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   BGH, 17.01.2023 - VIII ZR 212/21   

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https://dejure.org/2023,2621
BGH, 17.01.2023 - VIII ZR 212/21 (https://dejure.org/2023,2621)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2023 - VIII ZR 212/21 (https://dejure.org/2023,2621)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2023 - VIII ZR 212/21 (https://dejure.org/2023,2621)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 148 ZPO, Art. 2 Buchst. a RL 2002/65/EG, Art. 2 Nr. 7 RL 2011/83/EU (Verbraucherrechterichtlinie), § 312c Abs. 1 BGB, Art. 2 Nr. 2 der Verbraucherrechterichtlinie

  • Wolters Kluwer

    Zustandekommen eines Fernabsatzvertrags bei persönlichem Kontakt nur mit einer Person bei den Vertragsverhandlungen und fehlender Vertretungsmacht dieser Person zum Abschluss der betreffenden Verträge; Schutz des Verbrauchers vor unüberlegten Geschäftsabschlüssen in ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustandekommen eines Fernabsatzvertrags bei persönlichem Kontakt nur mit einer Person bei den Vertragsverhandlungen und fehlender Vertretungsmacht dieser Person zum Abschluss der betreffenden Verträge; Schutz des Verbrauchers vor unüberlegten Geschäftsabschlüssen in ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Ravensburg, 28.09.2021 - 2 O 378/20

    Vorlage an den EuGH: Anwendbarkeit der europäischen Verbraucherrechte-Richtlinie,

    Auszug aus BGH, 17.01.2023 - VIII ZR 212/21
    Anders als die Beklagte in ihrer Stellungnahme zum vorgenannten Hinweisbeschluss meint, ist die dem Gerichtshof der Europäischen Union (im Folgenden: Gerichtshof) vorgelegte Frage, ob ein Fernabsatzvertrag im Sinne von Art. 2 Buchst. a RL 2002/65/EG (Finanzdienstleistungsfernabsatzrichtlinie) - und Art. 2 Nr. 7 RL 2011/83/EU (Verbraucherrechterichtlinie) - auch dann vorliegt, wenn bei den Vertragsverhandlungen persönlicher Kontakt nur mit einer Person bestand, die für den Unternehmer Geschäfte mit Verbrauchern anbahnt, aber selbst keine Vertretungsmacht zum Abschluss der betreffenden Verträge hat (vgl. Vorlagebeschlüsse des Landgerichts Ravensburg vom 24. August 2021 - 2 O 238/20, juris; vom 28. September 2021 - 2 O 378/20 u.a., juris), auch im vorliegenden Verfahren - wie im Hinweisbeschluss ausgeführt - entscheidungserheblich.

    Demgegenüber sollten Personen, die lediglich einen Vertrag anbahnten, nicht als Repräsentanten des Unternehmers anzusehen sein (LG Ravensburg, Beschluss vom 28. September 2021 - 2 O 378/20 u.a., juris Rn. 154).

  • LG Ravensburg, 24.08.2021 - 2 O 238/20

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der

    Auszug aus BGH, 17.01.2023 - VIII ZR 212/21
    Anders als die Beklagte in ihrer Stellungnahme zum vorgenannten Hinweisbeschluss meint, ist die dem Gerichtshof der Europäischen Union (im Folgenden: Gerichtshof) vorgelegte Frage, ob ein Fernabsatzvertrag im Sinne von Art. 2 Buchst. a RL 2002/65/EG (Finanzdienstleistungsfernabsatzrichtlinie) - und Art. 2 Nr. 7 RL 2011/83/EU (Verbraucherrechterichtlinie) - auch dann vorliegt, wenn bei den Vertragsverhandlungen persönlicher Kontakt nur mit einer Person bestand, die für den Unternehmer Geschäfte mit Verbrauchern anbahnt, aber selbst keine Vertretungsmacht zum Abschluss der betreffenden Verträge hat (vgl. Vorlagebeschlüsse des Landgerichts Ravensburg vom 24. August 2021 - 2 O 238/20, juris; vom 28. September 2021 - 2 O 378/20 u.a., juris), auch im vorliegenden Verfahren - wie im Hinweisbeschluss ausgeführt - entscheidungserheblich.

    a) Das Landgericht Ravensburg hat im Rahmen der Vorlagefragen dem Gerichtshof seine Ansicht unterbreitet, wonach der Schutz des Verbrauchers vor unüberlegten Geschäftsabschlüssen in einer unvorbereiteten Situation es gebiete, den Kreis der Personen, die im Namen und Auftrag des Unternehmers handeln (§ 312c Abs. 1 BGB), auf zum Vertragsabschluss befugte Personen (Stellvertreter oder mittelbare Vertreter) zu beschränken (LG Ravensburg, Beschluss vom 24. August 2021 - 2 O 238/20, juris Rn. 95).

  • EuGH, 15.03.2024 - C-617/21

    Nissan Leasing und Volkswagen Leasing - Streichung

    Auszug aus BGH, 17.01.2023 - VIII ZR 212/21
    Das Verfahren wird entsprechend § 148 ZPO bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in dem Verfahren C-617/21 ausgesetzt.
  • BGH, 09.01.2024 - VIII ZR 101/22
    An einem Vertragsschluss unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln fehlt es jedenfalls dann, wenn der Verbraucher während der Vertragsanbahnung - oder bei dessen Abschluss - persönlichen Kontakt zu einem Mitarbeiter des Unternehmers oder einem vom Unternehmer - zum Abschluss des Vertrags (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Januar 2023 - VIII ZR 212/21, juris Rn. 2; vom 10. Mai 2022 - VIII ZR 149/21, juris Rn. 11) - bevollmächtigten Vertreter hat (vgl. BGH, Urteile vom 27. Februar 2018 - XI ZR 160/17, NJW 2018, 1387 Rn. 20 f. [zu § 312b Abs. 1 Satz 1 BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung]; vom 17. Oktober 2018 - VIII ZR 94/17, NJW 2019, 303 Rn. 17; jeweils mwN).
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