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BGH, 17.02.1993 - 3 StR 474/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Feststellung der Zahlungsunfähigkeit durch eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung der fälligen und eingeforderten Verbindlichkeiten und der zu ihrer Tilgung vorhandenen oder herbeizuschaffenden Mittel - Wirtschaftskriminalistische Beweisanzeichen als sicheres Indiz für ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 21.05.1969 - 4 StR 27/69
Strafrechtliche Beurteilung von Vermögensverschiebungen des Geschäftsführers …
Auszug aus BGH, 17.02.1993 - 3 StR 474/92
Da der Verkauf jedoch dazu erfolgte, dem Angeklagten für seine persönliche Geldforderung gegenüber der KG infolge der Ablösung des Bankkredits eine Aufrechnungsmöglichkeit zu verschaffen, stellt sein Verhalten ein Beiseiteschaffen von Bestandteilen des Vermögens der KG dar, die im Falle der Konkurseröffnung zur Konkursmasse gehören (BGH NJW 1969, 1494, 1495). - BGH, 09.09.1981 - 3 StR 290/81
Strafschärfende Berücksichtigung einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens …
Auszug aus BGH, 17.02.1993 - 3 StR 474/92
Damit ist ein Verfahrenshindernis entstanden, das der Einbeziehung dieses Tatvorwurfs in das vorliegende Verfahren durch die Anklage der Staatsanwaltschaft vom 21. Juli 1988 ebenso wie der Aburteilung durch das Landgericht entgegenstand (BGH bei Dallinger, MDR 1973, 192; BGHSt 30, 197, 198). - BGH, 26.02.1987 - 1 StR 5/87
Fortsetzungstat - Einzelakte - Strafverfolgung - Wirksamer Antrag
Auszug aus BGH, 17.02.1993 - 3 StR 474/92
Daneben können auch wirtschaftskriminalistische Beweisanzeichen wie Häufigkeit der Wechsel- und Scheckproteste, fruchtlose Pfändungen, Ableistung der eidesstattlichen Versicherung einen sicheren Schluß auf den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit erlauben (BGHR StGB § 283 I Zahlungsunfähigkeit 1, 2 m.w.Nachw.). - BGH, 02.08.1990 - 1 StR 373/90
Hinreichender Beleg einer wirtschaftlichen Krise im Rahmen einer Bankrotthandlung …
Auszug aus BGH, 17.02.1993 - 3 StR 474/92
Daneben können auch wirtschaftskriminalistische Beweisanzeichen wie Häufigkeit der Wechsel- und Scheckproteste, fruchtlose Pfändungen, Ableistung der eidesstattlichen Versicherung einen sicheren Schluß auf den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit erlauben (BGHR StGB § 283 I Zahlungsunfähigkeit 1, 2 m.w.Nachw.). - BGH, 03.12.1991 - 1 StR 496/91
Verletzung der Bilanzierungspflicht - Steuerberater - Straftat - Steuerstrafrecht …
Auszug aus BGH, 17.02.1993 - 3 StR 474/92
Das Landgericht hat sich dabei nicht, wie erforderlich, mit der Frage auseinandergesetzt, ob der Angeklagte zur Erstellung der Bilanzen für beide Firmen der Hilfe eines Steuerberaters bedurfte und ob er hierfür auch Anfang 1984 trotz eingetretener Zahlungsunfähigkeit noch die erforderlichen Kosten aufbringen konnte (vgl. BGHR StGB § 283 I 7 b Bilanz 1 m.w.Nachw.).
- BGH, 29.04.2010 - 3 StR 314/09
Verurteilung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der MobilCom AG aufgehoben
Fließt als Gegenleistung für die Weggabe eines Vermögensbestandteils ein wirtschaftlich äquivalenter Wert in das Vermögen des Schuldners, entspricht dies den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft, weil das Vermögen insgesamt nicht verringert, sondern lediglich in seiner Zusammensetzung verändert wird (RGSt 66, 130, 132; BGHR StGB § 283 Abs. 1 Zahlungsunfähigkeit 3;… Tiedemann aaO § 283 Rdn. 30;… Hoyer aaO § 283 Rdn. 33;… Pelz, Strafrecht in Krise und Insolvenz Rdn. 255). - BGH, 15.09.2011 - 3 StR 118/11
Anfrageverfahren zur Aufgabe der Interessentheorie; GmbH; Bankrott; Untreue …
Die Beweiswürdigung des Landgerichts, die sich zur Feststellung der drohenden Zahlungsunfähigkeit auf zahlreiche wirtschaftskriminalistische Beweisanzeichen stützt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 1993 - 3 StR 474/92, BGHR StGB § 283 Abs. 1 Zahlungsunfähigkeit 3 mwN), hält sachlichrechtlicher Nachprüfung stand. - BGH, 08.03.2006 - 5 StR 587/05
Subventionsbetrug (Investitionszulagen; vorteilhafte unrichtige Angaben: …
Der Senat nimmt die nicht gänzlich unplausible Wertung des Landgerichts, K. habe nicht vorsätzlich die Antragstellung unterlassen, weil er auch insoweit auf eine Zahlung der Rechnungen der MMW durch die LGW vertraut habe, letztlich hin, weil schon das Verschwinden der Buchhaltungsunterlagen dieses Unternehmens die gebotene stichtagsbezogene Gegenüberstellung der fälligen und angeforderten Verbindlichkeiten (vgl. BGH wistra 1993, 184) in einer neuen Hauptverhandlung verhindern dürfte.