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   BGH, 17.02.1972 - 4 ARs 4/72, BAusl 9/71   

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https://dejure.org/1972,933
BGH, 17.02.1972 - 4 ARs 4/72, BAusl 9/71 (https://dejure.org/1972,933)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1972 - 4 ARs 4/72, BAusl 9/71 (https://dejure.org/1972,933)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1972 - 4 ARs 4/72, BAusl 9/71 (https://dejure.org/1972,933)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafsache gegen einen Deutschen wegen einer Verkehrsübertretung - Vernehmung eines Beschuldigten - Ordnungswidrigkeiten in den Rechtshilfeverkehr in Strafsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 18 (Kurzinformation)

Papierfundstellen

  • BGHSt 24, 297
  • NJW 1972, 1015
  • MDR 1972, 530
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.11.1964 - 4 ARs 23/64
    Auszug aus BGH, 17.02.1972 - 4 ARs 4/72
    Diese Rechtsansicht ist zunächst auch für nach dem Inkrafttreten des Deutschen Auslieferungsgesetzes geschlossene Verträge vertreten worden (Mettgenberg/Doerner, S. 286; RGSt 70, 304; vgl. auch BGHSt 20, 91, 93 f.) [BGH 06.11.1964 - 4 ARs 23/64].

    Soweit der Senat in der Entscheidung BGHSt 20, 91 [BGH 06.11.1964 - 4 ARs 23/64] die gegenteilige Auffassung vertreten hat, hält er daran nicht mehr fest.

  • BGH, 08.05.1957 - 4 ARs 8/57
    Auszug aus BGH, 17.02.1972 - 4 ARs 4/72
    In BGHSt 10, 227 (Fall Weisl, 4 ARs 8/57 vom 8. Mai 1957) hat jedoch der Bundesgerichtshof entschieden, daß § 41 DAG weiterreichende gesetzliche Ermächtigungen im Einzelfall nicht ausschließt und daß ein solcher Fall insbesondere anzunehmen ist, wenn ein späterer, als innerstaatliches Recht wirksam gewordener Vertrag die Rechtshilfe in bestimmten Fällen dem Ermessen des ersuchten Staates überläßt, wie Art. 29 des deutsch-italienischen Vertrages vom 18. Februar 1943.
  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 2/69

    Ordnungswidrigkeiten

    Auszug aus BGH, 17.02.1972 - 4 ARs 4/72
    Der Generalbundesanwalt weist außerdem zutreffend darauf hin, daß das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 27, 18 (= NJW 1969, 1619) die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Recht der Ordnungswidrigkeiten ebenfalls aus dem Begriff "Strafrecht" in Art. 74 Nr. 1 GG ableitet.
  • BGH, 19.02.1965 - 4 ARs 32/64

    Zulässigkeit einer richterlichen Beschlagnahme von zur persönlichen Habe des

    Auszug aus BGH, 17.02.1972 - 4 ARs 4/72
    Im Rechtshilfeverfahren kann, anders als im Falle des § 121 Abs. 2 GVG, auch dann die Entscheidung des Bundesgerichtshofes eingeholt werden, wenn in einem anhängigen Verfahren eine entscheidungserhebliche Frage von grundsätzlicher Bedeutung aufgetreten ist und das Oberlandesgericht oder im Falle des § 27 Abs. 2 DAG der Generalbundesanwalt oder der Generalstaatsanwalt der Auffassung ist, daß sie der Entscheidung durch das oberste Gericht bedarf (vgl. BGHSt 20, 152; 20, 170, 172) [BGH 19.02.1965 - 4 ARs 32/64].
  • BGH, 29.01.1965 - 4 ARs 31/64

    Anrufung des Bundesgerichtshofs (BGH) in einer Auslieferungssache zur Klärung

    Auszug aus BGH, 17.02.1972 - 4 ARs 4/72
    Im Rechtshilfeverfahren kann, anders als im Falle des § 121 Abs. 2 GVG, auch dann die Entscheidung des Bundesgerichtshofes eingeholt werden, wenn in einem anhängigen Verfahren eine entscheidungserhebliche Frage von grundsätzlicher Bedeutung aufgetreten ist und das Oberlandesgericht oder im Falle des § 27 Abs. 2 DAG der Generalbundesanwalt oder der Generalstaatsanwalt der Auffassung ist, daß sie der Entscheidung durch das oberste Gericht bedarf (vgl. BGHSt 20, 152; 20, 170, 172) [BGH 19.02.1965 - 4 ARs 32/64].
  • RG, 02.09.1936 - 10 TB 11/36

    Der Eingangssatz des deutsch-polnischen Abkommens über den Rechtshilfeverkehr in

    Auszug aus BGH, 17.02.1972 - 4 ARs 4/72
    Diese Rechtsansicht ist zunächst auch für nach dem Inkrafttreten des Deutschen Auslieferungsgesetzes geschlossene Verträge vertreten worden (Mettgenberg/Doerner, S. 286; RGSt 70, 304; vgl. auch BGHSt 20, 91, 93 f.) [BGH 06.11.1964 - 4 ARs 23/64].
  • BGH, 11.03.1981 - 4 ARs 18/80

    Ersuchen der italienischen Botschaft um Auslieferung eines österreichischen

    Dieser strikte Gegenseitigkeitsgrundsatz ist jedoch keine allgemeine Regel des Völkerrechts (vgl. Art. 25 GG), sondern - jedenfalls in erster Linie - eine politische Handlungsmaxime (vgl. BGHSt 24, 297, 303).

    Er kann deshalb - durch Gesetz oder als innerstaatliches Recht wirksam gewordenen Vertrag - dahin eingeschränkt werden, daß es im Einzelfall dem Ermessen des ersuchten Staates überlassen bleibt, ob er auch dann, wenn die Gegenseitigkeit nicht verbürgt ist, dem ausländischen Ersuchen stattgeben will (vgl. BGHSt 10, 227 ff; 24, 297, 304/305).

    Aus seinem Art. 2 Abs. 7 (vgl. auch Art. 21 Abs. 5 und 26 Abs. 3) ergibt sich vielmehr, daß es grundsätzlich dem Ermessen des ersuchten Staates überlassen bleiben soll, ob er auch dann, wenn die Gegenseitigkeit nicht verbürgt ist, dem Auslieferungsersuchen stattgeben will (vgl. BGHSt 24, 297, 305).

    Denn es handelt sich um eine Entscheidung, die - jedenfalls im Regelfall - weitgehend von politischen Erwägungen abhängig sein wird und deshalb der Entschließungsfreiheit der Regierung vorbehalten bleiben muß (vgl. BGHSt 24, 297, 304).

    Sie entzieht sich damit - anders als die Ermessensentscheidung im Bereich der sog. kleinen Rechtshilfe (vgl. BGHSt 24, 297, 305/306) - der Beurteilung durch das Gericht.

  • BGH, 09.03.1978 - 4 ARs 4/78

    Ermittlungsverfahren gegen einen indischen Staatsangehörigen - Verstoß gegen das

    Entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts läßt sich der Entscheidung BGHSt 24, 297 nicht entnehmen, daß im vorliegenden Fall von dem Erfordernis der Gegenseitigkeit nach § 41 Abs. 1 DAG abgesehen werden kann.

    Der Senat hat in dieser Entscheidung, die einen Fall der vertraglich geregelten Rechtshilfe betraf, ausgesprochen, daß nach dem Stand der neueren Rechtsentwicklung das starre Gegenseitigkeitsprinzip dann nicht gilt, wenn die in § 41 DAG geregelte sog. kleine Rechtshilfe in Strafsachen in einem zwischenstaatlichen, vor dem Inkrafttreten des Deutschen Auslieferungsgesetzes geschlossenen Vertrag in das Ermessen des ersuchten Staates gestellt worden ist (BGHSt 24, 297, 306; vgl. auch BGHSt 10, 227 für Verträge, die nach dem Inkrafttreten des Deutschen Auslieferungsgesetzes geschlossen worden sind).

  • BGH, 27.05.1975 - 4 ARs 11/75

    Gegenseitigkeitserfordernis im vertragslosen Auslieferungsverkehr zweier Länder -

    Das deutsche Recht macht jedoch die Zulässigkeit von Rechtshilfeleistungen in Strafsachen ganz allgemein davon abhängig, daß im Einzelfall die Gegenseitigkeit als verbürgt angesehen werden kann (BGHSt 24, 297, 303).

    Die Rechtsauffassung des Generalbundesanwalts läßt sich auch nicht auf die Entscheidung des Senats BGHSt 24, 297 stützen.

  • BGH, 12.09.1974 - 4 ARs 22/74

    Beachtung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit bei der Überprüfung des deutschen

    Dieses ist zwar kein allgemeiner Rechtssatz des Völkerrechts; das Deutsche Auslieferungsgesetz hat Jedoch in § 4 Nr. 1 die Zulässigkeit der Auslieferung ganz allgemein davon abhängig gemacht, daß im Einzelfall die Gegenseitigkeit als verbürgt angesehen werden kann (vgl. BGHSt 24, 297, 303).
  • BGH, 04.11.1975 - 1 StR 592/75

    Strafbarkeit wegen Bankrotts - Anforderungen an die Rüge der Verletzung des

    Im Deutsch-Schweizerischen Auslieferungsverkehr gilt der Grundsatz der Spezialität (BGHSt 22, 318; 24, 297).
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