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   BGH, 17.02.1976 - 5 StR 601/75   

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https://dejure.org/1976,3815
BGH, 17.02.1976 - 5 StR 601/75 (https://dejure.org/1976,3815)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1976 - 5 StR 601/75 (https://dejure.org/1976,3815)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1976 - 5 StR 601/75 (https://dejure.org/1976,3815)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung des Vorsitzenden Richters wegen Mitwirkung in früheren Verfahren - Besorgnis der Befangenheit

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 17.02.1976 - 5 StR 601/75
    Fehler bei der Vorbereitung der Hauptverhandlung und bei Zwischenentscheidungen sind an sich nur unter besonderen Umständen geeignet, Mißtrauen in die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen (BGHSt 21, 334, 343; BGH 5 StR 654/74 vom 14. Oktober 1975).
  • BGH, 14.10.1975 - 5 StR 654/74

    Reichweite der Ausschlussgründe eines Richters vom Verfahren -

    Auszug aus BGH, 17.02.1976 - 5 StR 601/75
    Fehler bei der Vorbereitung der Hauptverhandlung und bei Zwischenentscheidungen sind an sich nur unter besonderen Umständen geeignet, Mißtrauen in die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen (BGHSt 21, 334, 343; BGH 5 StR 654/74 vom 14. Oktober 1975).
  • BGH, 09.12.1975 - 5 StR 600/75

    Wertende Beurteilung im Rahmen eines besonders schweren Falles gem. § 263 Abs. 2

    Auszug aus BGH, 17.02.1976 - 5 StR 601/75
    In welchem Umfang die Banken ihre Sicherheiten später verwerten konnten, ist lediglich ein Umstand, der als Auswirkung der Tat (§ 46 Abs. 2 StGB) bei der Strafzumessung zu berücksichtigen ist (BGH 5 StR 600/75 vom 9. Dezember 1975).
  • BGH, 03.11.1987 - 1 StR 292/87

    Rüge einer unzulässigen Beschränkung der Verteidigung durch angebliche

    Für die Frage, ob durch eine Vermögensverfügung ein Schaden eingetreten ist, kommt es nicht auf die spätere Entwicklung der Dinge an, sondern auf den Zeitpunkt der Vermögensverfügung (BGH GA 1961, 114; BGH, Urteile vom 17. Februar 1976 - 5 StR 601/75, 1. März 1977 - 5 StR 27/77, 27. März 1979 - 5 StR 836/79).
  • BGH, 25.05.1976 - 1 StR 858/75

    Strafbarkeit wegen Untreue, Betruges und betrügerischen Bankrotts - Anforderungen

    Selbst etwaige Fehler bei Zwischenentscheidungen wären nur unter besonderen, hier nicht dargelegten Umständen geeignet gewesen, Mißtrauen gegenüber der Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen (BGHSt 21, 334, 343; BGH, Urteil vom 17. Februar 1976 - 5 StR 601/75).
  • BGH, 18.10.1977 - 5 StR 291/77

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Betruges und wegen gemeinschaftlicher

    Der von den Angeklagten durch die Täuschung erschlichene Beitritt der Kommanditisten zu der Max B. KG war ein Eingehungsbetrug, bei dem der Vermögensschaden sich aus einem Wertvergleich der gegenseitigen Ansprüche zur Zeit der Vermögensverfügung ergibt (vgl. BGH 5 StR 601/75 v. 17.2.1976).
  • BGH, 09.01.1981 - 2 StR 766/80

    Betrug zu Lasten der Bank durch Beantragung eines Kredites trotz ungünstiger

    Einer konkreten Vermögensgefährdung, die einem Vermögens schaden im Sinne von § 263 StGB gleichzusetzen ist, war die Bank dann nicht ausgesetzt, wenn der Pkw des Angeklagten unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere seines Verkaufswertes objektiv eine ausreichende Sicherheit darstellte (vgl. BGH NJW 1964, 874; BGH, Beschluß vom 17. Februar 1976 - 5 StR 601/75 und Urteil vom 5. Oktober 1976 - 1 StR 322/76).
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