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   BGH, 17.02.1982 - 3 StR 19/82   

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https://dejure.org/1982,763
BGH, 17.02.1982 - 3 StR 19/82 (https://dejure.org/1982,763)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1982 - 3 StR 19/82 (https://dejure.org/1982,763)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1982 - 3 StR 19/82 (https://dejure.org/1982,763)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen von Regelbeispielen beim Gehilfen aufgrund der Verwirklichung dieser durch den Mitangklagten - Erforderlichkeit einer gesonderten Prüfung der Strafbarkeit für jeden einzelnen Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 11 Abs. 4 (a.F.)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 206
  • StV 1982, 261
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des

    Auszug aus BGH, 17.02.1982 - 3 StR 19/82
    Das Ergebnis richtet sich - wenn auch unter Berücksichtigung der Tat des oder der anderen Beteiligten - jeweils nach dem Tatbeitrag und der Person des Teilnehmers, dessen Strafe zugemessen werden soll (BGHSt 29, 239, 244; BGH NStZ 1981, 394; BGH Strafverteidiger 1981, 73/74 und 123/124).
  • BGH, 03.12.1980 - 2 StR 615/80

    Verletzung des Grundsatzes der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Bestehen von

    Auszug aus BGH, 17.02.1982 - 3 StR 19/82
    Das Ergebnis richtet sich - wenn auch unter Berücksichtigung der Tat des oder der anderen Beteiligten - jeweils nach dem Tatbeitrag und der Person des Teilnehmers, dessen Strafe zugemessen werden soll (BGHSt 29, 239, 244; BGH NStZ 1981, 394; BGH Strafverteidiger 1981, 73/74 und 123/124).
  • BGH, 03.07.1981 - 3 StR 268/81

    Strafzumessung - Selbständiger Qualifikationstatbestand - Prüfungsumfang -

    Auszug aus BGH, 17.02.1982 - 3 StR 19/82
    Das Ergebnis richtet sich - wenn auch unter Berücksichtigung der Tat des oder der anderen Beteiligten - jeweils nach dem Tatbeitrag und der Person des Teilnehmers, dessen Strafe zugemessen werden soll (BGHSt 29, 239, 244; BGH NStZ 1981, 394; BGH Strafverteidiger 1981, 73/74 und 123/124).
  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86

    Begriff des unerlaubten Handeltreibens

    Die Revision äußert die Besorgnis, das Landgericht habe bei der Strafzumessung nicht genügend beachtet, daß die Voraussetzungen einer nicht geringen Menge für jeden Tatbeteiligten gesondert zu prüfen sind und es bei dem Gehilfen nicht ausreicht, wenn sich nur die Haupttat als ein besonders schwerer Fall erweist (vgl. BGHSt 29, 239, 244 [BGH 15.04.1980 - 5 StR 135/80]; BGH NStZ 1982, 206).
  • BGH, 20.08.1982 - 2 StR 296/82

    Aufhebung einer Verurteilung und Neuverurteilung wegen eines geringeren Vergehens

    Der höhere Strafrahmen des besonders schweren Falles ist für den Gehilfen nur anwendbar, wenn gerade seine Beihilfehandlung unter Berücksichtigung auch der unterstützten Haupttat als besonders schwer zu werten ist (BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 1981 - 2 StR 707/80; vom 31. Juli 1981 - 2 StR 268/81 - und vom 17. Februar 1982 - 3 StR 19/82).
  • BGH, 07.04.1983 - 1 StR 207/83

    Versuchte Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Voraussetzungen der

    Der neue Tatrichter wird ggf. zu beachten haben, daß sich bei Anwendung der §§ 27 Abs. 2, 49 Abs. 1 StGB auch die Obergrenze des Strafrahmens ändert, und daß die Frage, ob ein besonders schwerer Fall im Sinn von § 29 Abs. 3 BetMG vorliegt, für den Gehilfen gesondert zu prüfen ist (BGHSt 29, 239, 244; BGH NStZ 1981, 394; 1982, 206).
  • LG Köln, 14.04.2016 - 109 KLs 12/15

    Berechtigung zum Vorsteuerabzug hinsichtlich Umsatzsteuerhinterziehung i.R.d.

    Indes ist das Vorliegen eines besonders schweren Falles bei jedem Tatbeteiligten gesondert zu prüfen (BGH, Urt. v. 15.04.1980 - 5 StR 135/80, NJW 1980, 2204; BGH, Beschl. v. 17.02.1982 - 3 StR 19/82, NStZ 1982, 206).
  • BGH, 17.03.1989 - 2 StR 712/88

    Beihilfe ausschlaggebend als schwerer Fall für die Bewertung der Tat des Gehilfen

    Denn für die Bewertung der Tat des Gehilfen und den demnach zugrundezulegenden Strafrahmen kommt es nicht in erster Linie auf die Haupttat an; entscheidend ist vielmehr, ob sich - bei Berücksichtigung des Gewichts der Haupttat - die Beihilfe selbst als besonders schwerer Fall darstellt (ständige Rechtsprechung, BGH NStZ 1982, 206; BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 1985 - 2 StR 698/85 - und 12. Oktober 1987 - 2 StR 499/87).
  • BGH, 12.09.1990 - 3 StR 270/90

    Betäubungsmittel - Schuldumfang - Fortgesetzte Handlung - Mitteilung -

    Entscheidend ist vielmehr, ob sich - bei Berücksichtigung des Gewichts der Haupttat - die Beihilfe selbst als besonders schwerer Fall darstellt (BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 - Gehilfe 2; BGH NStZ 1982, 206).
  • BGH, 25.04.1985 - 1 StR 99/85

    25 kg Haschisch unter Polizeiaufsicht - § 46 StGB, Einzelfall einer zu hohen

    Pur die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß die Frage, ob ein besonders schwerer Fall nach § 29 Abs. 3 BtMG vorliegt, unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere also auch der Milderungsmöglichkeiten nach § 21 StGB, zu beantworten ist und daß die Prüfung für jeden Angeklagten nach seinem Tatbeitrag gesondert zu erfolgen hat (BGH NStZ 1981, 394; 1982, 206; 1984, 27).
  • BGH, 12.10.1987 - 2 StR 499/87

    Strafbemessung: Gehilfenstrafe,

  • BGH, 31.10.1984 - 1 StR 576/84

    Psychologische Deutung des Verhaltens der Angeklagten durch das Gericht -

  • BGH, 26.01.1987 - 3 StR 327/86

    Schuldhafte Versäumung der Revisionseinlegungsfrist

  • BGH, 05.07.1985 - 2 StR 161/85

    Annahme eines besonders schweren Falles der Beihilfe bei einer eine nicht geringe

  • BGH, 20.12.1990 - 1 StR 650/90

    Beihilfe - Strafzumessung - Handel mit Betäubungsmitteln - Berücksichtigung der

  • BayObLG, 20.08.1993 - RReg. 4 St 141/93

    Betäubungsmittel; Menge; Schwere; Verstoß; Wirkstoffgehalt; Gefahren; Körperlich;

  • BGH, 18.12.1985 - 2 StR 698/85

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines besonders schweren Falls der Beihilfe -

  • BGH, 06.11.1984 - 4 StR 591/84

    Maßgeblichkeit des Anteils des reinen Wirkstoffes des Rauschmittels bei der

  • BGH, 16.02.1984 - 1 StR 32/84

    Betäubungsmittelstrafrecht: Strafbemessung beim Gehilfen bei besonders schwerem

  • BGH, 25.03.1983 - 2 StR 475/82

    Vorraussetzungen der Annahme eines besonders schweren Falles des Handeltreibens

  • BGH, 24.02.1983 - 1 StR 55/83

    Gesonderte Prüfung des Vorliegens eines besonders schweren Falls für jeden

  • BGH, 05.01.1994 - 2 StR 714/93

    Verurteilung wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

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