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   BGH, 17.01.2018 - XII ZB 398/17   

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https://dejure.org/2018,2260
BGH, 17.01.2018 - XII ZB 398/17 (https://dejure.org/2018,2260)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2018 - XII ZB 398/17 (https://dejure.org/2018,2260)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2018 - XII ZB 398/17 (https://dejure.org/2018,2260)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1906 Abs 1 Nr 2 BGB, § 1906 Abs 3 BGB vom 18.02.2013, § 1906 Abs 3a BGB vom 18.02.2013, § 1906a Abs 1 BGB vom 17.07.2017, § 1906a Abs 2 BGB vom 17.07.2017
    Unterbringungssache: Voraussetzung der betreuungsgerichtlichen Genehmigung der geschlossenen Unterbringung für eine Zwangsbehandlung; Genehmigung über die Dauer der Zwangsbehandlung hinaus

  • IWW

    § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 1906 Abs. 3 BGB, § ... 1906 Abs. 3 Nr. 2 BGB, § 321 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 280 Abs. 2 Satz 1 FamFG, § 321 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 358 ZPO, § 30 Abs. 1 FamFG, § 406 ZPO, § 1906 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 BGB, § 1906 a Abs. 1 Satz 1 BGB, § 1906 Abs. 3a BGB, § 1906 a Abs. 2 BGB, § 329 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 74 Abs. 5 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 2 FamFG, § 323 Abs. 2 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer betreungsgerichtlichen Genehmigung der Unterbringung zur Durchführung einer Heilbehandlung bei ausgeschlossener Behandlung ohne Zwang; Voraussetzungen für die Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme; Genehmigung der Unterbringung über die ...

  • rabüro.de

    Zu den Voraussetzungen der betreuungsgerichtlichen Genehmigung der geschlossenen Unterbringung für eine Zwangsbehandlung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbringung zur Durchführung der Heilbehandlung, Zwangsbehandlung, Dauer einer Zwangsbehandlung, Unterbringung zur Zwangsbehandlung

  • rewis.io

    Unterbringungssache: Voraussetzung der betreuungsgerichtlichen Genehmigung der geschlossenen Unterbringung für eine Zwangsbehandlung; Genehmigung über die Dauer der Zwangsbehandlung hinaus

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer betreungsgerichtlichen Genehmigung der Unterbringung zur Durchführung einer Heilbehandlung bei ausgeschlossener Behandlung ohne Zwang; Voraussetzungen für die Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme; Genehmigung der Unterbringung über die ...

  • datenbank.nwb.de

    Unterbringungssache: Voraussetzung der betreuungsgerichtlichen Genehmigung der geschlossenen Unterbringung für eine Zwangsbehandlung; Genehmigung über die Dauer der Zwangsbehandlung hinaus

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterbringung zur Heilbehandlung: Genehmigungsfähig, wenn erfolgsversprechend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unterbringung zur Durchführung einer Heilbehandlung

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für die Genehmigung einer Unterbringung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Genehmigung einer Unterbringung zur Durchführung einer Heilbehandlung

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 116 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Unterbringung zur Durchführung der Heilbehandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 1086
  • MDR 2018, 278
  • FGPrax 2018, 120
  • FamRZ 2018, 525
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 31.05.2017 - XII ZB 342/16

    Unterbringungssache: Voraussetzungen der betreuungsgerichtlichen Genehmigung

    Auszug aus BGH, 17.01.2018 - XII ZB 398/17
    Ist auszuschließen, dass der Betroffene eine Behandlung ohne Zwang vornehmen lassen wird, ist die Genehmigung der Unterbringung zur Durchführung der Heilbehandlung nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme im Sinn des § 1906 Abs. 3 BGB (seit 22. Juli 2017 § 1906 a Abs. 1 Satz 1 BGB) vorliegen und diese nach § 1906 Abs. 3a BGB (seit 22. Juli 2017 § 1906 a Abs. 2 BGB) rechtswirksam genehmigt wird (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 31. Mai 2017, XII ZB 342/16, FamRZ 2017, 1422).

    Denn nur dann besteht für die eine Freiheitsentziehung rechtfertigende Heilbehandlung auch gegen den Willen des Betroffenen eine rechtliche Grundlage (Senatsbeschluss vom 31. Mai 2017 - XII ZB 342/16 - FamRZ 2017, 1422 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 02.09.2015 - XII ZB 226/15

    Genehmigungsverfahren für eine ärztliche Zwangsbehandlung des Betreuten:

    Auszug aus BGH, 17.01.2018 - XII ZB 398/17
    Jedoch ist die Ernennung des Sachverständigen dem Betroffenen wenn nicht förmlich zuzustellen, so doch zumindest vor Beginn der Begutachtung formlos mitzuteilen, damit dieser gegebenenfalls von seinem Ablehnungsrecht nach § 30 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 406 ZPO Gebrauch machen kann (Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 226/15 - FamRZ 2015, 2050 Rn. 22 mwN).

    Da es bei dem Untersuchungstermin zu keiner persönlichen Kontaktaufnahme zwischen der Betroffenen und dem Sachverständigen kam, hatte die Betroffene auch nicht auf andere Weise vor der Begutachtung Kenntnis von der Beauftragung und der Person des Sachverständigen erlangt (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 226/15 - FamRZ 2015, 2050 Rn. 24).

  • BGH, 30.07.2014 - XII ZB 169/14

    Betreuungs- und Unterbringungssache: Voraussetzungen einer gerichtlichen

    Auszug aus BGH, 17.01.2018 - XII ZB 398/17
    Dies kann der Fall sein, wenn zu erwarten ist, dass sich der Betroffene im Anschluss an die Zwangsbehandlung fortan freiwillig behandeln lässt oder eine weitere Zwangsbehandlung angeordnet werden kann (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 30. Juli 2014, XII ZB 169/14, FamRZ 2014, 1694).

    Hinzu kommt, dass eine erstmalige Genehmigung nach § 1906 a Abs. 1 Satz 1 BGB ohne weiteres über die Sechs-Wochen-Frist des § 329 Abs. 1 Satz 2 FamFG hinaus keine rechtlich tragfähige Grundlage für die Unterbringung zu einer gegen den natürlichen Willen des Betroffenen durchzuführenden Heilbehandlung darstellt (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Juli 2014 - XII ZB 169/14 - FamRZ 2014, 1694 Rn. 24).

  • BGH, 14.01.2015 - XII ZB 470/14

    Unterbringungssache: Notwendiger Inhalt der Beschlussformel bei der Genehmigung

    Auszug aus BGH, 17.01.2018 - XII ZB 398/17
    Vielmehr wird durch den Beschlusstenor die Rechtmäßigkeit der ärztlichen Zwangsmaßnahme daran geknüpft, dass diese Vorgaben erfüllt sind (Senatsbeschlüsse vom 14. Januar 2015 - XII ZB 470/14 - FamRZ 2015, 573 Rn. 7 und BGHZ 201, 324 = FamRZ 2014, 1358 Rn. 22).
  • BGH, 04.06.2014 - XII ZB 121/14

    Betreuung: Voraussetzungen für die Einwilligung des Betreuers in ärztliche

    Auszug aus BGH, 17.01.2018 - XII ZB 398/17
    Vielmehr wird durch den Beschlusstenor die Rechtmäßigkeit der ärztlichen Zwangsmaßnahme daran geknüpft, dass diese Vorgaben erfüllt sind (Senatsbeschlüsse vom 14. Januar 2015 - XII ZB 470/14 - FamRZ 2015, 573 Rn. 7 und BGHZ 201, 324 = FamRZ 2014, 1358 Rn. 22).
  • BGH, 10.05.2017 - XII ZB 536/16

    Genehmigung einer betreuungsrechtlichen Unterbringung: Verwertbarkeit des in

    Auszug aus BGH, 17.01.2018 - XII ZB 398/17
    Kann der Sachverständige seine Erkenntnisse jedoch nicht aus einer Befragung des Betroffenen schöpfen, ist im Rahmen der Untersuchung des Betroffenen erforderlich, dass sich der Sachverständige einen persönlichen Eindruck vom Betroffenen verschafft (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Mai 2017 - XII ZB 536/16 - FamRZ 2017, 1324 Rn. 10 mwN zu § 280 Abs. 2 Satz 1 FamFG).
  • BGH, 20.08.2014 - XII ZB 179/14

    Aufhebungsverfahren für eine Betreuung: Begutachtung des Betroffenen nach

    Auszug aus BGH, 17.01.2018 - XII ZB 398/17
    Die Verwertbarkeit des Gutachtens hängt zwar im Ergebnis nicht davon ab, dass ein verbaler Kontakt zwischen dem Betroffenen und dem Sachverständigen hergestellt werden kann (Senatsbeschluss vom 20. August 2014 - XII ZB 179/14 - FamRZ 2014, 1917 Rn. 13).
  • BGH, 08.08.2012 - XII ZB 671/11

    Geschlossene Unterbringung eines Betreuten: Genehmigungsfähigkeit einer

    Auszug aus BGH, 17.01.2018 - XII ZB 398/17
    Davon kann solange ausgegangen werden, wie sich die Weigerung des Betroffenen, sich behandeln zu lassen, nicht manifestiert hat (Senatsbeschlüsse vom 23. Januar 2013 - XII ZB 395/12 - FamRZ 2013, 618 Rn. 11 und vom 8. August 2012 - XII ZB 671/11 - FamRZ 2012, 1634 Rn. 12 f.).
  • BGH, 23.01.2013 - XII ZB 395/12

    Bestellung eines Betreuers für die Aufgabenbereiche Gesundheitssorge und

    Auszug aus BGH, 17.01.2018 - XII ZB 398/17
    Davon kann solange ausgegangen werden, wie sich die Weigerung des Betroffenen, sich behandeln zu lassen, nicht manifestiert hat (Senatsbeschlüsse vom 23. Januar 2013 - XII ZB 395/12 - FamRZ 2013, 618 Rn. 11 und vom 8. August 2012 - XII ZB 671/11 - FamRZ 2012, 1634 Rn. 12 f.).
  • BGH, 14.08.2013 - XII ZB 614/11

    Unterbringungssache: Kompetenz des Betreuers zur Einwilligung in die

    Auszug aus BGH, 17.01.2018 - XII ZB 398/17
    Nach dieser Vorschrift ist eine Unterbringung allerdings nur genehmigungsfähig, wenn eine erfolgversprechende Heilbehandlung durchgeführt werden kann (Senatsbeschluss vom 14. August 2013 - XII ZB 614/11 - FamRZ 2013, 1726 Rn. 26 mwN).
  • BGH, 27.04.2016 - XII ZB 611/15

    Betreuungssache: Grundlage für Sachverständigengutachten bei Ablehnung von

  • BGH, 23.03.2022 - XII ZB 24/22

    Stattfinden einer förmlichen Beweisaufnahme durch Einholung eines Gutachtens über

    Erforderlich ist jedoch die Beauftragung eines Sachverständigen mit der Prüfung der Notwendigkeit der Unterbringungsmaßnahme sowie die Benachrichtigung des Betroffenen hiervon, damit einerseits sich der Betroffene auf den Untersuchungsgegenstand einstellen und er andererseits gegebenenfalls von seinem Ablehnungsrecht nach § 30 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 406 ZPO Gebrauch machen kann (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Januar 2018 - XII ZB 398/17 - FamRZ 2018, 525 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 30.11.2022 - XII ZB 257/22

    Zu den Voraussetzungen der betreuungsgerichtlichen Genehmigung einer

    Ist dagegen auszuschließen, dass der Betreute eine Behandlung ohne Zwang vornehmen lassen wird, ist die Genehmigung der Unterbringung zur Durchführung der Heilbehandlung nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme nach § 1906 a Abs. 1 Satz 1 BGB vorliegen und diese gemäß § 1906 a Abs. 2 BGB rechtswirksam genehmigt wird (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Januar 2018 - XII ZB 398/17 - FamRZ 2018, 525 Rn. 20 f. mwN).

    Dies kann der Fall sein, wenn zu erwarten ist, dass sich der Betreute im Anschluss an die Zwangsbehandlung fortan freiwillig behandeln lässt oder eine weitere Zwangsbehandlung angeordnet werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Januar 2018 - XII ZB 398/17 - FamRZ 2018, 525 Rn. 24).

  • BGH, 08.04.2020 - XII ZB 561/19

    Freiheitsentziehende Unterbringung: Nachweis der Kenntnisnahme des Gutachtens

    Davon kann solange ausgegangen werden, wie sich die Weigerung des Betroffenen, sich behandeln zu lassen, nicht manifestiert hat (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Januar 2018 - XII ZB 398/17 - FamRZ 2018, 525 Rn. 21 mwN).
  • LG Stuttgart, 10.02.2022 - 19 T 46/22

    Grobe Verfahrensverstöße bei der Durchführung des Unterbringungsverfahrens

    Ein ohne die erforderliche persönliche Untersuchung erstattetes Sachverständigengutachten ist grundsätzlich nicht verwertbar (BGH, Beschluss vom 17. Januar 2018 - XII ZB 398/17).
  • LG Aachen, 23.02.2022 - 3 T 68/22
    Für die von der Beschwerde angemahnte Stellungnahmemöglichkeit zur Person der Sachverständigen dürfte es genügen, dass der Gutachter 1) schon vor der Untersuchung des Betroffenen zum Sachverständigen bestellt worden ist (BGH, Beschl. v. 16.09.2015 - XII ZB 250/15, FamRZ 2015, 2156, Rn. 14; BGH, Beschl. v.12.7.2017 - XII ZB 88/17, NJW-RR 2017, 1219; BGH, Beschl. v. 12.05.2021 - XII ZB 587/20 -, juris), 2) die Ernennung des Sachverständigen dem Betroffenen vor Beginn der Begutachtung zumindest formlos mitgeteilt worden ist, damit dieser gegebenenfalls von seinem Ablehnungsrecht nach § 30 Abs. 1 FamFG iVm § 406 ZPO Gebrauch machen kann (BGH, Beschl. v. 17.1.2018 - XII ZB 398/17 FGPrax 2018, 120), und dem Betroffenen vor Bestellung des Sachverständigen entweder rechtliches Gehör gewährt oder die Freiwilligkeit der Mitwirkung an der Erstellung des Gutachtens mitgeteilt worden ist (BVerfG, Beschl. v. 24.9.2021 - 1 BvQ 103/21, BeckRS 2021, 29367, Rn. 12).
  • LG Schweinfurt, 29.03.2021 - 23 O 498/20

    Fahrzeug, Rechtsanwaltskosten, Sittenwidrigkeit, Bescheid,

    Wo es an solch einer Konkretisierung bzw. Substantiierung fehlt, bleibt der Sachvortrag einer Partei unbeachtlich (siehe BGH, NJW 2018, 1086 [1090]).
  • LG Schweinfurt, 21.06.2021 - 23 O 526/20

    Leistungen, Arzt, Krankenhaus, Gemeinschaftspraxis, Versicherungsnehmer,

    Im Allgemeinen gilt, dass angesichts des im Zivilprozess geltenden Parteibetriebs jeder Sachvortrag zu substantiieren ist, das heißt jede Partei hat selbständig die Tatsachen vorzutragen, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als in ihrer Person entstanden erscheinen lassen (BGH, NJW 2019, 3236 [2326 f.]); zu diesem Zweck sind die jeweiligen Behauptungen so konkret auszugestalten, dass sowohl dem Prozessgegner eine Stellungnahme (vgl. BGH, NJW-RR 2003, 69 [70]) wie auch dem Gericht die Beurteilung der Erheblichkeit des Vortrags möglich wird (BGH, NJW-RR 2010, 1217 [1218]. Wo es an solch einer Konkretisierung bzw. Substantiierung fehlt, bleibt der Sachvortrag einer Partei unbeachtlich (siehe BGH, NJW 2018, 1086 [1090]).
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