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BGH, 17.02.2004 - 1 StR 33/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 52a Abs. 1 Nr. 1 WaffG
Ausüben der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe (Führen einer Waffe; Dauerstraftat) - bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Unerlaubte Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine vollautomatische Selbstladewaffe; Zur Frage der mehrfachen gleichartigen Tatbestandserfüllung durch Innehabung der tatsächlichen Waffengewalt und Führen der Waffe in Tateinheit
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WaffG § 52 a Abs. 1 Nr. 1
Führen einer Waffe als Besitz - datenbank.nwb.de
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.10.1980 - 3 StR 342/80
Einmaliges Schießen als rechtlich selbständige Handlung neben der Ausübung der …
Auszug aus BGH, 17.02.2004 - 1 StR 33/04
Darin lag keine neue Verletzung der Vorschriften des Waffengesetzes, sondern lediglich eine besonders gefährliche Manifestation des Willens zur Gewaltausübung (vgl. BGH, Beschl. v. 15. Oktober 1980 - 3 StR 342/80). - BGH, 22.11.1984 - 1 StR 517/84
Revolver in der Ausführung "double action"als halbautomatische Selbstladewaffe - …
Auszug aus BGH, 17.02.2004 - 1 StR 33/04
Es fällt vielmehr unter das allgemeine Merkmal "sonst die tatsächliche Gewalt über sie ausübt" (BGH NStZ 1985, 221 unter Hinweis auf § 4 Abs. 4 WaffG aF).