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   BGH, 17.02.1960 - 2 StR 25/60   

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https://dejure.org/1960,7228
BGH, 17.02.1960 - 2 StR 25/60 (https://dejure.org/1960,7228)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1960 - 2 StR 25/60 (https://dejure.org/1960,7228)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1960 - 2 StR 25/60 (https://dejure.org/1960,7228)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Unzucht zwischen Männern - Mangelnde Zurechnungsfähigkeit wegen übermäßigen Alkoholgenusses

 
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  • BGH, 13.03.1951 - 1 StR 1/51

    Weitergeltung der Strafbarkeit gleichgeschlechtlicher sexueller Handlungen -

    Auszug aus BGH, 17.02.1960 - 2 StR 25/60
    Unzucht im Sinne des § 175 StGB bedeutet dasselbe wie unzüchtige Handlung (BGHSt 1, 80, 82) [BGH 13.03.1951 - 1 StR 1/51].
  • BGH, 13.07.1951 - 2 StR 275/51
    Auszug aus BGH, 17.02.1960 - 2 StR 25/60
    Da jedoch die Vorschrift ein Unzucht treiben voraussetzt, reicht zur Erfüllung des Tatbestandes ein Griff nach dem Geschlechtsteil oder dessen kurzes Berühren oder Anfassen allein nicht aus; es sind unzüchtige Handlungen von einer gewissen Stärke und Dauer erforderlich (BGHSt 1, 293 [BGH 13.07.1951 - 2 StR 275/51]).
  • BGH, 25.08.1959 - 4 StR 280/59
    Auszug aus BGH, 17.02.1960 - 2 StR 25/60
    Ob in diesem zweiten Falle Ro. ein Versuch der schweren gleichgeschlechtlichen Unzucht nach § 175 a Nr. 3 StGB vorliegt (vgl. dazu RGSt 71, 111; BGHSt 13, 228), läßt sich er auf Grund der neuen tatsächlichen Feststellungen beurteilen.
  • RG, 15.03.1937 - 5 D 152/37

    Das Verbrechen gegen den § 175 a Nr. 3 StGB. kann gegen denselben Minderjährigen

    Auszug aus BGH, 17.02.1960 - 2 StR 25/60
    Ob in diesem zweiten Falle Ro. ein Versuch der schweren gleichgeschlechtlichen Unzucht nach § 175 a Nr. 3 StGB vorliegt (vgl. dazu RGSt 71, 111; BGHSt 13, 228), läßt sich er auf Grund der neuen tatsächlichen Feststellungen beurteilen.
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