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   BGH, 17.01.2013 - 2 StR 396/12   

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https://dejure.org/2013,2387
BGH, 17.01.2013 - 2 StR 396/12 (https://dejure.org/2013,2387)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2013 - 2 StR 396/12 (https://dejure.org/2013,2387)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2013 - 2 StR 396/12 (https://dejure.org/2013,2387)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 24 Abs. 2 StGB; § 22 StGB; § 23 StGB; § 253 StGB
    Rücktritt beim Versuch durch mehrere Beteiligte (Verhinderung der Tatvollendung: Absehen von Nötigungsmitteln bei gleichzeitiger Weiterverfolgung des Erpressungsziels)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 2 S 1 StGB, § 240 StGB, § 255 StGB
    Gemeinschaftliche räuberische Erpressung: Voraussetzungen für einen strafbefreienden Rücktritt vom Versuch

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die gerichtliche Feststellung zum Vorliegen eines strafbefreienden Rücktritts vom Versuch der Begehung einer räuberischen Erpressung bzw. Nötigung

  • rewis.io

    Gemeinschaftliche räuberische Erpressung: Voraussetzungen für einen strafbefreienden Rücktritt vom Versuch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24; StPO § 349 Abs. 4
    Anforderungen an die gerichtliche Feststellung zum Vorliegen eines strafbefreienden Rücktritts vom Versuch der Begehung einer räuberischen Erpressung bzw. Nötigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 521
  • StV 2013, 445
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96

    Strafbefreiender Rücktritt von einem erfolgsqualifizierten Delikt (versuchter

    Auszug aus BGH, 17.01.2013 - 2 StR 396/12
    Hierfür kann es genügen, wenn Mittäter im Falle eines unbeendeten Versuchs einvernehmlich nicht mehr weiterhandeln, obwohl sie dies tun könnten (vgl. BGHSt 42, 158, 162; 44, 204, 208, BGH NStZ 2007, 91, 92).
  • BGH, 28.10.1998 - 5 StR 176/98

    Minensperren - § 223 StGB, Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 17.01.2013 - 2 StR 396/12
    Hierfür kann es genügen, wenn Mittäter im Falle eines unbeendeten Versuchs einvernehmlich nicht mehr weiterhandeln, obwohl sie dies tun könnten (vgl. BGHSt 42, 158, 162; 44, 204, 208, BGH NStZ 2007, 91, 92).
  • BGH, 26.09.2006 - 4 StR 347/06

    Strafbefreiender Rücktritt und Tatplan; gesonderte Prüfung des strafbefreienden

    Auszug aus BGH, 17.01.2013 - 2 StR 396/12
    Hierfür kann es genügen, wenn Mittäter im Falle eines unbeendeten Versuchs einvernehmlich nicht mehr weiterhandeln, obwohl sie dies tun könnten (vgl. BGHSt 42, 158, 162; 44, 204, 208, BGH NStZ 2007, 91, 92).
  • BGH, 25.04.2017 - 4 StR 244/16

    Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen:

    Zwar wirkt der Rücktritt eines Mittäters nicht ohne Weiteres zugunsten der anderen Beteiligten; es kann hierfür jedoch genügen, wenn diese im Falle eines unbeendeten Versuchs einvernehmlich nicht mehr weiter handeln, obwohl sie dies könnten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, BGHSt 42, 158, 162; Beschluss vom 17. Januar 2013 - 2 StR 396/12, NStZ 2013, 521; Beschluss vom 22. April 2015 - 2 StR 383/14, StV 2015, 687; vgl. auch SSW-StGB/Kudlich/Schuhr, 3. Aufl., § 24 Rn. 59).

    Nicht erforderlich ist hingegen ein vollständiger Verzicht auf die Herbeiführung des angestrebten Nötigungs- bzw. Erpressungserfolgs, also ein Verzicht auf die Handlung, Duldung oder Unterlassung, die zu einem Vermögensnachteil führt (BGH, Beschluss vom 17. Januar 2013 aaO).

  • BGH, 29.08.2017 - 4 StR 116/17

    Rücktritt vom Versuch (Rücktritt bei Beteiligung mehrerer Personen:

    Bei einer versuchten Nötigung ist es insoweit ausreichend, dass die Täter freiwillig davon absehen, ihr Nötigungsziel weiter mit den tatbestandlichen Nötigungsmitteln zu verfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2017 - 4 StR 244/16, NStZ-RR 2017, 207, 208; Beschluss vom 17. Januar 2013 - 2 StR 396/12, NStZ 2013, 521 mwN).
  • BGH, 05.11.2013 - 2 StR 388/13

    Gemeinschaftliche räuberische Erpressung: Voraussetzungen für einen

    Nicht erforderlich ist es hingegen, dass sie ganz darauf verzichten, den angestrebten Erpressungserfolg herbeizuführen (vgl. auch Senatsbeschluss vom 17. Januar 2013 - 2 StR 396/12, NStZ 2013, 521).
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