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BGH, 17.02.1976 - 5 StR 601/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ablehnung des Vorsitzenden Richters wegen Mitwirkung in früheren Verfahren - Besorgnis der Befangenheit
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 03.11.1987 - 1 StR 292/87
Rüge einer unzulässigen Beschränkung der Verteidigung durch angebliche …
Für die Frage, ob durch eine Vermögensverfügung ein Schaden eingetreten ist, kommt es nicht auf die spätere Entwicklung der Dinge an, sondern auf den Zeitpunkt der Vermögensverfügung (…BGH GA 1961, 114; BGH, Urteile vom 17. Februar 1976 - 5 StR 601/75, 1. März 1977 - 5 StR 27/77, 27. März 1979 - 5 StR 836/79). - BGH, 18.10.1977 - 5 StR 291/77
Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Betruges und wegen gemeinschaftlicher …
Der von den Angeklagten durch die Täuschung erschlichene Beitritt der Kommanditisten zu der Max B. KG war ein Eingehungsbetrug, bei dem der Vermögensschaden sich aus einem Wertvergleich der gegenseitigen Ansprüche zur Zeit der Vermögensverfügung ergibt (vgl. BGH 5 StR 601/75 v. 17.2.1976). - BGH, 25.05.1976 - 1 StR 858/75
Strafbarkeit wegen Untreue, Betruges und betrügerischen Bankrotts - Anforderungen …
Selbst etwaige Fehler bei Zwischenentscheidungen wären nur unter besonderen, hier nicht dargelegten Umständen geeignet gewesen, Mißtrauen gegenüber der Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen (BGHSt 21, 334, 343; BGH, Urteil vom 17. Februar 1976 - 5 StR 601/75). - BGH, 09.01.1981 - 2 StR 766/80
Betrug zu Lasten der Bank durch Beantragung eines Kredites trotz ungünstiger …
Einer konkreten Vermögensgefährdung, die einem Vermögens schaden im Sinne von § 263 StGB gleichzusetzen ist, war die Bank dann nicht ausgesetzt, wenn der Pkw des Angeklagten unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere seines Verkaufswertes objektiv eine ausreichende Sicherheit darstellte (vgl. BGH NJW 1964, 874; BGH, Beschluß vom 17. Februar 1976 - 5 StR 601/75 und Urteil vom 5. Oktober 1976 - 1 StR 322/76).