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   BGH, 17.01.2012 - VIII ZB 95/11   

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https://dejure.org/2012,1040
BGH, 17.01.2012 - VIII ZB 95/11 (https://dejure.org/2012,1040)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2012 - VIII ZB 95/11 (https://dejure.org/2012,1040)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2012 - VIII ZB 95/11 (https://dejure.org/2012,1040)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 234 ZPO, § 574 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Unmöglichkeit der rechtzeitigen Akteneinsicht

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung einer Rechtsmittelbegründungsfrist bei Versäumung der Frist wegen nicht gewährter Akteneinsicht

  • Anwaltsblatt

    § 233 ZPO
    Wenn bei berechtigter Akteneinsicht Akte nicht greifbar: Wiedereinsetzung

  • Anwaltsblatt

    § 233 ZPO
    Wiedereinsetzung, wenn bei berechtigter Akteneinsicht Akte nicht greifbar

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Unmöglichkeit der rechtzeitigen Akteneinsicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 234 Abs. 1; BGB § 85 Abs. 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung einer Rechtsmittelbegründungsfrist bei Versäumung der Frist wegen nicht gewährter Akteneinsicht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung in Berufungsbegründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Wiedereinsetzung bei nicht greifbaren Akten

  • rechtsanwalt-leisner.de (Kurzinformation)

    Wiedereinsetzung nach Fristversäumnis: Ideen, wenn sonst nichts mehr hilft

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wie viele Tage vor Fristablauf muss der Anwalt mit der Berufungsbegründung beginnen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2012, 469
  • AnwBl Online 2012, 169
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.12.1996 - II ZB 19/96

    Zurechnung eines Verschuldens hinsichtlich eines Fristversäumnisses - Fehler

    Auszug aus BGH, 17.01.2012 - VIII ZB 95/11
    Allerdings hat der Prozessbevollmächtigte einer Partei durch geeignete  Maßnahmen sicherzustellen, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig hergestellt wird und fristgerecht beim zuständigen Gericht eingeht (BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2007 - VIII ZB 40/06, NJW 2007, 2559 Rn. 7; vom 2. Dezember 1996 - II ZB 19/96, NJW-RR 1997, 562 unter II; st. Rspr.).
  • BVerfG, 07.05.1991 - 2 BvR 215/90

    Effektivität des Rechtsschutzes in Zivilrechtsstreitigkeiten - Anspruch auf

    Auszug aus BGH, 17.01.2012 - VIII ZB 95/11
    Grundsätzlich dürfen Fristen bis zum letzten Tag ausgeschöpft werden (BVerfG, NJW 1991, 2076 mwN).
  • BGH, 13.02.2007 - VIII ZB 40/06

    Anforderungen an die Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei Abfassung eines

    Auszug aus BGH, 17.01.2012 - VIII ZB 95/11
    Allerdings hat der Prozessbevollmächtigte einer Partei durch geeignete  Maßnahmen sicherzustellen, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig hergestellt wird und fristgerecht beim zuständigen Gericht eingeht (BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2007 - VIII ZB 40/06, NJW 2007, 2559 Rn. 7; vom 2. Dezember 1996 - II ZB 19/96, NJW-RR 1997, 562 unter II; st. Rspr.).
  • BGH, 12.12.2017 - VI ZB 24/17

    Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Rechtzeitigkeit

    Ein Antrag auf Akteneinsicht ist in diesem Zusammenhang nicht schon deshalb als rechtzeitig gestellt anzusehen, weil er (gerade) noch vor Ablauf der Rechtsmittelbegründungsfrist bei Gericht eingegangen ist (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2012, VIII ZB 95/11, WuM 2012, 159 Rn. 7 f.; vom 26. Juli 2004, VIII ZR 10/04, NJW-RR 2005, 143, 144 unter II. A. 1).

    Hierzu gehört auch, dass er mit der Bearbeitung einer Rechtsmittelbegründung so rechtzeitig beginnt, dass sie innerhalb der Frist fertiggestellt und dem Gericht übermittelt werden kann (BGH, Beschluss vom 17. Januar 2012 - VIII ZB 95/11, WuM 2012, 159 Rn. 7 mwN).

    Grundsätzlich dürfen Fristen bis zum letzten Tag ausgeschöpft werden (Senat, Beschluss vom 16. März 2010 - VI ZB 46/09, NJW 2010, 1610 Rn. 10; BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 2015 - IV ZB 23/15, juris Rn. 13; vom 17. Januar 2012 - VIII ZB 95/11, WuM 2012, 159 Rn. 7 jeweils mwN).

    Falls die sachgerechte Bearbeitung nicht ohne Akteneinsicht möglich ist, reicht es aus, diese so rechtzeitig vor Ablauf der Rechtsmittelfrist zu beantragen, dass der bis zum Fristablauf verbleibende Zeitraum nach dem gewöhnlichen Verlauf zur Erstellung und Übermittlung der Rechtsmittelbegründung ausreicht (BGH, Beschluss vom 17. Januar 2012 - VIII ZB 95/11, WuM 2012, 159 Rn. 7).

    Der Rechtsmittelführer ist daher nur solange als an der fristgemäßen Einreichung der Rechtsmittelbegründung gehindert anzusehen, wie ihm die Prozessakten trotz eines rechtzeitigen Akteneinsichtsgesuchs nicht oder nicht vollständig zur Verfügung stehen (BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2012 - VIII ZB 95/11, WuM 2012, 159 Rn. 7 f. zur Begründung der Berufung; vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 10/04, NJW-RR 2005, 143, 144 unter II. A. 1. zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde; offen BGH, Beschluss vom 7. Februar 2013 - V ZB 176/12, juris Rn. 14).

  • BGH, 11.01.2018 - III ZB 81/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

    Der Prozessbevollmächtigte des Berufungsführers darf deshalb dann, wenn er rechtzeitig einen Antrag auf Bewilligung von Akteneinsicht gestellt hat und alle Fristverlängerungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, mit der Begründung der Berufung insgesamt abwarten, bis ihm Akteneinsicht gewährt wurde, und anschließend innerhalb der Monatsfrist des § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Begründungsfrist beantragen und die Berufungsbegründung nachholen (ebenso BGH, Beschluss vom 29. April 2004 - V ZB 33/03, BeckRS 2004, 05426; Beschluss vom 17. Januar 2012 - VIII ZB 95/11, BeckRS 2012, 05235 Rn. 8 in einem Fall, in dem dem Prozessbevollmächtigten nicht alle der angefochtenen Entscheidung zugrunde liegenden Unterlagen vorlagen; Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl., § 233 Rn. 23 Stichwort Akteneinsicht; offengelassen von BGH, Beschluss vom 7. Februar 2013 - V ZB 176/12, BeckRS 2013, 04170 Rn. 12; offen auch MüKoZPO/Stackmann, 5. Aufl., § 233 Rn. 131; wie hier für die Nichtzulassungsbeschwerde vor Änderung des § 551 Abs. 2 ZPO: BGH, Beschluss vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 10/04, NJW-RR 2005, 143, 144).
  • OLG Dresden, 19.06.2017 - 4 U 412/17

    Voraussetzungen einer wiederholten Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist;

    Allerdings hat der Prozessbevollmächtigte einer Partei durch geeignete Maßnahmen auch sicherzustellen, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig erstellt wird und fristgerecht beim zuständigen Gericht eingeht (BGH, Beschluss vom 17.01.2012, VIII ZB 95/11 m.w.N.).
  • BGH, 11.01.2018 - III ZB 84/17

    Gewährung von Wiedereinsetzung wegen der Versäumung der Frist zur

    Der Prozessbevollmächtigte des Berufungsführers darf deshalb dann, wenn er rechtzeitig einen Antrag auf Bewilligung von Akteneinsicht gestellt hat und alle Fristverlängerungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, mit der Begründung der Berufung insgesamt abwarten, bis ihm Akteneinsicht gewährt wurde, und anschließend innerhalb der Monatsfrist des § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Begründungsfrist beantragen und die Berufungsbegründung nachholen (ebenso BGH, Beschluss vom 29. April 2004 - V ZB 33/03, BeckRS 2004, 05426; Beschluss vom 17. Januar 2012 - VIII ZB 95/11, BeckRS 2012, 05235 Rn. 8 in einem Fall, in dem dem Prozessbevollmächtigten nicht alle der angefochtenen Entscheidung zugrunde liegenden Unterlagen vorlagen; Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl., § 233 Rn. 23 Stichwort Akteneinsicht; offengelassen von BGH, Beschluss vom 7. Februar 2013 - V ZB 176/12, BeckRS 2013, 04170 Rn. 12; offen auch MüKoZPO/Stackmann, 5. Aufl., § 233 Rn. 131; wie hier für die Nichtzulassungsbeschwerde vor Änderung des § 551 Abs. 2 ZPO: BGH, Beschluss vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 10/04, NJW-RR 2005, 143, 144).
  • BGH, 11.01.2018 - III ZB 82/17

    Gewährung der Wiedereinsetzung wegen der Versäumung der Frist zur Begründung der

    Der Prozessbevollmächtigte des Berufungsführers darf deshalb dann, wenn er rechtzeitig einen Antrag auf Bewilligung von Akteneinsicht gestellt hat und alle Fristverlängerungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, mit der Begründung der Berufung insgesamt abwarten, bis ihm Akteneinsicht gewährt wurde, und anschließend innerhalb der Monatsfrist des § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Begründungsfrist beantragen und die Berufungsbegründung nachholen (ebenso BGH, Beschluss vom 29. April 2004 - V ZB 33/03, BeckRS 2004, 05426; Beschluss vom 17. Januar 2012 - VIII ZB 95/11, BeckRS 2012, 05235 Rn. 8 in einem Fall, in dem dem Prozessbevollmächtigten nicht alle der angefochtenen Entscheidung zugrunde liegenden Unterlagen vorlagen; Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl., § 233 Rn. 23 Stichwort Akteneinsicht; offengelassen von BGH, Beschluss vom 7. Februar 2013 - V ZB 176/12, BeckRS 2013, 04170 Rn. 12; offen auch MüKoZPO/Stackmann, 5. Aufl., § 233 Rn. 131; wie hier für die Nichtzulassungsbeschwerde vor Änderung des § 551 Abs. 2 ZPO: BGH, Beschluss vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 10/04, NJW-RR 2005, 143, 144).
  • BGH, 11.01.2018 - III ZB 85/17

    Gewährung der Wiedereinsetzung wegen der Versäumung der Frist zur

    Der Prozessbevollmächtigte des Berufungsführers darf deshalb dann, wenn er rechtzeitig einen Antrag auf Bewilligung von Akteneinsicht gestellt hat und alle Fristverlängerungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, mit der Begründung der Berufung insgesamt abwarten, bis ihm Akteneinsicht gewährt wurde, und anschließend innerhalb der Monatsfrist des § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Begründungsfrist beantragen und die Berufungsbegründung nachholen (ebenso BGH, Beschluss vom 29. April 2004 - V ZB 33/03, BeckRS 2004, 05426; Beschluss vom 17. Januar 2012 - VIII ZB 95/11, BeckRS 2012, 05235 Rn. 8 in einem Fall, in dem dem Prozessbevollmächtigten nicht alle der angefochtenen Entscheidung zugrunde liegenden Unterlagen vorlagen; Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl., § 233 Rn. 23 Stichwort Akteneinsicht; offengelassen von BGH, Beschluss vom 7. Februar 2013 - V ZB 176/12, BeckRS 2013, 04170 Rn. 12; offen auch MüKoZPO/Stackmann, 5. Aufl., § 233 Rn. 131; wie hier für die Nichtzulassungsbeschwerde vor Änderung des § 551 Abs. 2 ZPO: BGH, Beschluss vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 10/04, NJW-RR 2005, 143, 144).
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