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   BGH, 17.02.2004 - 5 StR 529/03   

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https://dejure.org/2004,19299
BGH, 17.02.2004 - 5 StR 529/03 (https://dejure.org/2004,19299)
BGH, Entscheidung vom 17.02.2004 - 5 StR 529/03 (https://dejure.org/2004,19299)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 2004 - 5 StR 529/03 (https://dejure.org/2004,19299)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision gegen den Gesamtstrafausspruch; Ermittlung der Gesamtstrafe; Erfordernis einer nachvollziehbaren Begründung für die Annäherung der Gesamtstrafe an die Summe aus Einzelstrafe und bisheriger Gesamtstrafe; Beachtung der doppelten Strafrahmenverschiebung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 358 Abs. 2 Satz 1; ; StGB § 27 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 28 Abs. 1; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 53 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.02.2004 - 5 StR 441/03

    Mangelhafte Gesamtstrafenbegründung (beträchtliche Höhe); Verfahrensverzögerung

    Auszug aus BGH, 17.02.2004 - 5 StR 529/03
    5 StR 441/03 5 StR 529/03.

    Die Verfahren 5 StR 441/03 und 5 StR 529/03 werden zur gemeinsamen Entscheidung im Revisionsverfahren verbunden.

  • BGH, 22.04.1988 - 2 StR 111/88

    Veruntreuung von Geld einer Spielbank durch Croupiers - Nichtvorliegen der

    Auszug aus BGH, 17.02.2004 - 5 StR 529/03
    Das Landgericht hat die gemäß § 27 Abs. 2 Satz 2, § 28 Abs. 1 StGB vorgeschriebene doppelte Strafrahmenverschiebung nach § 49 Abs. 1 StGB außer acht gelassen (vgl. BGHR StGB § 28 Abs. 1 Merkmal 2), weil der Angeklagte, den die Treuepflicht aus der Bevollmächtigung durch die Zeugin K nicht traf, auch nach dem Gewicht seines Tatbeitrags insoweit nur als Gehilfe anzusehen ist.
  • BGH, 17.06.2003 - 3 StR 183/03

    Überzeugungsbildung (Postpendenzfeststellung und Zweifelssatz; Hehlerei und

    Auszug aus BGH, 17.02.2004 - 5 StR 529/03
    Im übrigen bleibt unverständlich, weshalb das Landgericht in dieser noch weit später abgeurteilten Sache anders als im ersten Urteil keinen Abschlag von der Strafe wegen Verfahrensverzögerung (Art. 6 Abs. 1 MRK) vorgenommen hat (vgl. BGH NStZ 2003, 601; BGH wistra 2002, 420, 421).
  • BGH, 20.08.2002 - 5 StR 215/02

    Strafzumessung bei Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung (Darstellungsmangel;

    Auszug aus BGH, 17.02.2004 - 5 StR 529/03
    Im übrigen bleibt unverständlich, weshalb das Landgericht in dieser noch weit später abgeurteilten Sache anders als im ersten Urteil keinen Abschlag von der Strafe wegen Verfahrensverzögerung (Art. 6 Abs. 1 MRK) vorgenommen hat (vgl. BGH NStZ 2003, 601; BGH wistra 2002, 420, 421).
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