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   BGH, 17.02.2009 - VI ZB 75/08   

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https://dejure.org/2009,4165
BGH, 17.02.2009 - VI ZB 75/08 (https://dejure.org/2009,4165)
BGH, Entscheidung vom 17.02.2009 - VI ZB 75/08 (https://dejure.org/2009,4165)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - VI ZB 75/08 (https://dejure.org/2009,4165)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsfrist; Versäumung der Frist wegen eines Fehlers der Mitarbeiterin des Prozessbevollmächtigten; Nichteintragung der Frist in den in Papierform geführten Fristenkalender durch einen neu eingestellten ...

  • Judicialis

    ZPO § 574 Abs. 2; ; ZPO § 577 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist; Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts bei Wahrnehmung der Fristenkontrolle durch Angestellte

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.06.2006 - VI ZB 75/05

    Rechtsmittel bei Verwerfung der Berufung als unzulässig durch einstimmigen

    Auszug aus BGH, 17.02.2009 - VI ZB 75/08
    Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen den maßgeblichen Sachverhalt, über den entschieden wird, wiedergeben und den Streitgegenstand sowie die Anträge der Parteien in beiden Instanzen erkennen lassen; andernfalls sind sie nicht mit den erforderlichen gesetzmäßigen Gründen versehen (Senatsbeschlüsse vom 20. Juni 2006 - VI ZB 75/05 - VersR 2006, 1423, 1424 und vom 22. Januar 2008 - VI ZB 46/07 - VersR 2008, 1374; BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 2002 - IX ZB 56/01 -VersR 2003, 926; vom 12. Juli 2004 - II ZB 3/03 - NJW-RR 2005, 78 und vom 7. April 2005 - IX ZB 63/03 - NJW-RR 2005, 916).
  • BGH, 14.01.1993 - VII ZB 18/92

    Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Wiedereinsetzung in

    Auszug aus BGH, 17.02.2009 - VI ZB 75/08
    Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn die Möglichkeit offen geblieben ist, dass die Einhaltung der Frist schuldhaft versäumt wurde (BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 1993 - VII ZB 18/92 - VersR 1993, 772, 773 und vom 6. Februar 2006 - II ZB 1/05 - VersR 2007, 1391).
  • BGH, 07.04.2005 - IX ZB 63/03

    Aufhebung einer Beschwerdeentscheidung wegen fehlender Sachverhaltsdarstellung

    Auszug aus BGH, 17.02.2009 - VI ZB 75/08
    Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen den maßgeblichen Sachverhalt, über den entschieden wird, wiedergeben und den Streitgegenstand sowie die Anträge der Parteien in beiden Instanzen erkennen lassen; andernfalls sind sie nicht mit den erforderlichen gesetzmäßigen Gründen versehen (Senatsbeschlüsse vom 20. Juni 2006 - VI ZB 75/05 - VersR 2006, 1423, 1424 und vom 22. Januar 2008 - VI ZB 46/07 - VersR 2008, 1374; BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 2002 - IX ZB 56/01 -VersR 2003, 926; vom 12. Juli 2004 - II ZB 3/03 - NJW-RR 2005, 78 und vom 7. April 2005 - IX ZB 63/03 - NJW-RR 2005, 916).
  • BGH, 20.06.2002 - IX ZB 56/01

    Anforderungen an der Rechtsbeschwerde unterliegende Beschlüsse

    Auszug aus BGH, 17.02.2009 - VI ZB 75/08
    Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen den maßgeblichen Sachverhalt, über den entschieden wird, wiedergeben und den Streitgegenstand sowie die Anträge der Parteien in beiden Instanzen erkennen lassen; andernfalls sind sie nicht mit den erforderlichen gesetzmäßigen Gründen versehen (Senatsbeschlüsse vom 20. Juni 2006 - VI ZB 75/05 - VersR 2006, 1423, 1424 und vom 22. Januar 2008 - VI ZB 46/07 - VersR 2008, 1374; BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 2002 - IX ZB 56/01 -VersR 2003, 926; vom 12. Juli 2004 - II ZB 3/03 - NJW-RR 2005, 78 und vom 7. April 2005 - IX ZB 63/03 - NJW-RR 2005, 916).
  • BGH, 27.09.2007 - IX ZA 14/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist

    Auszug aus BGH, 17.02.2009 - VI ZB 75/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann zwar der Rechtsanwalt die Berechnung und Notierung einfacher und in seinem Büro geläufiger Fristen einer gut ausgebildeten, als zuverlässig erprobten und sorgfältig überwachten Bürokraft überlassen (BGH, Beschlüsse vom 5. November 2003 - XII ZR 140/02 - BGHR ZPO § 233 - Fristenberechnung 5 m.w.N. und vom 27. September 2007 - IX ZA 14/07 - AnwBl 2008, 71).
  • BGH, 12.07.2004 - II ZB 3/03

    Anforderungen an die Begründung eines mit der Rechtsbeschwerde anfechtbaren

    Auszug aus BGH, 17.02.2009 - VI ZB 75/08
    Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen den maßgeblichen Sachverhalt, über den entschieden wird, wiedergeben und den Streitgegenstand sowie die Anträge der Parteien in beiden Instanzen erkennen lassen; andernfalls sind sie nicht mit den erforderlichen gesetzmäßigen Gründen versehen (Senatsbeschlüsse vom 20. Juni 2006 - VI ZB 75/05 - VersR 2006, 1423, 1424 und vom 22. Januar 2008 - VI ZB 46/07 - VersR 2008, 1374; BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 2002 - IX ZB 56/01 -VersR 2003, 926; vom 12. Juli 2004 - II ZB 3/03 - NJW-RR 2005, 78 und vom 7. April 2005 - IX ZB 63/03 - NJW-RR 2005, 916).
  • BGH, 22.01.2008 - VI ZB 46/07

    Notierung der Berufungsbegründungsfrist im Fristenbuch

    Auszug aus BGH, 17.02.2009 - VI ZB 75/08
    Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen den maßgeblichen Sachverhalt, über den entschieden wird, wiedergeben und den Streitgegenstand sowie die Anträge der Parteien in beiden Instanzen erkennen lassen; andernfalls sind sie nicht mit den erforderlichen gesetzmäßigen Gründen versehen (Senatsbeschlüsse vom 20. Juni 2006 - VI ZB 75/05 - VersR 2006, 1423, 1424 und vom 22. Januar 2008 - VI ZB 46/07 - VersR 2008, 1374; BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 2002 - IX ZB 56/01 -VersR 2003, 926; vom 12. Juli 2004 - II ZB 3/03 - NJW-RR 2005, 78 und vom 7. April 2005 - IX ZB 63/03 - NJW-RR 2005, 916).
  • BGH, 06.02.2006 - II ZB 1/05

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts bei der Notierung von

    Auszug aus BGH, 17.02.2009 - VI ZB 75/08
    Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn die Möglichkeit offen geblieben ist, dass die Einhaltung der Frist schuldhaft versäumt wurde (BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 1993 - VII ZB 18/92 - VersR 1993, 772, 773 und vom 6. Februar 2006 - II ZB 1/05 - VersR 2007, 1391).
  • BGH, 05.11.2003 - XII ZB 140/02

    Umfang der Fristenberechnung durch das Büropersonal eines Rechtsanwalts; Pflicht

    Auszug aus BGH, 17.02.2009 - VI ZB 75/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann zwar der Rechtsanwalt die Berechnung und Notierung einfacher und in seinem Büro geläufiger Fristen einer gut ausgebildeten, als zuverlässig erprobten und sorgfältig überwachten Bürokraft überlassen (BGH, Beschlüsse vom 5. November 2003 - XII ZR 140/02 - BGHR ZPO § 233 - Fristenberechnung 5 m.w.N. und vom 27. September 2007 - IX ZA 14/07 - AnwBl 2008, 71).
  • BGH, 13.01.2011 - VII ZB 95/08

    Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungs- und Berufungsbegründungsfrist:

    Jedenfalls nach Ablauf einer beanstandungsfreien sechsmonatigen Probezeit kann ein Rechtsanwalt die Berechnung und Notierung einfacher und in seinem Büro geläufiger Fristen einer ausgebildeten und sorgfältig überwachten Rechtsanwaltsfachangestellten überlassen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 17. Februar 2009, VI ZB 75/08, Schaden-Praxis 2010, 30).

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Rechtsanwalt die Berechnung und Notierung - worauf es vorliegend ausschließlich ankommt - einfacher und in seinem Büro geläufiger Fristen einer gut ausgebildeten, als zuverlässig erprobten und sorgfältig überwachten Bürokraft überlassen, soweit nicht besondere Gründe gegen deren Zuverlässigkeit sprechen (BGH, Beschlüsse vom 5. November 2003 - XII ZR 140/02, BGHR ZPO § 233 - Fristenberechnung 5 m.w.N.; vom 27. September 2007 - IX ZA 14/07, AnwBl 2008, 71; vom 17. Februar 2009 - VI ZB 75/08, Schaden-Praxis 2010, 30).

  • BGH, 11.03.2014 - VI ZB 45/13

    Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsfrist: Überwachungspflichten des

    Besondere Anforderungen an die notwendige Überwachung von Fristen sind zwar beim Einsatz von nur kurzfristig geschultem und noch nicht während eines längeren Zeitraums erprobtem Büropersonal zu stellen (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Februar 2009 - VI ZB 75/08, Schaden-Praxis 2010, 30; BGH, Urteil vom 23. September 1977 - V ZR 39/77, VersR 1978, 139).
  • LG Göttingen, 11.12.2013 - 5 S 53/12

    Mieter: Anspruch auf Reparaturmaßnahmen an hausinternen Telefonleitungen

    Nur von der routinemäßigen Fristberechnung und Fristenkontrolle kann er sich durch Übertragung dieser Tätigkeit auf eine gut ausgebildete, als zuverlässig erprobte und sorgfältig überwachte Bürokraft entlasten, soweit nicht besondere Gründe gegen deren Zuverlässigkeit sprechen (BGH, Beschluss vom 17. Februar 2009 - VI ZB 75/08, Schaden-Praxis 2010, 30).
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