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   BGH, 17.01.1979 - 2 StR 508/78   

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https://dejure.org/1979,9543
BGH, 17.01.1979 - 2 StR 508/78 (https://dejure.org/1979,9543)
BGH, Entscheidung vom 17.01.1979 - 2 StR 508/78 (https://dejure.org/1979,9543)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 1979 - 2 StR 508/78 (https://dejure.org/1979,9543)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fassen eines Tötungsvorsatzes im unmittelbaren Anschluß an die Vortat in Verdeckungsabsicht - Übergang von Körperverletzungsvorsatz zum Tötungsvorsatz - Verurteilung wegen vollendeter Unterschlagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.02.1978 - 2 StR 530/77

    Erforderlichkeit einer besonderen Verwerflichkeit zur Annahme eines Mordes -

    Auszug aus BGH, 17.01.1979 - 2 StR 508/78
    Nach der Entscheidung des Senats in BGHSt 27, 346 hätte sie ihn nur des Totschlags schuldig sprechen dürfen, weil es sich bei der Vortat, die der Angeklagte verdecken wollte, um eine Körperverletzung handelte, zu der es spontan aus einer augenblicklich entstandenen Verärgerung gekommen war, und weil der Tötungsvorsatz im unmittelbaren Anschluß an diese Vortat in Verdeckungsabsicht gefaßt und sogleich verwirklicht wurde, wobei es nicht einmal zum Einsatz eines anderen Tatwerkzeugs kam.

    Beide Entscheidungen haben beim Eingehen auf die Frage, ob sie durch BGHSt 27, 346 an der Bejahung des Mordtatbestandes gehindert sein könnten, mit Recht auf diese wesentlichen Unterschiede abgestellt und damit die Grenzen schärfer gezogen, welche schon in BGHSt 27, 346 für die vom Senat vorgenommene Einschränkung des Tatbestandes umrissen waren.

  • BGH, 11.05.1954 - StE 125/52
    Auszug aus BGH, 17.01.1979 - 2 StR 508/78
    Der Senat ist damit rechtsdogmatisch den gleichen Weg gegangen wie der 6. Strafsenat in BGHSt 6, 346, als er die Anwendung des Tatbestands verräterischer Beziehungen nach § 100 e StGB a.F. für eine dort näher umschriebene Fallgruppe wegen des ausnahmsweisen Fehlens der von jener Strafbestimmung vorausgesetzten Gefährlichkeit verneinte.
  • BGH, 13.07.1978 - 4 StR 248/78

    Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen - Zweifel an der Unparteilichkeit

    Auszug aus BGH, 17.01.1979 - 2 StR 508/78
    Die Entscheidung des 4. Strafsenats in BGHSt 28, 77 betraf einen Fall, in dem sich der Täter bereits in rechtsfeindlicher Einstellung in die Lage begeben hatte, aus der sich dann die Vortat der Körperverletzung ergab, und in dem der mit der Körperverletzung unternommene Angriff auf das Opfer im Zeichen einer Nötigung, also der Verletzung eines anderen Rechtsguts als Leib und Leben, stand.
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 17.01.1979 - 2 StR 508/78
    Die Entscheidungen, welche inzwischen von anderen Senaten des Bundesgerichtshofs zur Frage einer Einschränkung des Tatbestands des Verdeckungsmordes im Sinne der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 45, 187 [BVerfG 21.06.1977 - 1 BvL 14/76]) eingeschärften Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ergangen sind, nötigen zu keiner abweichenden Beurteilung.
  • BGH, 13.06.1978 - 1 StR 118/78

    Verurteilung wegen Mordes und wegen vorsätzlicher Körperverletzung - Rüge der

    Auszug aus BGH, 17.01.1979 - 2 StR 508/78
    In der Entscheidung NJW 1978, 2105 hatte es der 1. Strafsenat damit zu tun, daß es zwar "spontan" zu der Körperverletzung gekommen war, jedoch - wie dort im einzelnen ausgeführt ist - zwischen dieser Vortat und der Verdeckungstat eine deutliche Zäsur lag; der Täter hatte sich vom Tatort entfernt, als er den Entschluß zur Tötung faßte.
  • BGH, 30.06.1982 - 2 StR 260/82

    Strafbarkeit wegen Mordes in Tatmehrheit mit schwerer Brandstiftung - Anforderung

    Der Bundesgerichtshof hat auf Grund dieses Urteils eine Eingrenzung der Alternative des Verdeckens einer anderen Straftat lediglich für diejenigen Fälle vorgenommen, in denen der Täter im Verlauf einer von ihm nicht von vornherein gesuchten körperlichen Verletzung des Opfers den Entschluß faßte und in "nahtlosem Übergang" ausführte, das Opfer zu töten, um dadurch die Körperverletzung zu verdecken (BGHSt 27, 346; BGH GA 1978, 372; BGH Urteile vom 3. Februar 1978 - 2 StR 776/77 - und vom 17. Januar 1979 - 2 StR 508/78).
  • BGH, 19.06.1979 - 5 StR 254/79

    Strafbarkeit wegen Mordes und wegen gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen

    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat ausgesprochen, daß ein Täter, der sein Opfer im Verlauf einer Auseinandersetzung tötet, nicht deshalb einen Mord begeht, weil er zunächst nur mit dem Vorsatz der Körperverletzung gehandelt und erst während seiner Tat den Entschluß zum Töten gefaßt hat, um seine Entdeckung als Täter der gerade begangenen Körperverletzung zu verhindern (BGHSt 27, 346; Beschluß vom 3. Februar 1978 - 2 StR 776/77 - Urteil vom 5. Juli 1978 - 2 StR 35/78 - in GA 1978, 372; Urteil vom 17. Januar 1979 - 2 StR 508/78 -).
  • BGH, 29.05.1979 - 1 StR 153/79

    Revision wegen Nichtbeachtung eines Rücktritts vom versuchten Mord -

    Der Bundesgerichtshof hat eine einschränkende Auslegung des § 211 StGB bisher nur dann vorgenommen, wenn Körperverletzung (als Vortat) und Tötungshandlung in unmittelbarem engem zeitlichen Zusammenhang stehen, wenn beide Delikte "nahtlos" ineinander übergehen (BGHSt 27, 346, 348; Urteile vom 5. Juli 1978 - 2 StR 35/78 = GA 1978, 372 und vom 17. Januar 1979 - 2 StR 508/78).
  • BGH, 15.08.1979 - 2 StR 426/79

    Einschränkende Auslegung des Mordtatbestandes in der Begehungsform der Verdeckung

    Der Bundesgerichtshof hat bisher eine Eingrenzung dieser Alternative des § 211 StGB lediglich für diejenigen Fälle vorgenommen, in denen der Täter in Verlauf einer von ihm nicht von vornherein gesuchten körperlichen Verletzung des Opfers den Entschluß faßte und in "nahtlosem Übergang" ausführte, das Opfer zu töten, um dadurch die Körperverletzung zu verdecken (BGHSt 27, 346; BGH in GA 1978, 372; BGH Urteile vom 3. Februar 1978 - 2 StR 776/77 - und vom 17. Januar 1979 - 2 StR 508/78).
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