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   BGH, 17.01.2023 - 5 StR 525/22   

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BGH, 17.01.2023 - 5 StR 525/22 (https://dejure.org/2023,2093)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2023 - 5 StR 525/22 (https://dejure.org/2023,2093)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2023 - 5 StR 525/22 (https://dejure.org/2023,2093)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB
    Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Therapie bei der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gesamtwürdigung; durch Tatsachen begründete Wahrscheinlichkeit des Behandlungserfolges; maßgeblicher Zeitpunkt; Abweichung von der Einschätzung eines ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2023, 441 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.05.2018 - 1 StR 51/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (erforderliche Prognose

    Auszug aus BGH, 17.01.2023 - 5 StR 525/22
    1. Die lediglich zugunsten des Angeklagten eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113) ist wirksam auf die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt beschränkt (vgl. zu den Voraussetzungen BGH, Urteil vom 28. Mai 2018 - 1 StR 51/18, NStZ-RR 2018, 275).

    Entsprechend vermag auch die bloße Möglichkeit einer therapeutischen Veränderung die Prognose eines hinreichend konkreten Therapieerfolgs nicht zu stützen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 2018 - 1 StR 51/18, NStZ-RR 2018, 275 mwN).

    Hierzu bedarf es einer erschöpfenden Auseinandersetzung mit dessen Ausführungen, insbesondere zu den Gesichtspunkten, auf welche das Gericht seine abweichende Auffassung stützt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2017 - 3 StR 368/17; vom 18. September 2019 - 2 StR 187/19; Urteil vom 28. Mai 2018 - 1 StR 51/18, NStZ-RR 2018, 275, jeweils mwN).

  • BGH, 23.03.2021 - 6 StR 62/21

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete

    Auszug aus BGH, 17.01.2023 - 5 StR 525/22
    Diese Frage durfte das Landgericht nicht offenlassen, denn das Vorliegen einer solchen Störung kann gegen die Annahme einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht sprechen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. März 2022 - 2 StR 28/22, NStZ-RR 2022, 240; vom 23. Mai 2021 - 6 StR 62/21; Urteil vom 10. April 2014 - 5 StR 37/14, NStZ 2014, 315).
  • BGH, 14.08.2019 - 4 StR 147/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Bestehen einer hinreichend konkreten

    Auszug aus BGH, 17.01.2023 - 5 StR 525/22
    Notwendig, aber auch ausreichend, ist eine durch Tatsachen begründete Wahrscheinlichkeit des Behandlungserfolgs; einer sicheren oder unbedingten Gewähr bedarf es nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2019 - 4 StR 147/19, NStZ-RR 2020, 38 mwN).
  • BGH, 01.03.2022 - 2 StR 28/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begründung der erforderlichen

    Auszug aus BGH, 17.01.2023 - 5 StR 525/22
    Diese Frage durfte das Landgericht nicht offenlassen, denn das Vorliegen einer solchen Störung kann gegen die Annahme einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht sprechen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. März 2022 - 2 StR 28/22, NStZ-RR 2022, 240; vom 23. Mai 2021 - 6 StR 62/21; Urteil vom 10. April 2014 - 5 StR 37/14, NStZ 2014, 315).
  • BGH, 10.11.2015 - 1 StR 482/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Auszug aus BGH, 17.01.2023 - 5 StR 525/22
    1. Die lediglich zugunsten des Angeklagten eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113) ist wirksam auf die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt beschränkt (vgl. zu den Voraussetzungen BGH, Urteil vom 28. Mai 2018 - 1 StR 51/18, NStZ-RR 2018, 275).
  • BGH, 13.04.2021 - 4 StR 506/20

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme (Betäubungsmittelrecht: Geltung der

    Auszug aus BGH, 17.01.2023 - 5 StR 525/22
    Dabei sind neben der Therapiebereitschaft auch etwaige prognoseungünstige Faktoren einzubeziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2021 - 4 StR 506/20 mwN).
  • BGH, 18.09.2019 - 2 StR 187/19

    Raub (Wegnahme: Aufhebung des Gewahrsams, unauffällige, leicht bewegliche

    Auszug aus BGH, 17.01.2023 - 5 StR 525/22
    Hierzu bedarf es einer erschöpfenden Auseinandersetzung mit dessen Ausführungen, insbesondere zu den Gesichtspunkten, auf welche das Gericht seine abweichende Auffassung stützt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2017 - 3 StR 368/17; vom 18. September 2019 - 2 StR 187/19; Urteil vom 28. Mai 2018 - 1 StR 51/18, NStZ-RR 2018, 275, jeweils mwN).
  • BGH, 18.10.2017 - 3 StR 368/17

    Abweichung der tatrichterlichen Würdigung von einem Sachverständigengutachten

    Auszug aus BGH, 17.01.2023 - 5 StR 525/22
    Hierzu bedarf es einer erschöpfenden Auseinandersetzung mit dessen Ausführungen, insbesondere zu den Gesichtspunkten, auf welche das Gericht seine abweichende Auffassung stützt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2017 - 3 StR 368/17; vom 18. September 2019 - 2 StR 187/19; Urteil vom 28. Mai 2018 - 1 StR 51/18, NStZ-RR 2018, 275, jeweils mwN).
  • BGH, 10.04.2014 - 5 StR 37/14

    Anforderungen an die Prognose der Erfolgsaussicht bei der Anordnung der

    Auszug aus BGH, 17.01.2023 - 5 StR 525/22
    Diese Frage durfte das Landgericht nicht offenlassen, denn das Vorliegen einer solchen Störung kann gegen die Annahme einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht sprechen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. März 2022 - 2 StR 28/22, NStZ-RR 2022, 240; vom 23. Mai 2021 - 6 StR 62/21; Urteil vom 10. April 2014 - 5 StR 37/14, NStZ 2014, 315).
  • BGH, 02.11.2023 - 6 StR 316/23

    Voraussetzung der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Die bloße Möglichkeit einer therapeutischen Veränderung reichte nicht aus; notwendig war vielmehr eine durch Tatsachen belegte Wahrscheinlichkeit des Behandlungserfolgs (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2023 - 5 StR 525/22, Rn. 14 mwN).
  • BGH, 02.11.2023 - 3 StR 249/23

    Freispruch eines Angeklagten vom Vorwurf u.a. des schweren sexuellen Missbrauchs

    Hierzu bedarf es einer umfassenden Auseinandersetzung mit dessen Ausführungen, insbesondere zu den Gesichtspunkten, auf welche das Gericht seine abweichende Auffassung stützt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2017 - 3 StR 368/17, juris Rn. 11; vom 17. Januar 2023 - 5 StR 525/22, juris Rn. 16; Urteile vom 14. September 2017 - 4 StR 45/17, StV 2018, 199 Rn. 10; vom 28. Mai 2018 - 1 StR 51/18, NStZ-RR 2018, 275, 276, jeweils mwN).
  • OLG Bremen, 08.03.2024 - 1 Ws 17/24
    Während das Merkmal des Bestehens einer hinreichend konkreten Aussicht auf das Erreichen des Unterbringungszieles in der bisherigen strafgerichtlichen Praxis eine insgesamt großzügige Auslegung erfahren hat (siehe die Nachweise in der Begründung des Regierungsentwurfs, a.a.O., S. 28; die bloße Möglichkeit einer therapeutischen Veränderung genügte aber auch nach altem Recht nicht, siehe BGH, Beschluss vom 17.01.2023 - 5 StR 525/22, juris Rn. 15, StV 2023, 441 (Ls.)), soll nach der jetzigen Formulierung des Gesetzes eine durch Tatsachen belegte Wahrscheinlichkeit höheren Grades für das Erreichen des Unterbringungszieles erforderlich sein (so im Einzelnen die Begründung des Regierungsentwurfs, BT-Drucks. 20/5913, S. 48 und 70; siehe hierzu BGH, Beschluss vom 16.11.2023 - 6 StR 452/23, juris Rn. 5; Beschluss vom 22.11.2023 - 4 StR 347/23, juris Rn. 6, NStZ-RR 2024, 48; Urteil vom 13.12.2023 - 6 StR 142/23, juris Rn. 8; Beschluss vom 14.12.2023 - 6 StR 472/23, juris Rn. 6).
  • BGH, 16.11.2023 - 6 StR 452/23

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Tätlicher Angriff auf

    Die bloße Möglichkeit einer therapeutischen Veränderung reichte nicht aus; notwendig war vielmehr eine durch Tatsachen belegte Wahrscheinlichkeit des Behandlungserfolgs (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2023 - 5 StR 525/22, Rn. 14 mwN).
  • BGH, 10.05.2023 - 4 StR 340/22

    Annahme von Tateinheit bei Teilidentität der tatbestandlichen

    Denn das Landgericht hat etwaige prognoseungünstige Faktoren nicht in seine Überlegungen einbezogen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2023 - 5 StR 525/22, juris Rn. 19).

    Insbesondere legt die Strafkammer nicht dar, wie sich die von der Sachverständigen diagnostizierte narzisstische Persönlichkeitsstörung konkret auf die Therapie der Suchterkrankung im Rahmen einer Unterbringung in der Entziehungsanstalt auswirkt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2023 - 5 StR 525/22, juris Rn. 19).

  • BGH, 03.08.2023 - 4 StR 467/22

    Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Vorliegen eines

    Dabei wird das Landgericht die Umstände der längerfristig geplanten Flucht des Angeklagten aus dem Maßregelvollzug und insbesondere auch seines Verhaltens nach der Flucht in den Blick zu nehmen haben (zur Berücksichtigung prognoseungünstiger Faktoren vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2021 - 4 StR 506/20, juris Rn. 10; Beschluss vom 17. Januar 2023 - 5 StR 525/22, juris Rn. 14 mwN).
  • BGH, 19.09.2023 - 1 StR 199/23

    Aufhebung des Maßregelausspruchs betreffend die Unterbringung in einer

    Hierzu bedarf es einer erschöpfenden Auseinandersetzung mit den Darlegungen des Sachverständigen, insbesondere zu den Gesichtspunkten, auf welche das Gericht seine abweichende Auffassung stützt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 28. Mai 2018 - 1 StR 51/18 Rn. 10 und vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15 Rn. 17; Beschlüsse vom 17. Januar 2023 - 5 StR 525/22 Rn. 16 und vom 21. August 2014 - 3 StR 341/14 Rn. 4; jeweils mwN).
  • BGH, 29.06.2023 - 6 StR 261/23

    Beurteilung einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht bzgl. der Anordnung der

    Dabei sind neben der Therapiebereitschaft auch etwaige prognoseungünstige Faktoren einzubeziehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. April 2021 - 4 StR 506/20; vom 17. Januar 2023 - 5 StR 525/22).
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