Rechtsprechung
BGH, 17.02.1972 - II ZR 46/70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Institut für Transport- und Verkehrsrecht
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schiffer - Ablegen - Rettung Dritter - Beschädigung des Ruders - Schaden - GOA - Geschäftsbesorgung - Ersatzanspruch des Geschäftsführers
Papierfundstellen
- MDR 1972, 487
- VersR 1972, 456
- DB 1972, 721
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.11.1962 - VI ZR 217/61
Haftungsverteilung bei Schäden eines Kraftfahrers durch Ausweichen vor einem …
- BGH, 14.06.2018 - III ZR 54/17
Zur Amtshaftung bei Brandbekämpfung
Sie berücksichtigt, dass wegen der in Gefahrensituationen geforderten schnellen Entscheidung ein ruhiges und überlegtes Abwägen ausgeschlossen ist und es sehr leicht zu einem Sichvergreifen in den Mitteln der Hilfe kommen kann (BGH, Urteile vom 17. Februar 1972 - II ZR 46/70, juris Rn. 11;… vom 30. November 1971 aaO S. 476 und vom 16. März 1965 - VI ZR 210/64, BGHZ 43, 188, 194; vgl. bereits Mugdan II S. 479). - BGH, 24.10.1974 - VII ZR 223/72
Öltankwagen - Feuerwehreinsatz, § 677 BGB, GoA, "auch-fremdes Geschäft", § 839 …
Der Vorschrift des § 680 BGB liegt der Gedanke zu Grunde, daß ein helfendes Eingreifen Dritter in Augenblicken dringender Gefahr im allgemeinen Interesse erwünscht ist, daß sich der Helfer aber in den Mitteln der Hilfe wegen der durch die Gefahr erforderten Schnelligkeit der Entschließung nur zu leicht vergreifen kann (BGHZ 43, 188, 194; BGH Urteil vom 17. Februar 1972 - II ZR 46/70 - = LM BGB § 677 Nr. 14). - BGH, 13.07.1972 - II ZR 90/70
Schiffsunfall beim Leichtern
Ob eine solche Regelung der - auch im allgemeinen Interesse liegenden - Bereitschaft zur Hilfeleistung förderlich ist und von Fall zu Fall nicht einer Ergänzung durch die allgemeinen bürgerlich-rechtlichen Vorschriften bedarf (vgl. BGH VersR 1972, 456), braucht hier nicht weiter erörtert zu werden. - BGH, 11.07.1974 - II ZR 109/73
Schiffseigner-Schiffer - Haftung bei nautischem Verschulden - Sportmotorboot - …
An dieser Rechtssprechung hat der Senat in dem Urteill vom 17. Februar 1972* - II ZR 46/70 - (VersR 1972, 456, 457) festgehalten. - OLG Celle, 18.03.1998 - 20 U 38/97
Zu den Anforderungen an die Umzäunung einer Rinderweide
Dies folgt zum einen schon aus dem allgemeinen Rechtsgedanken des § 680 BGB, wonach der Geschäftsführer in allen Fällen nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat, wenn die Geschäftsführung die Abwendung einer dem Geschäftsherrn drohenden dringenden Gefahr bezweckte (vgl. BGH DB 1972, 721 f.).