Rechtsprechung
BGH, 17.01.2018 - 4 StR 522/17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 29 Abs. 1 Satz. 1 Nr. 1 BtMG; § 64 StGB
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Definition); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Zeitpunkt der Beurteilung von Hang und Gefahrenprognose) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Revisionsgerichtliche Nachprüfung des Schuldspruchs wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Revisionsgerichtliche Nachprüfung des Schuldspruchs wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.04.2015 - 4 StR 92/15
Rechtfertigung durch Besitzkehr (keine Besitzschutzrechte bei strafbarem Besitz); …
Auszug aus BGH, 17.01.2018 - 4 StR 522/17
Mit Blick auf die vom Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift angesprochene mögliche Strafbarkeit des Angeklagten wegen Beihilfe zur räuberischen Erpressung durch dessen Mitwirkung bei der Wiederbeschaffung der entwendeten Betäubungsmittel verweist der Senat auf seinen Beschluss vom 21. April 2015 (4 StR 92/15, NJW 2015, 2898 m. Anm. Kudlich). - BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05
Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit …
Auszug aus BGH, 17.01.2018 - 4 StR 522/17
a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist Handeltreiben im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG jede eigennützige, auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05, BGHSt 50, 252, 256 mwN). - BGH, 22.01.1997 - 2 StR 656/96
Pflicht zur Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei …
Auszug aus BGH, 17.01.2018 - 4 StR 522/17
Sollte der neue Tatrichter wiederum zu der Feststellung gelangen, dass der Angeklagte seit Ende 2015 durchgehend abstinent von Drogen lebte, wird dieser Umstand bei der Prüfung der Anordnungsvoraussetzungen besonders zu beachten sein; maßgebend für die Beurteilung eines Hangs im Sinne des § 64 StGB und für die Gefahrprognose ist der Zeitpunkt der tatrichterlichen Hauptverhandlung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. März 2001 - 4 StR 36/01, NStZ-RR 2001, 295, 296; vom 22. Januar 1997 - 2 StR 656/96, StV 1998, 73). - BGH, 01.03.2001 - 4 StR 36/01
Vorwegvollzug; Strafzumessung; Strafrahmenwahl; Vorleben (Umstände allgemeinen …
Auszug aus BGH, 17.01.2018 - 4 StR 522/17
Sollte der neue Tatrichter wiederum zu der Feststellung gelangen, dass der Angeklagte seit Ende 2015 durchgehend abstinent von Drogen lebte, wird dieser Umstand bei der Prüfung der Anordnungsvoraussetzungen besonders zu beachten sein; maßgebend für die Beurteilung eines Hangs im Sinne des § 64 StGB und für die Gefahrprognose ist der Zeitpunkt der tatrichterlichen Hauptverhandlung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. März 2001 - 4 StR 36/01, NStZ-RR 2001, 295, 296; vom 22. Januar 1997 - 2 StR 656/96, StV 1998, 73).