1978 - AnwZ (B) 29/78

    Wahlmöglichkeit bei Mehrfachzulassung

    § 227 a Abs. 2 BRAO ist dem § 24 Abs. 1 BRAO nachgebildet (BGHZ 68, 66, 68).

    Daß die Feststellung allgemein zu treffen ist, bedeutet nur, daß die Voraussetzungen für die Mehrfachzulassung nicht für jeden einzelnen Bewerber gesondert sollen festgestellt werden müssen, sondern einheitlich für die Betroffenen, wodurch einer widersprüchlichen Handhabung der Zulassungspraxis vorgebeugt werden soll (BGHZ 42, 207, 208, 210; 68, 66, 68).

    Zwar haben beide Vorschriften eine grundlegend andere Zielsetzung (BGHZ 68, 66, 68/69).

    Andererseits kann der Härteausgleich auf Teilbereiche der verschiedensten Art beschränkt werden (BGHZ 68, 66).

    Wie der Senat mehrfach zum Ausdruck gebracht hat, stellen sich die nach den §§ 227 a und 227 b BRAO durch Gebietsänderungen für die Rechtsanwälte bedingten "Härten" ganz verschieden dar, je nachdem ob es sich um ländliche Verhältnisse handelt (NJW 1977, 905 insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 68, 78), um kleinstädtische (BGHZ 66, 291) oder um großstädtische (BGHZ 68, 66; BGH Beschluß vom 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 13/77; vom 13. März 1978 - AnwZ (B) 1/78).

    Es kann auch eine engere Begrenzung des "Teilbereichs" erforderlich sein, für den die allgemeine Feststellung des § 227 a Abs. 2 BRAO getroffen wird (BGHZ 68, 66).

    Das soll durch die allgemein zu treffende Feststellung über den Härteausgleich gerade vermieden werden (BGHZ 68, 66, 68).

  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 15/79

    Voraussetzung für eine Mehrfachzulassung - Mehrfachzulassung auf Grund

    Dabei dürfen die Anforderungen daran, was als eine durch Gebietsveränderungen bedingte Härte anzusehen ist, nicht zu hoch gespannt werden (vgl. etwa BGHZ 66, 291, 295 f; 68, 66, 69).

    Solche Härten stellen sich aber auch ganz verschieden dar (BGHZ 72, 363, 367), je nachdem ob es sich um ländliche Verhältnisse handelt (BGH NJW 1977, 905 [BGH 17.01.1977 - AnwZ B 32/76], insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 68, 78), um kleinstädtische (BGHZ 66, 291) oder um großstädtische (BGHZ 68, 66; BGH Beschluß vom 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 13/77 = MDR 1978, 310; vom 13. März 1978 - AnwZ (B) 4/78).

    Es kann auch eine engere Begrenzung des "Teilbereichs" erforderlich sein, für den die allgemeine Feststellung des § 227 a Abs. 2 BRAO getroffen wird (BGHZ 68, 66).

    Es kann aber durchaus genügen, wenn nur einige wenige Rechtsanwälte von der Gebietsveränderung betroffen werden (BGHZ 68, 66, 69), in entsprechend gelagerten Fällen auch nur einer (vgl. BGHZ 68, 78 = NJW 1977, 905 [BGH 17.01.1977 - AnwZ B 32/76]).

    Eine spürbare Härte, wie sie eine allgemeine Feststellung nach § 227 a Abs. 2 BRAO erfordert (BGHZ 68, 66, 69), ist überhaupt nur für die im Grenzbezirk von Bernkastel-Kues und Simmern praktizierenden Anwälte anzunehmen.

  • BGH, 13.03.1978 - AnwZ (B) 5/78

    Rechtsmittel

    Denn das würde eine sachlich nicht gerechtfertigte, den Interessen der Rechtspflege zuwiderlaufende Durchbrechung des Prinzips der Singularzulassung bedeuten, die über das in den §§ 227 a und 227 b BRAO gesteckte Ziel hinausginge (vgl. BGHZ 68, 66, 70) [BGH 17.01.1977 - AnwZ B 24/76].

    Der Ort der Kanzlei und der Wohnsitz des Antragstellers (vgl. BGHZ 68, 66, 68, 71) [BGH 17.01.1977 - AnwZ B 24/76]scheiden hier als Anknüpfungspunkte für die Abgrenzung eines (weiteren) Teilbereichs aus, weil der Antragsteller beides in Recklinghausen und insofern keine besondere räumliche Beziehung zur abgetrennten Gemeinde Henrichenburg hat.

    Dabei dürfen die Anforderungen daran, was als eine durch Gebietsveränderungen bedingte Härte anzusehen ist, nicht zu hoch gespannt werden (vgl. BGHZ 66, 291, 295 f [BGH 17.05.1976 - AnwZ B 35/75]; 68, 66, 69 [BGH 17.01.1977 - AnwZ B 24/76]; Beschl. v. 25. April 1977 - AnwZ(B) 4/77).

    Entscheidend ist, daß es sich bei dem von der Gebietsänderung betroffenen Amtsgerichtsbezirk Recklinghausen um den eines großstädtischen Amtsgerichts mit fast 290.000 Einwohnern am Stichtag handelt (vgl. BGHZ 68, 66, 70) [BGH 17.01.1977 - AnwZ B 24/76].

    Die Entscheidung BGHZ 66, 291 steht dieser Auffassung nicht entgegen, weil sie sich auf den Sonderfall (vgl. BGHZ 68, 66, 69) [BGH 17.01.1977 - AnwZ B 24/76] eines kleinstädtischen Amtsgerichtsbezirks bezieht, in dem die Zulassung nur eines Teils der Anwälte bei einem bestimmten zweiten Landgericht größere Bedeutung hat.

  • BGH, 13.03.1978 - AnwZ (B) 4/78

    Rechtsmittel

    Denn das würde eine sachlich nicht gerechtfertigte, den Interessen der Rechtspflege zuwiderlaufende Durchbrechung des Prinzips der Singular Zulassung bedeuten, die über das in den §§ 227 a und 227 b BRAO gesteckte Ziel hinausginge (vgl. BGHZ 68, 66, 70) [BGH 17.01.1977 - AnwZ B 24/76].

    Der Ort der Kanzlei und der Wohnsitz des Antragstellers (vgl. BGHZ 68, 66, 68, 71) [BGH 17.01.1977 - AnwZ B 24/76]scheiden hier als Anknüpfungspunkte für die Abgrenzung eines (weiteren) Teilbereichs aus, weil der Antragsteller beides in Recklinghausen und insofern keine besondere räumliche Beziehung zur abgetrennten Gemeinde Henrichenburg hat.

    Dabei dürfen die Anforderungen daran, was als eine durch Gebietsveränderungen bedingte Härte anzusehen ist, nicht zu hoch gespannt werden (vgl. BGHZ 66, 291, 295 f [BGH 17.05.1976 - AnwZ B 35/75]; 68, 66, 69 [BGH 17.01.1977 - AnwZ B 24/76]; Beschl. v. 25. April 1977 - AnwZ(B) 4/77).

    Entscheidend ist, daß es sich bei dem von der Gebietsänderung betroffenen Amtsgerichtsbezirk Recklinghausen um den eines großstädtischen Amtsgerichts mit fast 290 000 Einwohnern am Stichtag handelt (vgl. BGHZ 68, 66, 70) [BGH 17.01.1977 - AnwZ B 24/76].

    Die Entscheidung BGHZ 66, 291 steht dieser Auffassung nicht entgegen, weil sie sich auf den Sonderfall (vgl. BGHZ 68, 66, 69) [BGH 17.01.1977 - AnwZ B 24/76] eines kleinstädtischen Amtsgerichtsbezirks bezieht, in dem die Zulassung nur eines Teils der Anwälte bei einem bestimmten zweiten Landgericht größere Bedeutung hat.

  • BGH, 13.03.1978 - AnwZ (B) 6/78

    Rechtsmittel

    Denn das würde eine sachlich nicht gerechtfertigte, den Interessen der Rechtspflege zuwiderlaufende Durchbrechung des Prinzips der Singularzulassung bedeuten, die über das in den §§ 227 a und 227 b BRAO gesteckte Ziel hinausginge (vgl. BGHZ 68, 66, 70) [BGH 17.01.1977 - AnwZ B 24/76].

    Der Ort der Kanzlei und der Wohnsitz des Antragstellers (vgl. BGHZ 68, 66, 68, 71) [BGH 17.01.1977 - AnwZ B 24/76]scheiden hier als Anknüpfungspunkte für die Abgrenzung eines (weiteren) Teilbereichs aus, weil der Antragsteller beides in Recklinghausen und insofern keine besondere räumliche Beziehung zur abgetrennten Gemeinde Henrichenburg hat.

    Dabei dürfen die Anforderungen daran, was als eine durch Gebietsveränderungen bedingte Härte anzusehen ist, nicht zu hoch gespannt werden (vgl. BGHZ 66, 291, 295 f [BGH 17.05.1976 - AnwZ B 35/75]; 68, 66, 69 [BGH 17.01.1977 - AnwZ B 24/76]; Beschl. v. 25. April 1977 - AnwZ (B) 4/77).

    Entscheidend ist, daß es sich bei dem von der Gebietsänderung betroffenen Amtsgerichtsbezirk Recklinghausen um den eines großstädtischen Amtsgerichts mit fast 290 000 Einwohnern am Stichtag handelt (vgl. BGHZ 68, 66, 70) [BGH 17.01.1977 - AnwZ B 24/76].

    Die Entscheidung BGHZ 66, 291 steht dieser Auffassung nicht entgegen, weil sie sich auf den Sonderfall (vgl. BGHZ 68, 66, 69) [BGH 17.01.1977 - AnwZ B 24/76] eines kleinstädtischen Amtsgerichtsbezirks bezieht, in dem die Zulassung nur eines Teils der Anwälte bei einem bestimmten zweiten Landgericht größere Bedeutung hat.

  • BGH, 14.12.1981 - AnwZ (B) 24/81

    Anspruch auf Zweitzulassung als Rechtsanwalt bei einem anderen Landgericht -

    Dadurch soll eine gleichmäßige Behandlung der Rechtsanwälte in einem leicht zu handhabenden Verfahren gewährleistet werden, das einer widersprüchlichen Zulassungspraxis vorbeugt (BGHZ 68, 66, 68; 68, 72, 76 f; 72, 363, 365).

    Der Ort seiner Kanzlei und sein Wohnsitz (vgl. BGHZ 68, 66, 71; BGH, Beschluß vom 17. Januar 1977 - AnwZ (B) 25/76 = NJW 1977, 904 [BGH 17.01.1977 - AnwZ B 24/76]) scheiden hier als Anknüpfungspunkte aus, weil sie keine besonderen Beziehungen zum Amtsgerichtsbezirk Leverkusen haben.

    Eine für die Beurteilung maßgebende starre Regel, die sich nach bestimmten Prozentsätzen richtet, gibt es in diesem Zusammenhang jedoch nicht (vgl. BGHZ 68, 66, 69 f).

    Deshalb kann hier auch unter Berücksichtigung der früheren den Landgerichtsbezirk berührenden gerichtsorganisatorischen Maßnahmen (u.a. mit der Folge der gleichzeitigen Zulassung von Anwälten aus Mönchengladbach beim Landgericht Düsseldorf) nicht ohne weiteres angenommen werden, daß sich die Abtrennung des Amtsgerichtsbezirks Leverkusen bei der Mehrheit der insgesamt 1.013 Stadt-Düsseldorfer Rechtsanwälte oder auch nur bei einem großen Teil von ihnen als Härte spürbar macht (vgl. BGHZ 68, 66, 70).

  • BGH, 14.12.1981 - AnwZ (B) 23/81

    Rechtsmittel

    Dadurch soll eine gleichmäßige Behandlung der Rechtsanwälte in einem leicht zu handhabenden Verfahren gewährleistet werden, das einer widersprüchlichen Zulassungspraxis vorbeugt (BGHZ 68, 66, 68 [BGH 17.01.1977 - AnwZ B 24/76]; 68, 72, 76 f [BGH 17.01.1977 - AnwZ B 29/76]; 72, 363, 365) [BGH 13.11.1978 - AnwZ B 29/78].

    Der Ort seiner Kanzlei und sein Wohnsitz (vgl. BGHZ 68, 66, 71 [BGH 17.01.1977 - AnwZ B 24/76]; BGH, Beschluß vom 17. Januar 1977 - AnwZ (B) 25/76 = NJW 1977, 904 [BGH 17.01.1977 - AnwZ B 24/76]) scheiden hier als Anknüpfungspunkte für eine solche Abgrenzung aus, weil sie keine besonderen Beziehungen zum Amtsgerichtsbezirk Leverkusen haben.

    Eine für die Beurteilung maßgebende starre Regel, die sich nach bestimmten Prozentsätzen richtet, gibt es in diesem Zusammenhang jedoch nicht (vgl. BGHZ 68, 66, 69 f) [BGH 17.01.1977 - AnwZ B 24/76].

    Deshalb kann hier auch unter Berücksichtigung der früheren den Landgerichtsbezirk berührenden gerichtsorganisatorischen Maßnahmen (u.a. mit der Folge der gleichzeitigen Zulassung von Anwälten aus Mönchengladbach beim Landgericht Düsseldorf) nicht ohne weiteres angenommen werden, daß sich die Abtrennung des Amtsgerichtsbezirks Leverkusen bei der Mehrheit der insgesamt 1.013 Stadt-Düsseldorfer Rechtsanwälte oder auch nur bei einem großen Teil von ihnen als Härte spürbar macht (vgl. BGHZ 68, 66, 70) [BGH 17.01.1977 - AnwZ B 24/76].

  • BGH, 05.12.1983 - AnwZ (B) 28/83

    Besondere Härte bei Verlängerung der Zweitzulassung

    Das Gesetz fordert nicht, daß alle oder auch nur die Mehrheit von ihnen durch die gerichtsorganisatorischen Maßnahmen tatsächlich benachteiligt werden (BGHZ 68, 66, 69).

    Sie müssen im Rahmen jener Vorschrift, wenn auch allgemein spürbar, so doch nicht "erheblich" oder "empfindlich" sein (BGHZ 68, 66, 69).

  • BGH, 25.06.1979 - AnwZ (B) 7/79

    Zulassung als Rechtsanwalt - Gewährung der Zweitzulassung nach § 227a

    Sie soll den Rechtsanwälten, die sich in aller Regel auf ihre lokale Zulassung eingestellt haben, einen Ausgleich für Beeinträchtigungen ihres beruflichen Besitzstandes gewähren, welche mit der Neugliederung ihres Bezirks verbunden sein können (vgl. BGHZ 65, 241, 242 f; 66, 291, 295; 67, 339, 340 f, 342; 68, 66, 69; 68, 72, 75).

    Daneben sind aber auch mittelbare Härten auszugleichen, wie sie sich zum Beispiel aus der gleichzeitigen Zulassung anderer Rechtsanwälte im Zulassungsbezirk eines Antragstellers ergeben können (vgl. BGHZ 66, 291, 295; 68, 66, 69; 68, 72, 74; Beschlüsse vom 13. März 1978 - AnwZ (B) 4 - 6/78 - und 6. November 1978 - AnwZ (B) 23/78).

    Hierfür können im Rahmen einer Gesamtwürdigung unter anderem von Bedeutung sein (vgl. BGHZ 66, 291, 294 ff; 68, 66, 69 f): Größe und Einwohnerzahl der aus dem Amtsgerichtsbezirk Wetzlar (Lahn-Wetzlar) ausgegliederten Gebiete, ihre wirtschaftliche Bedeutung, die Zahl der Gerichtseingesessenen des Amtsgerichtsbezirks, die Verlegung von Behörden im Zusammenhang mit der Gebietsreform, die Zulegung anderer Gebietsteile zum Amtsgerichtsbezirk Wetzlar (Lahn-Wetzlar), die Zahl auswärtiger Anwälte, die im Zusammenhang damit gleichzeitig auch beim Landgericht Limburg an der Lahn zugelassen worden sind, die Auswirkungen, die eine Zulassung der Wetzlarer Anwälte auf die beim Landgericht Gießen zugelassenen Anwälte haben würde, und die Ausgliederung von Teilen des Landgerichtsbezirks, soweit sie nicht den Amtsgerichtsbezirk Wetzlar (Lahn-Wetzlar) betrifft.

  • BGH, 15.10.1979 - AnwZ (B) 13/79

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Daß dieser Grundlage einer allgemeinen Feststellung sein kann, wenn dies zur Vermeidung von Härten geboten ist, hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden (BGHZ 68, 66).

    Dem steht nicht entgegen, daß Nüxhausen nach den Feststellungen des Ehrengerichtshofs nur 362 Einwohner hat; denn maßgeblich dafür, daß eine allgemeine Feststellung nach § 227 b BRAO getroffen werden kann, ist die nach einer Gebietsänderung vorzunehmende Gesamtschau (BGHZ 68, 66, 69).

  • BGH, 24.04.1989 - AnwZ (B) 67/88

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.10.1977 - AnwZ (B) 13/77

    Härteausgleich innerhalb großstädtischer Amtsgerichtsbezirke bei den dort

  • BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 25/76

    Rechtsanwaltszulassung bei weiteren Landgerichten i.R.d. Änderung eines

  • BGH, 06.11.1978 - AnwZ (B) 23/78

    Zweitzulassung eines Rechtsanwalts - Fall einer besonderen Härte

  • BGH, 13.03.1978 - AnwZ (B) 1/78

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 14.12.1981 - AnwZ (B) 17/81

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 23.07.1990 - AnwZ (B) 23/90

    Anspruch auf Zweitzulassung eines Rechtsanwalts bei Änderung des Gerichtsbezirks

  • BGH, 30.09.1985 - AnwZ (B) 32/85

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 26.05.1986 - AnwZ (B) 3/86

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 01.07.1985 - AnwZ (B) 13/85

    Besondere Härte bei Wegfall der Zweitzulassung als Anwalt am Landgericht -

  • BGH, 03.03.1980 - AnwZ (B) 21/79

    Geltung der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) in Berlin - Bestehen einer

  • BGH, 08.05.1978 - AnwZ (B) 10/78

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 25.06.1984 - AnwZ (B) 5/84

    Gleichzeitige Zulassung eines Rechtsanwalts bei mehreren Gerichten - Begriff der

  • BGH, 25.06.1984 - AnwZ (B) 9/84

    Vertagung der Hauptverhandlung wegen Abwesenheit des Rechtsanwalts bei nicht

  • BGH, 13.03.1978 - AnwZ (B) 2/78

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 27/76

    Simultanzulassung eines Rechtsanwalts i.R.d. kommunalen Neuordnung im Lande

  • BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 26/76

    Simultanzulassung eines Rechtsanwalts i.R.d. kommunalen Neuordnung im Land

  • BGH, 14.12.1981 - AnwZ (B) 18/81

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

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