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BGH, 17.01.2007 - 2 ARs 527/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 81g StPO; § 348 StPO
Zuständigkeitsbestimmung (Entscheidung zur DNA-Untersuchung; Beschwerde; Ende der Zuständigkeitskonzentration beim Richter der Hauptsache: Rechtskraft) - openjur.de
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
- Wolters Kluwer
Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 14 Strafprozessordnung (StPO)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 306 Abs. 2 § 348
Streit über die Zuständigkeit für Beschwerdeentscheidung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg - 168 Gs 492/05
- LG Hamburg - 621 KLs 27/05
- BGH, 17.01.2007 - 2 ARs 527/06
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2007, 179
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.03.1993 - 2 ARs 43/93
Bestimmung des zuständigen Landgerichts durch das Oberlandesgericht bei Einlegung …
Auszug aus BGH, 17.01.2007 - 2 ARs 527/06
Dies kann nicht Gegenstand eines Verfahrens nach § 14 StPO sein, zumal das Oberlandesgericht in sinngemäßer Anwendung des - vom BGH bereits für andere Konstellationen ausdehnend ausgelegten - § 348 StPO auch im Beschwerdeverfahren mit bindender Wirkung bestimmen kann, welches Gericht zur Entscheidung über das Rechtsmittel aufgerufen ist (vgl. BGHSt 31, 183; 39, 162).". - BGH, 21.12.1982 - 2 ARs 388/82
Befugnis eines Oberlandesgerichts zur verbindlichen Zuständigkeitserklärung eines …
Auszug aus BGH, 17.01.2007 - 2 ARs 527/06
Dies kann nicht Gegenstand eines Verfahrens nach § 14 StPO sein, zumal das Oberlandesgericht in sinngemäßer Anwendung des - vom BGH bereits für andere Konstellationen ausdehnend ausgelegten - § 348 StPO auch im Beschwerdeverfahren mit bindender Wirkung bestimmen kann, welches Gericht zur Entscheidung über das Rechtsmittel aufgerufen ist (vgl. BGHSt 31, 183; 39, 162).".
- BGH, 29.10.2008 - 2 ARs 467/08
Zuständigkeitsbestimmung; Befugnis des Oberlandesgerichts als Beschwerdegericht …
Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 17. Januar 2007 - 2 ARs 527/06 = NStZ-RR 2007, 179 - ebenfalls auf Vorlage des Amtsgerichts Hamburg - ausgeführt hat, liegen bei dieser Sachlage die Voraussetzungen für die Bestimmung eines Gerichts nach § 14 StPO nicht vor.