Rechtsprechung
   BGH, 17.01.2023 - XIII ZB 48/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,3123
BGH, 17.01.2023 - XIII ZB 48/21 (https://dejure.org/2023,3123)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2023 - XIII ZB 48/21 (https://dejure.org/2023,3123)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2023 - XIII ZB 48/21 (https://dejure.org/2023,3123)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,3123) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anordnung von Abschiebehaft; Erforderlichkeit ausreichender Feststellungen zur unterbliebenen Aktenvorlage

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 70 Abs. 1 ; FamFG § 417 Abs. 2 S. 3
    Anordnung von Abschiebehaft; Erforderlichkeit ausreichender Feststellungen zur unterbliebenen Aktenvorlage

  • datenbank.nwb.de
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.03.2021 - XIII ZB 66/20

    Überstellungshaft: Wahrung des Grundsatzes des fairen Verfahrens bei Anhörung des

    Auszug aus BGH, 17.01.2023 - XIII ZB 48/21
    Dazu wird darauf hingewiesen, dass das Vorliegen der Akte bei der Anhörung auch noch nach Abschluss der Instanz dokumentiert werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2020 - XIII ZB 37/19, InfAuslR 2020, 279 Rn. 13 ff.; vom 15. Dezember 2020 - XIII ZB 93/19, juris Rn. 22; vom 23. März 2021 - XIII ZB 66/20, juris Rn. 7).
  • BGH, 07.04.2020 - XIII ZB 37/19

    Abschiebungshaft: Anforderungen an richterlichen Vermerk gem. § 28 Abs. 4 FamFG

    Auszug aus BGH, 17.01.2023 - XIII ZB 48/21
    Dazu wird darauf hingewiesen, dass das Vorliegen der Akte bei der Anhörung auch noch nach Abschluss der Instanz dokumentiert werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2020 - XIII ZB 37/19, InfAuslR 2020, 279 Rn. 13 ff.; vom 15. Dezember 2020 - XIII ZB 93/19, juris Rn. 22; vom 23. März 2021 - XIII ZB 66/20, juris Rn. 7).
  • BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 87/20

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Rückführung von Ausländern durch

    Auszug aus BGH, 17.01.2023 - XIII ZB 48/21
    Durch die vorhergehende Übersendung der relevanten Aktenstücke und die Vorlage der vollständigen - nur wenige Unterlagen umfassenden - Akte des Betroffenen anlässlich seiner Vorführung zur persönlichen Anhörung wäre in diesem Fall sichergestellt, dass die genannte "Soll-Verpflichtung" zur Vorlage der (Ausländer-)Akte den ihr zugedachten Zweck erreichte, nämlich, eine für die Anordnung der Sicherungshaft tragfähige tatsächliche Grundlage zu ermitteln (BGH, Beschluss vom 31. August 2021 - XIII ZB 87/20, juris Rn. 11 mwN).
  • BVerfG, 14.05.2020 - 2 BvR 2345/16

    Haftanordnung unter Verstoß gegen Pflicht zur Benachrichtigung einer

    Auszug aus BGH, 17.01.2023 - XIII ZB 48/21
    a) Zwar hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, die unbegründete Nichtbeiziehung der Ausländerakte könne die gleichwohl angeordnete Abschiebungshaft mit dem Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung belasten, der durch die Nachholung der Aktenvorlage rückwirkend nicht mehr zu tilgen sei und hinsichtlich dessen es sich verbiete zu untersuchen, ob die Haftanordnung auf der Nichtbeiziehung der Ausländerakte beruhe (BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Mai 2020 - 2 BvR 2345/16, NVwZ-RR 2020, 801 Rn. 54 f.).
  • BGH, 15.12.2020 - XIII ZB 93/19

    Anforderungen an die Darlegung der vollziehbaren Ausreisepflicht im Haftantrag

    Auszug aus BGH, 17.01.2023 - XIII ZB 48/21
    Dazu wird darauf hingewiesen, dass das Vorliegen der Akte bei der Anhörung auch noch nach Abschluss der Instanz dokumentiert werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2020 - XIII ZB 37/19, InfAuslR 2020, 279 Rn. 13 ff.; vom 15. Dezember 2020 - XIII ZB 93/19, juris Rn. 22; vom 23. März 2021 - XIII ZB 66/20, juris Rn. 7).
  • BGH, 05.12.2023 - XIII ZB 23/21

    Belastung der angeordneten Abschiebungshaft eines Betroffenen mit dem Makel einer

    Bei der Frage, ob ein solcher Makel vorliegt, kommt es im Hinblick auf den Zweck der Aktenvorlage, nämlich eine für die Anordnung der Sicherungshaft tragfähige Grundlage zu ermitteln, auf die Umstände des Einzelfalls an (BGH, Beschluss vom 17. Januar 2023 - XIII ZB 48/21, juris Rn. 6).

    Dazu wird darauf hingewiesen, dass das Vorliegen der Akte bei der Anhörung auch noch nach Abschluss der Instanz dokumentiert werden kann (BGH, Beschluss vom 17. Januar 2023 - XIII ZB 48/21, Rn. 10, juris mwN).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht