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   BGH, 17.01.1979 - 3 StR 402/78   

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https://dejure.org/1979,10523
BGH, 17.01.1979 - 3 StR 402/78 (https://dejure.org/1979,10523)
BGH, Entscheidung vom 17.01.1979 - 3 StR 402/78 (https://dejure.org/1979,10523)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 1979 - 3 StR 402/78 (https://dejure.org/1979,10523)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Meineid und fortgesetzte falsche Verdächtigung - Pflicht zum Absehen von der Erhebung der öffentlichen Klage wegen einer falschen Verdächtigung oder Beleidigung während der Anhängigkeit eines Strafverfahrens oder Disziplinarverfahren wegen der angezeigten oder ...

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Strafausspruchs wegen Meineids im Revisionsverfahren - Strafmilderungsgrund bei Meineid, soweit der Aussagende selbst tatverdächtig ist - Verdacht der Beihilfe zum Diebstahl oder der Strafvereitelung - Erstreckung der Aufhebung auf nicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.09.1955 - 5 StR 263/55
    Auszug aus BGH, 17.01.1979 - 3 StR 402/78
    Für den Bereich der früheren Bestimmungen hat die Rechtsprechung aber anerkannt, daß das durch sie geschaffene vorläufige Prozeßhindernis (RGSt 59, 197, 200; BGHSt 8, 151, 154; BayObLGSt 1958, 313, 314) schon mit der Einleitung des vorbereitenden Verfahrens der Staatsanwaltschaft entsteht (BGH a.a.O. S. 152).

    Führt das Ermittlungsverfahren wegen der angezeigten oder behaupteten Handlung nicht zur Anklage, so dauert das Prozeßhindernis bis zur Verfahrenseinstellung (vgl. BGHSt 10, 88, 90) oder in den Fällen, in denen der Anzeigende als Verletzter den Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§ 172 Abs. 2 StPO) stellen kann, längstens bis zum fruchtlosen Ablauf der Antragsfrist des § 172 Abs. 2 Satz 1 StPO (BGHSt 8, 151, 153 f; offengelassen in BGHSt 10, 88, 90) oder bis zur Verwerfung des Antrags fort (vgl. Meyer-Goßner, a.a.O. Rdn 7 und 8).

    Vielmehr verweist es die Sache an das Landgericht zurück, indem es die Feststellungen aufhebt (BGHSt 8, 133, 134; 8, 151, 154; Meyer-Goßner, a.a.O. Rdn 24).

    Dem würde es entsprechen, einen einschlägigen Verfahrensfehler des Landgerichts im Revisionsrechtszug nur auf eine zulässige Verfahrensrüge hin zu berücksichtigen, nicht dagegen von Amts wegen (anders BGH, Urteil vom 20. September 1955 - 5 StR 263/55 -, insoweit in BGHSt 8, 151 nicht mit abgedruckt; BayObLGSt 1961, 80; Meyer-Goßner, a.a.O. Rdn 25; vgl. dazu auch RGSt 26, 365 f).

  • BGH, 21.12.1951 - 1 StR 431/51

    Verbrechen - Beihilfe - Meineidsbeihilfe - Beihilfehandlung

    Auszug aus BGH, 17.01.1979 - 3 StR 402/78
    Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Beihilfe zum Meineid durch pflichtwidriges Unterlassen in einer selbst geschaffenen Gefahrenlage begangen werden kann (vgl. BGHSt 2, 129, 133 f; 14, 229, 230 f [BGH 29.04.1960 - 4 StR 105/60]; 17, 321, 322 f [BGH 06.04.1962 - 4 StR 32/62]), stellt sich hier nicht.

    Damit hat er ihrem Meineid durch eigenes tätiges Verhalten Vorschub geleistet (vgl. BGHSt 2, 129, 131 f; 17, 321, 323) [BGH 06.04.1962 - 4 StR 32/62].

  • BGH, 06.04.1962 - 4 StR 32/62

    Ehescheidungsklage - §§ 153, 26, 13 StGB, Garantenstellung

    Auszug aus BGH, 17.01.1979 - 3 StR 402/78
    Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Beihilfe zum Meineid durch pflichtwidriges Unterlassen in einer selbst geschaffenen Gefahrenlage begangen werden kann (vgl. BGHSt 2, 129, 133 f; 14, 229, 230 f [BGH 29.04.1960 - 4 StR 105/60]; 17, 321, 322 f [BGH 06.04.1962 - 4 StR 32/62]), stellt sich hier nicht.

    Damit hat er ihrem Meineid durch eigenes tätiges Verhalten Vorschub geleistet (vgl. BGHSt 2, 129, 131 f; 17, 321, 323) [BGH 06.04.1962 - 4 StR 32/62].

  • BGH, 12.07.1955 - 1 StR 167/55
    Auszug aus BGH, 17.01.1979 - 3 StR 402/78
    Das erklärt sich aus dem Normzweck, einander widersprechende Entscheidungen über denselben Sachverhalt nach Möglichkeit auszuschließen (BGHSt 8, 133, 135).

    Vielmehr verweist es die Sache an das Landgericht zurück, indem es die Feststellungen aufhebt (BGHSt 8, 133, 134; 8, 151, 154; Meyer-Goßner, a.a.O. Rdn 24).

  • RG, 11.01.1895 - 3228/94

    Findet die Vorschrift der §§ 164 Abs. 2. 191 St.G.B.'s, wonach mit dem Verfahren

    Auszug aus BGH, 17.01.1979 - 3 StR 402/78
    Tritt es erst nach Erlaß des angefochtenen Urteils ein, so ist es für die Revisionsinstanz überhaupt bedeutungslos (RGSt 26, 365, 366; BayObLGSt 1950, 313, 315).

    Dem würde es entsprechen, einen einschlägigen Verfahrensfehler des Landgerichts im Revisionsrechtszug nur auf eine zulässige Verfahrensrüge hin zu berücksichtigen, nicht dagegen von Amts wegen (anders BGH, Urteil vom 20. September 1955 - 5 StR 263/55 -, insoweit in BGHSt 8, 151 nicht mit abgedruckt; BayObLGSt 1961, 80; Meyer-Goßner, a.a.O. Rdn 25; vgl. dazu auch RGSt 26, 365 f).

  • BGH, 02.07.1969 - 2 StR 198/69

    Voraussetzung für die Anwendung von Strafmilderungsgründen - Fehler bei der

    Auszug aus BGH, 17.01.1979 - 3 StR 402/78
    Das Vereidigungsverbot rechtfertigt zwar eine Strafmilderung für den Täter, der sich des Meineides schuldig gemacht hat (BGHSt 23, 30).
  • BGH, 18.03.1976 - 4 StR 77/76

    Verurteilung wegen Anstiftung zur falschen uneidlichen Aussage in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 17.01.1979 - 3 StR 402/78
    Der Milderungsgrund gilt aber nicht für den Anstifter (BGHSt 27, 74 [BGH 18.03.1976 - 4 StR 77/76]) und auch nicht für den Gehilfen, weil er dem Eideszwang nicht ausgesetzt ist.
  • RG, 31.03.1925 - I 125/25

    In welchem Umfang ruht die Strafverfolgung der in einem Zeitungsartikel

    Auszug aus BGH, 17.01.1979 - 3 StR 402/78
    Für den Bereich der früheren Bestimmungen hat die Rechtsprechung aber anerkannt, daß das durch sie geschaffene vorläufige Prozeßhindernis (RGSt 59, 197, 200; BGHSt 8, 151, 154; BayObLGSt 1958, 313, 314) schon mit der Einleitung des vorbereitenden Verfahrens der Staatsanwaltschaft entsteht (BGH a.a.O. S. 152).
  • BGH, 21.12.1956 - 1 StR 337/56

    Anhängigkeit eines Verfahrens i.S.v. § 164 Abs. 6 Strafgesetzbuch (StGB) nach

    Auszug aus BGH, 17.01.1979 - 3 StR 402/78
    Führt das Ermittlungsverfahren wegen der angezeigten oder behaupteten Handlung nicht zur Anklage, so dauert das Prozeßhindernis bis zur Verfahrenseinstellung (vgl. BGHSt 10, 88, 90) oder in den Fällen, in denen der Anzeigende als Verletzter den Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§ 172 Abs. 2 StPO) stellen kann, längstens bis zum fruchtlosen Ablauf der Antragsfrist des § 172 Abs. 2 Satz 1 StPO (BGHSt 8, 151, 153 f; offengelassen in BGHSt 10, 88, 90) oder bis zur Verwerfung des Antrags fort (vgl. Meyer-Goßner, a.a.O. Rdn 7 und 8).
  • BGH, 29.04.1960 - 4 StR 105/60
    Auszug aus BGH, 17.01.1979 - 3 StR 402/78
    Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Beihilfe zum Meineid durch pflichtwidriges Unterlassen in einer selbst geschaffenen Gefahrenlage begangen werden kann (vgl. BGHSt 2, 129, 133 f; 14, 229, 230 f [BGH 29.04.1960 - 4 StR 105/60]; 17, 321, 322 f [BGH 06.04.1962 - 4 StR 32/62]), stellt sich hier nicht.
  • BGH, 26.04.1979 - 4 StR 165/79

    Revision wegen Verfahrensfehler und Verletzung sachlichen Rechts - Rüge von

    Fehler bei der Beeidigung können aber strafmildernd berücksichtigt werden (BGHSt 23, 30; 27, 74 [BGH 18.03.1976 - 4 StR 77/76]/75; vgl. auch BGH, Urteil vom 17. Januar 1979 - 3 StR 402/78 -).
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