Rechtsprechung
   BGH, 17.02.1972 - II ZR 46/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,3044
BGH, 17.02.1972 - II ZR 46/70 (https://dejure.org/1972,3044)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1972 - II ZR 46/70 (https://dejure.org/1972,3044)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1972 - II ZR 46/70 (https://dejure.org/1972,3044)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,3044) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schiffer - Ablegen - Rettung Dritter - Beschädigung des Ruders - Schaden - GOA - Geschäftsbesorgung - Ersatzanspruch des Geschäftsführers

Papierfundstellen

  • MDR 1972, 487
  • VersR 1972, 456
  • DB 1972, 721
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.11.1962 - VI ZR 217/61

    Haftungsverteilung bei Schäden eines Kraftfahrers durch Ausweichen vor einem

    Auszug aus BGH, 17.02.1972 - II ZR 46/70
    Es ist allgemein anerkannt, daß bei einer mit Gefahren verbundenen Geschäftsführung ohne Auftrag auch Schäden des Geschäftsführers zu den nach §§ 683, 670 BGB zu ersetzenden Aufwendungen gehören (BGHZ 38, 270, 277).
  • BGH, 14.06.2018 - III ZR 54/17

    Zur Amtshaftung bei Brandbekämpfung

    Sie berücksichtigt, dass wegen der in Gefahrensituationen geforderten schnellen Entscheidung ein ruhiges und überlegtes Abwägen ausgeschlossen ist und es sehr leicht zu einem Sichvergreifen in den Mitteln der Hilfe kommen kann (BGH, Urteile vom 17. Februar 1972 - II ZR 46/70, juris Rn. 11; vom 30. November 1971 aaO S. 476 und vom 16. März 1965 - VI ZR 210/64, BGHZ 43, 188, 194; vgl. bereits Mugdan II S. 479).
  • BGH, 24.10.1974 - VII ZR 223/72

    Öltankwagen - Feuerwehreinsatz, § 677 BGB, GoA, "auch-fremdes Geschäft", § 839

    Der Vorschrift des § 680 BGB liegt der Gedanke zu Grunde, daß ein helfendes Eingreifen Dritter in Augenblicken dringender Gefahr im allgemeinen Interesse erwünscht ist, daß sich der Helfer aber in den Mitteln der Hilfe wegen der durch die Gefahr erforderten Schnelligkeit der Entschließung nur zu leicht vergreifen kann (BGHZ 43, 188, 194; BGH Urteil vom 17. Februar 1972 - II ZR 46/70 - = LM BGB § 677 Nr. 14).
  • BGH, 13.07.1972 - II ZR 90/70

    Schiffsunfall beim Leichtern

    Ob eine solche Regelung der - auch im allgemeinen Interesse liegenden - Bereitschaft zur Hilfeleistung förderlich ist und von Fall zu Fall nicht einer Ergänzung durch die allgemeinen bürgerlich-rechtlichen Vorschriften bedarf (vgl. BGH VersR 1972, 456), braucht hier nicht weiter erörtert zu werden.
  • BGH, 11.07.1974 - II ZR 109/73

    Schiffseigner-Schiffer - Haftung bei nautischem Verschulden - Sportmotorboot -

    An dieser Rechtssprechung hat der Senat in dem Urteill vom 17. Februar 1972* - II ZR 46/70 - (VersR 1972, 456, 457) festgehalten.
  • OLG Celle, 18.03.1998 - 20 U 38/97

    Zu den Anforderungen an die Umzäunung einer Rinderweide

    Dies folgt zum einen schon aus dem allgemeinen Rechtsgedanken des § 680 BGB, wonach der Geschäftsführer in allen Fällen nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat, wenn die Geschäftsführung die Abwendung einer dem Geschäftsherrn drohenden dringenden Gefahr bezweckte (vgl. BGH DB 1972, 721 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht