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BGH, 17.01.1990 - 3 StR 307/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafschärfende Bewertung der hohen Intelligenz des Angeklagten sowie Kenntnise des Steuerrechts bei einer Verurteilung hinsichtlich Steuerhinterziehung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Steuerhinterziehung: Strafzumessung im Steuerstrafrecht bei besonderen Kenntnissen des Täters
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.12.1987 - 2 StR 578/87
Strafzumessung - Strafschärfungsgrund - Straftat - Privater Lebensbereich - …
Auszug aus BGH, 17.01.1990 - 3 StR 307/89
Intelligenz und die Kenntnisse steuerrechtlicher und buchhalterischer Zusammenhänge dürfen als persönliche Umstände nur dann für das Maß der Schuld strafschärfend berücksichtigt werden, wenn sich eine innere Beziehung zur Straftat erkennen läßt (vgl. BGHR StGB § 46 I Schuldausgleich 11).