Rechtsprechung
   BGH, 17.01.2007 - XII ZB 134/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2635
BGH, 17.01.2007 - XII ZB 134/03 (https://dejure.org/2007,2635)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2007 - XII ZB 134/03 (https://dejure.org/2007,2635)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2007 - XII ZB 134/03 (https://dejure.org/2007,2635)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,2635) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Reichweite der materiellen Rechtskraft von Prozessentscheidungen; Verfahrensbeendende Wirkung einer den Versorgungsausgleich anordnenden gerichtlichen Entscheidung; Grenzen der Dispositionsbefugnis der Ehegatten bei der Vereinbarung eines Ausschlusses oder ...

  • Judicialis

    FGG § 53 d; ; BGB § 1587 o

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 53d; BGB § 1587o
    Umfang der Rechtskraft von Prozessentscheidungen; Beendigung eines Verfahrens über den Versorgungsausgleich durch eine auf einer unwirksamen Parteivereinbarung beruhenden gerichtlichen Entscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Reichweite der materiellen Rechtskraft von Prozessentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 578
  • DNotZ 2007, 532
  • FamRZ 2007, 536
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 31.07.2002 - XII ZB 102/00

    Verfahrensbeendende Wirkung einer den Versorgungsausgleich anordnenden

    Auszug aus BGH, 17.01.2007 - XII ZB 134/03
    b) Zur verfahrensbeendenden Wirkung einer den Versorgungsausgleich anordnenden gerichtlichen Entscheidung, die auf einer wegen verbotenen Super-Splittings unwirksamen Parteivereinbarung beruht (Fortführung des Senatsbeschlusses BGHZ 152, 14).

    Diese Grundsätze sind aber dort nicht anwendbar, wo die Beendigung des Verfahrens nicht auf einem von den Parteien vereinbarten Ausschluss des Versorgungsausgleichs im Sinne des § 53 d Satz 1 FGG beruht, sondern der von den Parteien vereinbarte Ausgleich vom Gericht durch eine Sachentscheidung umgesetzt werden muss, welche die Begründung oder Übertragung von gesetzlichen Rentenanwartschaften zum Inhalt hat (Senatsbeschluss BGHZ 152, 14, 16 f.).

  • BGH, 06.03.1991 - XII ZB 88/90

    Aufhebung eines Beschlusses durch das Rechtsmittel der weiteren Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 17.01.2007 - XII ZB 134/03
    Die gleichlautende Entscheidung des Familiengerichts in der Urteilsformel erwies sich in diesen Fällen als ein - an sich nicht erforderlicher - Hinweis auf die kraft Gesetzes eintretende Rechtsfolge des § 53 d Satz 1 FGG, die eine Sachentscheidung über den Versorgungsausgleich entbehrlich macht (Senatsbeschlüsse vom 20. Februar 1991 - XII ZB 125/88 - FamRZ 1991, 679, 680; vom 6. März 1991 - XII ZB 88/90 - FamRZ 1991, 681 und vom 27. Oktober 1993 - XII ZB 158/91 - FamRZ 1994, 96 f.).
  • BGH, 20.02.1991 - XII ZB 125/88

    Wirksamkeit einer zu gerichtlichem Protokoll erklärten Vereinbarung über den

    Auszug aus BGH, 17.01.2007 - XII ZB 134/03
    Die gleichlautende Entscheidung des Familiengerichts in der Urteilsformel erwies sich in diesen Fällen als ein - an sich nicht erforderlicher - Hinweis auf die kraft Gesetzes eintretende Rechtsfolge des § 53 d Satz 1 FGG, die eine Sachentscheidung über den Versorgungsausgleich entbehrlich macht (Senatsbeschlüsse vom 20. Februar 1991 - XII ZB 125/88 - FamRZ 1991, 679, 680; vom 6. März 1991 - XII ZB 88/90 - FamRZ 1991, 681 und vom 27. Oktober 1993 - XII ZB 158/91 - FamRZ 1994, 96 f.).
  • BGH, 04.10.1989 - IVb ZB 30/88

    Einreichen einer Scheidungsklage bei schon anhängigem Scheidungsverfahren -

    Auszug aus BGH, 17.01.2007 - XII ZB 134/03
    Die Vereinbarung darf daher weder mittelbar noch unmittelbar dazu führen, dass der aufgrund der gesetzlichen Regelung gebotene Ausgleich zugunsten des Ausgleichsberechtigten erhöht wird; erst recht kann eine Vereinbarung der Ehegatten dann keine Geltung beanspruchen, wenn sie bewirkt, dass sich die Richtung ändert, in der nach der gesetzlichen Regelung der Ausgleich zu erfolgen hätte (Senatsbeschluss vom 4. Oktober 1989 - IVb ZB 30/88 - FamRZ 1990, 384, 386).
  • BGH, 27.10.1993 - XII ZB 158/91

    Wegfall der Geschäftsgrundlage einer Parteivereinbarung über den

    Auszug aus BGH, 17.01.2007 - XII ZB 134/03
    Die gleichlautende Entscheidung des Familiengerichts in der Urteilsformel erwies sich in diesen Fällen als ein - an sich nicht erforderlicher - Hinweis auf die kraft Gesetzes eintretende Rechtsfolge des § 53 d Satz 1 FGG, die eine Sachentscheidung über den Versorgungsausgleich entbehrlich macht (Senatsbeschlüsse vom 20. Februar 1991 - XII ZB 125/88 - FamRZ 1991, 679, 680; vom 6. März 1991 - XII ZB 88/90 - FamRZ 1991, 681 und vom 27. Oktober 1993 - XII ZB 158/91 - FamRZ 1994, 96 f.).
  • BGH, 07.10.1987 - IVb ZB 4/87

    Grenzen der Vereinbarung eines teilweisen Ausschlusses des Versorgungsausgleiches

    Auszug aus BGH, 17.01.2007 - XII ZB 134/03
    Dies ist immer dann der Fall, wenn die Ehegatten - wie hier - vereinbaren, werthöhere Anwartschaften des ausgleichsberechtigten Ehegatten vom Versorgungsausgleich auszunehmen oder geringer zu bewerten, weil dies nicht etwa einen Teilausschluss des Versorgungsausgleichs bewirkt, sondern vielmehr eine Erhöhung des gesetzlichen Ausgleichsanspruches zur Folge hat (Senatsbeschluss vom 7. Oktober 1987 - IVb ZB 4/87 - FamRZ 1988, 153, 154; Jansen/Wick, FGG 3. Aufl. § 53 d Rdn. 9).
  • BVerwG, 28.04.1994 - 2 C 22.92

    Pensionistenprivileg - Entfallen bei Rente - Dauer des Rentenbezugs

    Auszug aus BGH, 17.01.2007 - XII ZB 134/03
    Eine Fortsetzung des gesamten Ausgangsverfahrens unter Missachtung der Rechtskraft der in diesem Verfahren bereits ergangenen gerichtlichen Entscheidung über den restlichen Verfahrensteil ist schon mit dem Prinzip der Unumkehrbarkeit des Versorgungsausgleiches nach dessen Vollzug im System der Versorgungsträger (vgl. hierzu BVerwGE 95, 375, 377; Senatsbeschluss BGHZ 152 aaO. S. 16) nicht zu vereinbaren.
  • BAG, 03.12.1954 - 1 AZR 381/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Zuständigkeit bei Streitigkeiten aus

    Auszug aus BGH, 17.01.2007 - XII ZB 134/03
    Ferner ist es in der Rechtsprechung seit langem anerkannt, dass auch eine bloße Prozessentscheidung, mit der ein Rechtsschutzbegehren als unzulässig zurückgewiesen worden ist, in Bezug auf den behandelten verfahrensrechtlichen Punkt der materiellen Rechtskraft fähig sein kann (RGZ 159, 173, 176; BAG NJW 1955, 476, 479; Senatsurteil vom 6. März 1985 - IVb ZR 76/83 - FamRZ 1985, 580, 581).
  • OLG Köln, 28.02.1997 - 25 UF 248/96

    Verfahrensfolgen eines unwirksamen Teilausschlusses des Versorgungsausgleichs im

    Auszug aus BGH, 17.01.2007 - XII ZB 134/03
    Sie meinen aber unter Hinweis auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (FamRZ 1998, 373), dass bei einem unwirksamen Teilausschluss des Versorgungsausgleichs der abschließend vom Familiengericht getroffenen Regelung über die Übertragung und Begründung von gesetzlichen Rentenanwartschaften die Entscheidungsgrundlage entzogen werde und das (gesamte) Verfahren unter Einbeziehung der vermeintlich ausgeschlossenen Versorgungsanrechte fortzusetzen sei.
  • OLG Nürnberg, 19.04.1995 - 9 W 1103/95

    Kostenerstattung: Unzulässigkeit der Geltendmachung einer Geschäftsgebühr

    Auszug aus BGH, 17.01.2007 - XII ZB 134/03
    Wird danach ein Rechtsschutzbegehren wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses als unzulässig zurückgewiesen, erwächst die Beurteilung von Vorfragen des materiellen Rechts, aus denen sich der konkrete Unzulässigkeitsgrund ableiten lässt, grundsätzlich nicht in Rechtskraft (vgl. MünchKomm-ZPO/Gottwald, 2. Aufl. § 322 Rdn. 162; Stein/Jonas/Leipold ZPO 21. Aufl. § 322 Rdn. 141; Dunz NJW 1985, 2536; OLG Nürnberg JurBüro 1995, 592, 593).
  • BGH, 06.03.1985 - IVb ZR 76/83

    Rechtskraftwirkung eines eine Unterhaltsklage abweisenden Prozeßurteils

  • RG, 13.01.1939 - III 89/38

    1. In welchem Umfange sind Vorbehaltsurteile des Urkundenprozesses für die

  • BGH, 17.01.2024 - XII ZB 140/22

    Kann die Zulassung der Rechtsbeschwerde nachgeholt werden?

    So liegt der Fall hier nicht, weil Entscheidungen des Beschwerdegerichts in Versorgungsausgleichssachen der materiellen Rechtskraft fähig sind (vgl. auch Senatsbeschluss vom 17. Januar 2007 - XII ZB 134/03 - FamRZ 2007, 536) und es mit Ausnahme der Anhörungsrüge nach § 44 FamFG im Familienverfahrensrecht keinen gesetzlich geregelten Rechtsbehelf gibt, der das Beschwerdegericht von der innerprozessualen Bindung an seine eigene Entscheidung und von dessen formeller und materieller Rechtskraft freistellt.
  • BAG, 21.01.2020 - 1 AZR 149/19

    Kein Nachteilsausgleich für Kabinenpersonal von Air Berlin

    Wird ein Rechtsschutzbegehren wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses als unzulässig abgewiesen, erwächst damit die Beurteilung von Vorfragen des materiellen Rechts, aus denen sich der konkrete Unzulässigkeitsgrund ableiten lässt, nicht in Rechtskraft (vgl. BGH 17. Januar 2007 - XII ZB 134/03 - Rn. 14) .
  • BGH, 26.04.2023 - VIII ZR 125/21

    Verzinsung eines materiell-rechtlichen Erstattungsanspruchs für verauslagte

    b) Der Umstand, dass das Berufungsgericht damit den primär gestellten Zahlungsantrag des Klägers nicht als unbegründet, sondern nur als unzulässig hätte abweisen dürfen, verhilft der Revision jedoch vorliegend trotz unterschiedlicher Rechtskraftwirkungen von Prozessurteilen und Sachentscheidungen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2007 - XII ZB 134/03, NJW-RR 2007, 578 Rn. 12 f.) nicht zum Erfolg, da der Kläger mit seinem hilfsweise gestellten Zahlungsantrag den primär gestellten Zahlungsantrag ohne die beanstandete Formulierung wiederholt und das Berufungsgericht diesen zu Recht als unbegründet abgewiesen hat.
  • BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 738/16

    Altersversorgung - Rechtskraft des Versorgungsausgleichs

    Für diese gelten vielmehr die allgemeinen zivilprozessualen Grundsätze zur materiellen Rechtskraft (vgl. Zöller/Feskorn ZPO 32. Aufl. § 45 FamFG Rn. 11; Abramenko in Prütting/Helms FamFG 4. Aufl. § 45 Rn. 12; Rüntz in Bahrenfuss FamFG 3. Aufl. § 45 Rn. 15; Elzer in Bork/Jacoby/Schwab FamFG 2. Aufl. § 45 Rn. 13; zur materiellen Rechtskraftfähigkeit von Entscheidungen über den Versorgungsausgleich siehe auch BGH 24. Juli 2013 - XII ZB 340/11 - Rn. 28, BGHZ 198, 91; 25. Juni 2014 - XII ZB 410/12 - Rn. 12 f.; vgl. schon zur alten Rechtslage BGH 17. Januar 2007 - XII ZB 134/03 - Rn. 13 ff.; 28. März 1984 - IVb ZB 774/81 - zu II B der Gründe; 21. April 1982 - IVb ZB 584/81 - zu II 2 c der Gründe) .
  • OLG Hamm, 05.05.2022 - 24 U 199/19

    Von Windenergieanlagen ausgehender Infraschall

    Vielmehr erwachse allein die Feststellung in Rechtskraft, dass für das konkrete Rechtsschutzbegehren keine Sachentscheidung zugelassen sei; falle das Prozesshindernis später weg, könne eine neue Klage angebracht werden (vgl. BGH, Beschluss vom 17.01.2007 - XII ZB 134/03, NJW-RR 2007, 578; Urteil vom 24.09.1986 - VIII ZR 320/85, NJW 1987, 592; Urteil vom 06.03.1985 - IVb ZR 76/83, NJW 1985, 2535).
  • BAG, 21.01.2020 - 1 AZR 295/19

    Tariflicher Nachteilsausgleich - geltungserhaltende Auslegung

    Wird ein Rechtsschutzbegehren wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses als unzulässig abgewiesen, erwächst damit die Beurteilung von Vorfragen des materiellen Rechts, aus denen sich der konkrete Unzulässigkeitsgrund ableiten lässt, nicht in Rechtskraft (vgl. BGH 17. Januar 2007 - XII ZB 134/03 - Rn. 14) .
  • BAG, 21.01.2020 - 1 AZR 175/19

    Tariflicher Nachteilsausgleich - geltungserhaltende Auslegung

    Wird ein Rechtsschutzbegehren wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses als unzulässig abgewiesen, erwächst damit die Beurteilung von Vorfragen des materiellen Rechts, aus denen sich der konkrete Unzulässigkeitsgrund ableiten lässt, nicht in Rechtskraft (vgl. BGH 17. Januar 2007 - XII ZB 134/03 - Rn. 14) .
  • BAG, 21.01.2020 - 1 AZR 227/19

    Tariflicher Nachteilsausgleich - geltungserhaltende Auslegung

    Wird ein Rechtsschutzbegehren wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses als unzulässig abgewiesen, erwächst damit die Beurteilung von Vorfragen des materiellen Rechts, aus denen sich der konkrete Unzulässigkeitsgrund ableiten lässt, nicht in Rechtskraft (vgl. BGH 17. Januar 2007 - XII ZB 134/03 - Rn. 14) .
  • LSG Baden-Württemberg, 30.04.2020 - L 10 R 1177/16

    Bindung der Rentenversicherungsträger an die vom Familiengericht vorgenommene

    Mit Eintritt ihrer formellen (vgl. § 45 Satz 1 FamFG) und materiellen Rechtskraft (zur materiellen Rechtskraft von Entscheidungen im öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichsverfahren s. nur BGH, Beschluss vom 17.01.2017, XII ZB 134/03; Götsche in: ders./Rehbein/Breuers, Versorgungsausgleichsrecht, 3. Aufl. 2018, § 224 FamFG Rdnr. 23 m.w.N.) entfaltet die familiengerichtliche Entscheidung über den Versorgungsausgleich - bzw. über die Anpassung nach Rechtskraft i.S.d. §§ 32 ff. VersAusglG - Bindungswirkung sowohl gegenüber dem Rentenversicherungsträger als auch gegenüber den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit und zwar unabhängig davon, ob die familiengerichtliche Entscheidung (möglicherweise) materiell rechtswidrig ist (BSG, Urteil vom 21.03.2018, B 13 R 17/15; Beschluss vom 10.06.2013, B 13 R 1/13 BH, beide m.w.N.; vgl. für die Arbeitsgerichte auch BAG, Urteil vom 10.11.2015, 3 AZR 813/14).
  • OLG Hamm, 05.05.2022 - 24 U 1/20

    Von Windenergieanlagen ausgehender Infraschall

    Vielmehr erwachse allein die Feststellung in Rechtskraft, dass für das konkrete Rechtsschutzbegehren keine Sachentscheidung zugelassen sei; falle das Prozesshindernis später weg, könne eine neue Klage angebracht werden (vgl. BGH, Beschluss vom 17.01.2007 - XII ZB 134/03, NJW-RR 2007, 578; Urteil vom 24.09.1986 - VIII ZR 320/85, NJW 1987, 592; Urteil vom 06.03.1985 - IVb ZR 76/83, NJW 1985, 2535).
  • OLG Düsseldorf, 12.12.2017 - 4 U 119/15
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht