Rechtsprechung
BGH, 17.02.1993 - XII ZR 232/91 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 243, 516 ff., 1372, 1587 c; ZPO § 323
Anpassung einer vertraglichen Rente wegen späterer Scheidung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Abgrenzung - Unbenannte Zuwendung - Langjährige Trennung - Notarielle Vereinbarung - Grundstücksveräußerung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abgrenzung ehebedingter Zuwendungen von einer Schenkung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 773
- FamRZ 1993, 1047
Wird zitiert von ... (18)
- BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05
Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz
Ein Ausgleich der widerstreitenden Interessen nach den Grundsätzen der Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB kommt ebenfalls nicht in Betracht, da eine solche nur diejenigen Faktoren als Geschäftsgrundlage berücksichtigt, die vom gemeinschaftlichen Willen der Parteien umfasst waren und gerade nicht ausschließlich der einseitigen Erwartung einer der beiden Parteien entsprechen (BGH 17. Februar 1993 - XII ZR 232/91 - Rn. 13, NJW-RR 1993, 753; zu Rückwirkung, Vertrauensschutz und Geschäftsgrundlage auch Blomeyer FS Karl Molitor S. 41, 49; Louven Problematik und Grenzen rückwirkender Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts S. 144 ff.). - BGH, 27.06.2012 - XII ZR 47/09
Schenkung unter Ehegatten im Zuge der Trennung: Leibliche Abstammung eines Kindes …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Geschäftsgrundlage die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsschluss aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien sowie die der einen Vertragspartei erkennbaren und von ihr nicht beanstandeten Vorstellungen der anderen vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (BGH Urteil vom 10. September 2009 - VII ZR 152/08 - NZBau 2009, 771, 774;… Senatsurteile vom 21. Juli 2010 - XII ZR 180/09 - FamRZ 2010, 1626 Rn. 14 und vom 17. Februar 1993 - XII ZR 232/91 - FamRZ 1993, 1047, 1048 jeweils mwN). - BGH, 11.04.2000 - X ZR 246/98
Rückabwicklung eines Grundstücksübertragungsvertrages mit Wohnrecht und …
Erst wenn sich eine objektive Bereicherung des Zuwendungsempfängers ergibt, bedarf es - zur Feststellung, ob eine gemischte Schenkung vorliegt (BGH, Urt. v. 14.02.1993 - XII ZR 232/91, FamRZ 1993, 1047, 1048) - der weiteren Prüfung, ob die Parteien um die Wertdifferenz zwischen Zuwendung und Gegenleistung wußten und wollten, daß der nicht durch die Gegenleistung abgegoltene Teil dem Zuwendungsempfänger unentgeltlich zugewandt wird.
- BGH, 08.05.2002 - XII ZR 8/00
Anpassung einer Staffelmiete wegen unvorhergesehenen Absinkens des …
Wird dieses Gleichgewicht nach Vertragsschluß durch unvorhergesehene Veränderungen so schwer gestört, daß damit das von einer Partei normalerweise zu tragende Risiko in unzumutbarer Weise überschritten wird, ist der Vertrag an die veränderten Umstände anzupassen (Senatsurteil vom 17. Februar 1993 - XII ZR 232/91 - NJW-RR 1993, 773, 774;… Palandt-Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 242 Rdn. 135 bis 139 m.w.N.). - BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 861/08
Versicherungspflichtigkeit des Übergangsgeldes - Störung der Geschäftsgrundlage - …
Dazu genügt es nicht, dass die Partei ihre Erwartungen der anderen Partei bei den Vertragsverhandlungen mitgeteilt hat (vgl. BGH 17. Februar 1993 - XII ZR 232/91 - zu 3 b der Gründe, NJW-RR 1993, 773). - OLG Brandenburg, 27.02.2008 - 9 UF 219/07
Hinzurechnung von gemischten Schenkungen zum Anfangsvermögen eines Ehegatten; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 11.02.2009 - 2 U 80/03
Höhe des Pflichtteilsergänzungsanspruchs bei teilweiser unentgeltlicher Zuwendung …
Der Wille der Beteiligten muß sich bei einer gemischten Schenkung darauf richten, daß der Mehrwert der Leistung unentgeltlich zugewandt werden soll (vgl. BGH NJW-RR 1993, 773 [774]). - BGH, 11.07.2001 - XII ZB 128/98
Genehmigungsfreiheit einer notariellen Vereinbarung zur Regelung des …
Erst recht sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, daß die etwaige (falsche) Einschätzung des Immobilienwertes durch den Antragsgegner nicht nur der Antragstellerin zur Kenntnis gelangt, sondern - wie es für die Aufnahme in die Geschäftsgrundlage erforderlich gewesen wäre - von ihr auch akzeptiert und in ihren Geschäftswillen aufgenommen wäre (vgl. Senatsurteil vom 17. Februar 1993 - XII ZR 232/91 - FamRZ 1993, 1047, 1048). - BGH, 27.06.2012 - XII ZR 203/09
Schenkung unter Ehegatten im Zuge der Trennung: Leibliche Abstammung eines Kindes …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Geschäftsgrundlage die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsschluss aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien sowie die der einen Vertragspartei erkennbaren und von ihr nicht beanstandeten Vorstellungen der anderen vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (BGH Urteil vom 10. September 2009 - VII ZR 152/08 - NZBau 2009, 771, 774;… Senatsurteile vom 21. Juli 2010 - XII ZR 180/09 - FamRZ 2010, 1626 Rn. 14 und vom 17. Februar 1993 - XII ZR 232/91 - FamRZ 1993, 1047, 1048 jeweils mwN). - OLG Düsseldorf, 12.04.2011 - 23 U 67/10
Wann ist Vergleich über Mängelbeseitigung sittenwidrig?
Dies gilt um so mehr, als es für die Annahme einer Geschäftsgrundlage nicht genügen würde, dass die Beklagte die von ihr behaupteten Erwartungen bei den Vertragsverhandlungen der Klägerin mitgeteilt hat, sondern es erforderlich wäre, das Verhalten der Klägerin nach Treu und Glauben als Einverständnis und Aufnahme der - behaupteten - Erwartungen der Beklagten in die gemeinsame Grundlage des Geschäftswillens werten zu können (vgl. BGH, Urteil vom 17.02.1993, XII ZR 232/91, NJW-RR 1993, 774, dort Rn 13). - OLG München, 05.11.1998 - 12 UF 1017/98
Anwendbarkeit von Ansprüchen aus Wegfall der Geschäftsgrundlage neben …
- OLG Düsseldorf, 18.04.2006 - 4 UF 18/06
Kein "Wahlrecht" zwischen Leistungs- und Abänderungsklage
- OLG Oldenburg, 14.01.1998 - 2 U 259/97
Bestimmung des zu verkaufenden Grundstücks in der notariellen Urkunde sowohl …
- VG Würzburg, 18.12.2020 - W 2 K 20.2081
Nachprüfungsverfahren, Beurteilungsspielraum, Bewertungsfehler, …
- BGH, 17.12.2009 - XII ZR 203/09
- OLG Oldenburg, 14.01.1998 - 12 U 259/97
- OLG Koblenz, 16.02.1998 - 13 UF 780/97
Anpassung des Unterhaltstitels auf Grund der wesentlichen Veränderung der …
- OLG Braunschweig, 07.10.1999 - 8 U 109/99
Anfechtung eines gerichtlichen Vergleichs wegen Inhaltsirrtums