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   BGH, 17.01.1979 - 3 StR 450/78   

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https://dejure.org/1979,11000
BGH, 17.01.1979 - 3 StR 450/78 (https://dejure.org/1979,11000)
BGH, Entscheidung vom 17.01.1979 - 3 StR 450/78 (https://dejure.org/1979,11000)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 1979 - 3 StR 450/78 (https://dejure.org/1979,11000)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nicht ordnungsgemäße Durchführung eines Beschlusses über den Ausschluss der Öffentlichkeit bei Duldung der Anwesenheit von Vertretern der Oberfinanzdirektion und des Hauptzollamtes - Pflicht zur vollständigen und genauen Angabe der einen Verfahrensfehler begründenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 297
  • NStZ 1981, 96
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 17.01.1979 - 3 StR 450/78
    Dies hat so vollständig und genau zu geschehen, daß das Revisionsgericht auf Grund der Revisionsrechtfertigung prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGHSt 3, 213, 214; 21, 334, 340).

    Ein Richter ist nicht schon deshalb befangen, weil er eine dem Angeklagten oder seinem Verteidiger ungünstige Entscheidung, die von diesen für falsch gehalten wird, getroffen hat (vgl. BGHSt 21, 334, 340 ff).

    Der Angeklagte muß vernünftige Gründe für sein Ablehnungsbegehren vorbringen, die jedem unbeteiligten Dritten einleuchten (BGHSt 21, 334, 341).

  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 17.01.1979 - 3 StR 450/78
    Dies hat so vollständig und genau zu geschehen, daß das Revisionsgericht auf Grund der Revisionsrechtfertigung prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen werden (BGHSt 3, 213, 214; 21, 334, 340).
  • BGH, 07.05.1954 - 2 StR 27/54

    Auslegung eines Antrags auf Heranziehung von ganzen Akten als Beweisantrag -

    Auszug aus BGH, 17.01.1979 - 3 StR 450/78
    Der Antrag des Verteidigers, den Richter Dr. Bo. zum Beweis dessen zu vernehmen, daß er "nicht alles in der Vernehmung Gesagte übersetzt hat und daß nicht alles in der Vernehmung Gesagte protokolliert worden ist", bezeichnet keine bestimmte, die Frage des Schuld- oder Strafausspruchs betreffende Behauptung, über die Beweis erhoben werden könnte (BGHSt 6, 128).
  • BGH, 28.10.1954 - 3 StR 466/54

    Beweiskraft einer kommissarischen Vernehmung eines in der Schweiz wohnhaften

    Auszug aus BGH, 17.01.1979 - 3 StR 450/78
    Von der Revision wird nicht in Zweifel gezogen, daß der Vernehmung der in den Niederlanden lebenden Zeugen ein nicht zu beseitigendes Hindernis im Sinne des § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO entgegenstand (vgl. BGHSt 7, 15, 16).
  • BGH, 12.08.1960 - 4 StR 48/60
    Auszug aus BGH, 17.01.1979 - 3 StR 450/78
    Die Gegenüberstellung ist jedoch kein Beweismittel in diesem Sinne (BGH NJW 1960, 2156, 2157).
  • BGH, 24.11.1964 - 1 StR 439/64

    Eidesunfähigkeit eines Zeugen - Anordnung und Vornahme einer

    Auszug aus BGH, 17.01.1979 - 3 StR 450/78
    Diese Erwägungen des Landgerichts lassen einen Rechtsfehler, der die Revision begründen könnte (vgl. BGHSt 20, 98; 22, 266), [BGH 25.10.1968 - 4 StR 412/68]nicht erkennen.
  • BGH, 25.10.1968 - 4 StR 412/68

    Vereidigung eines wegen Geistesschwäche entmündigten Zeugen - Genügende

    Auszug aus BGH, 17.01.1979 - 3 StR 450/78
    Diese Erwägungen des Landgerichts lassen einen Rechtsfehler, der die Revision begründen könnte (vgl. BGHSt 20, 98; 22, 266), [BGH 25.10.1968 - 4 StR 412/68]nicht erkennen.
  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 226/69
    Auszug aus BGH, 17.01.1979 - 3 StR 450/78
    Er dient nicht dem Schütze des Angeklagten gegen Beeinträchtigungen durch eine öffentliche Gerichtsverhandlung und liegt deshalb nur vor, wenn die Öffentlichkeit der Verhandlung ungesetzlich beschränkt worden ist oder wenn die für den Ausschluß der Öffentlichkeit vorgeschriebenen Förmlichkeiten nicht beachtet worden sind, nicht dagegen, wenn öffentlich verhandelt worden ist, obwohl nach dem Gesetz die Öffentlichkeit hätte ausgeschlossen werden können oder wenn der Ausschluß nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden ist (BGHSt 23, 82, 85).
  • BGH, 18.06.1970 - 4 StR 141/70

    Rückwirkende Geltung neuer verfahrensrechtlicher Bestimmungen - Entscheidung des

    Auszug aus BGH, 17.01.1979 - 3 StR 450/78
    Der Begriff des Hauptverfahrens, wie er in der zitierten Entscheidung des Reichsgerichts verwendet wird, deckt sich jedoch mit dem in § 67 StPO verwendeten gleichlautenden Begriff und umfaßt den gesamten Zeitraum vom Eröffnungsbeschluß bis zur Rechtskraft des Urteils (BGHSt 23, 283, 285, 286).
  • BGH, 02.09.1975 - 1 StR 380/75

    Übertragung der Verteidigung auf einen Rechtsreferendar - Fall notwendiger

    Auszug aus BGH, 17.01.1979 - 3 StR 450/78
    Über die Notwendigkeit einer solchen Gegenüberstellung befindet das Gericht jedoch nach pflichtgemäßem Ermessen (BGH a.a.O.; Urt. vom 2. Oktober 1975 - 1 StR 380/75).
  • BGH, 07.06.1978 - 3 StR 180/78

    Möglichkeit einer sofortigen Beschwerde gegen den Kostenansatz erst nach

  • BGH, 10.10.1978 - 4 StR 445/78

    Antrag des Verteidigers, die Öffentlichkeit für die Zeit der Vernehmung des

  • BGH, 04.02.2016 - 4 StR 493/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (gleichzeitige

    Bedenken bestehen bereits gegen die Zulässigkeit der Verfahrensrüge, weil sich die Revision nicht dazu verhält, welche zusätzlichen Ausführungen bei Schlussvorträgen in nicht öffentlicher Sitzung gemacht worden wären (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2015 - 4 StR 401/15; vom 23. Juni 1998 - 5 StR 261/98, NStZ 1998, 586; Urteile vom 10. Oktober 1978 - 4 StR 445/78, bei Holtz, MDR 1979, 109; vom 17. Januar 1979 - 3 StR 450/78, bei Holtz, MDR 1979, 458).
  • OLG Hamm, 05.12.1989 - 1 Ss 604/89

    Wirksamer Eröffnungsbeschluß; Entscheidung über die Fortdauer der

    Denn ein Eröffnungsbeschluß kann auch in einer schriftlichen Entscheidung gesehen werden, aus der sich zweifelsfrei ergibt, daß das Gericht die Anklage nach Prüfung der Voraussetzungen zulassen wollte (Löwe/Rosenberg, StPO , 24 Aufl. § 207 Rdnr. 42), und wenn eine solche Entscheidung erkennen läßt, daß sie die Schutzfunktion des Eröffnungsbeschlusses einhält: Die richterliche Überprüfung der Anklage soll garantieren, daß der Angeschuldigte nicht unnötig mit einer Hauptverhandlung und den damit verbundenen erheblichen Nachteilen überzogen wird (Meyer-Goßner in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 207 Rdnr. 28 ff., Peters, Strafprozess 3. Aufl. S. 444; Roxin, Strafverfahrensrecht 16. Aufl. S. 207, Nelles NStZ 1981, 96, 99).
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