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   BGH, 17.01.2013 - 2 StR 601/12   

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BGH, 17.01.2013 - 2 StR 601/12 (https://dejure.org/2013,2099)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2013 - 2 StR 601/12 (https://dejure.org/2013,2099)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2013 - 2 StR 601/12 (https://dejure.org/2013,2099)
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  • BGH, 10.02.1988 - 3 StR 556/87

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Auszug aus BGH, 17.01.2013 - 2 StR 601/12
    Im Hinblick auf das beschränkte Anfechtungsrecht des Nebenklägers nach § 400 Abs. 1 StPO muss die Begründung der Revision des Nebenklägers erkennen lassen, dass er mit seinem Rechtsmittel ein zulässiges Ziel verfolgt, also einen bisher unterbliebenen Schuldspruch des Angeklagten (auch) wegen einer Straftat, die die Berechtigung des Nebenklägers zum Anschluss an das Verfahren begründet (BGH, Beschluss vom 27. September 2012 - 2 StR 208/12; BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 3, 5).
  • BGH, 27.10.1989 - 3 StR 148/89

    Bejahung des Gehilfenvorsatzes trotz Mißbilligung der Haupttat - Wissen um die

    Auszug aus BGH, 17.01.2013 - 2 StR 601/12
    Im Hinblick auf das beschränkte Anfechtungsrecht des Nebenklägers nach § 400 Abs. 1 StPO muss die Begründung der Revision des Nebenklägers erkennen lassen, dass er mit seinem Rechtsmittel ein zulässiges Ziel verfolgt, also einen bisher unterbliebenen Schuldspruch des Angeklagten (auch) wegen einer Straftat, die die Berechtigung des Nebenklägers zum Anschluss an das Verfahren begründet (BGH, Beschluss vom 27. September 2012 - 2 StR 208/12; BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 3, 5).
  • BGH, 30.01.1991 - 4 StR 485/90

    Zulässigkeit eines ohne Angabe einer nicht oder nicht richtig angewandten zum

    Auszug aus BGH, 17.01.2013 - 2 StR 601/12
    Im Hinblick auf das beschränkte Anfechtungsrecht des Nebenklägers nach § 400 Abs. 1 StPO muss die Begründung der Revision des Nebenklägers erkennen lassen, dass er mit seinem Rechtsmittel ein zulässiges Ziel verfolgt, also einen bisher unterbliebenen Schuldspruch des Angeklagten (auch) wegen einer Straftat, die die Berechtigung des Nebenklägers zum Anschluss an das Verfahren begründet (BGH, Beschluss vom 27. September 2012 - 2 StR 208/12; BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 3, 5).
  • BGH, 27.09.2012 - 2 StR 208/12

    Unzulässige Revision des Nebenklägers (Gesetzesverletzung)

    Auszug aus BGH, 17.01.2013 - 2 StR 601/12
    Im Hinblick auf das beschränkte Anfechtungsrecht des Nebenklägers nach § 400 Abs. 1 StPO muss die Begründung der Revision des Nebenklägers erkennen lassen, dass er mit seinem Rechtsmittel ein zulässiges Ziel verfolgt, also einen bisher unterbliebenen Schuldspruch des Angeklagten (auch) wegen einer Straftat, die die Berechtigung des Nebenklägers zum Anschluss an das Verfahren begründet (BGH, Beschluss vom 27. September 2012 - 2 StR 208/12; BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 3, 5).
  • BGH, 30.07.1996 - 5 StR 199/96

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BGH, 17.01.2013 - 2 StR 601/12
    Dies kann ebenfalls nicht aus dem formal weiterreichenden Antrag abgeleitet werden (BGH NStZ 1997, 97).
  • BGH, 26.07.2007 - 3 StR 221/07

    Urteil zu Düsseldorfer Gasexplosion erneut aufgehoben

    Auszug aus BGH, 17.01.2013 - 2 StR 601/12
    Wird eine derartige Präzisierung nicht bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist vorgenommen, so ist das Rechtsmittel unzulässig (BGH NStZ 2007, 700).
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