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   BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 67/09   

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https://dejure.org/2010,23
BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 67/09 (https://dejure.org/2010,23)
BGH, Entscheidung vom 17.02.2010 - VIII ZR 67/09 (https://dejure.org/2010,23)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 2010 - VIII ZR 67/09 (https://dejure.org/2010,23)
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Volltextveröffentlichungen (26)

  • Notare Bayern PDF, S. 48 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 305, 310
    Anwendbarkeit der Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen beim Kauf unter Privatleuten

  • lexetius.com

    BGB §§ 305, 310

  • autokaufrecht.info

    Anwendbarkeit der Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen unter Privatleuten

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 305 Abs 1 S 1 BGB, §§ 305 ff BGB, § 310 BGB
    Einvernehmliche Verwendung eines bestimmten Formulartextes: Stellen von Vertragsbedingungen; Anwendbarkeit der Vorschriften über die Inhaltskontrolle

  • verkehrslexikon.de

    Einvernehmliche Verwendung eines bestimmten Formulartextes beim Autokauf

  • webshoprecht.de

    Keine Überprüfung der AGB bei frei vereinbarten Formulartexten, die ausgehandelt wurden

  • webshoprecht.de

    Zur Anwendung von AGB-Recht auf Verträge unter Privatleuten

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 309 Nr. 7, 305
    Anwendbarkeit der AGB-Vorschriften beim Kauf unter Privatleuten bei Verwendung eines Vertragsformulars eines Dritten (keine Anwendbarkeit im entschiedenen Fall)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Stellen von Vertragsbedingungen bei Einbeziehung vorformulierter Vertragsbedingungen in einen Vertrag aufgrund einer freien Entscheidung des Vertragspartners des Verwenders; Freie Entscheidung hinsichtlich der Auswahl der in Betracht kommenden Vertragstexte; Gelegenheit ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrzeugkaufvertrag unter Privatleuten und AGB-Kontrolle

  • Betriebs-Berater

    Zur Anwendbarkeit der Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen beim Kauf unter Privatleuten

  • rewis.io

    Einvernehmliche Verwendung eines bestimmten Formulartextes: Stellen von Vertragsbedingungen; Anwendbarkeit der Vorschriften über die Inhaltskontrolle

  • ra.de
  • rewis.io

    Einvernehmliche Verwendung eines bestimmten Formulartextes: Stellen von Vertragsbedingungen; Anwendbarkeit der Vorschriften über die Inhaltskontrolle

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 305; BGB § 310
    Keine Anwendbarkeit der §§ 305 ff. BGB bei nicht gestellten Vertragsbedingungen infolge einvernehmlicher Verwendung eines Formulartextes (hier: für Kfz-Verkauf unter Privaten)

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Einbeziehung vorformulierter Vertragsbedingungen in einen Vertrag

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stellen von Vertragsbedingungen bei Einbeziehung vorformulierter Vertragsbedingungen in einen Vertrag aufgrund einer freien Entscheidung des Vertragspartners des Verwenders; Freie Entscheidung hinsichtlich der Auswahl der in Betracht kommenden Vertragstexte; Gelegenheit ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann liegen AGB vor?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Anwendbarkeit des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Verwendung eines Musterkaufvertrags unter Privatleuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (32)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Anwendbarkeit der Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen beim Kauf unter Privatleuten

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 305 Abs. 1 S. 1, 309 Nr. 7 BGB
    Verbraucher können untereinander Formularverträge mit unwirksamen Klauseln einsetzen / Keine AGB-Kontrolle

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zu AGB beim Kauf unter Privatleuten

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen unter Privatleuten?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen und der Kauf unter Privatleuten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Musterverträge bei Autoverkauf von Privat

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 305, 310
    Kein Stellen von AGB bei einvernehmlicher Verwendung eines Mustervertrags

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verwendung von Musterverträgen bei Gebrauchtwagengeschäften

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Privater Gebrauchtwagenkauf - Die Vertragsparteien verwendeten einvernehmlich das Vertragsformular einer Versicherung: Gewährleistungsausschluss ist wirksam

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    AGB-Kontrolle beim Kauf unter Privatleuten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Anwendbarkeit von AGB-Recht auf Verbraucher

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Vorschriften über AGB auf Kaufverträge zwischen Privatleuten anwendbar?

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Einseitig begünstigende Musterverträge bei Gebrauchtwagenkauf zulässig

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Anwendbarkeit der Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen Privaten

  • it-rechts-praxis.de (Kurzinformation)

    "Stellen" von Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Vorlage eines Mustervertrages

  • captain-huk.de (Pressemitteilung)

    Zur Anwendbarkeit der Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen beim Kauf unter Privatleuten

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkauf: Musterverträge unter Privatleuten auch bei einseitiger Begünstigung zulässig

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Zur Anwendbarkeit der Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen beim Kauf unter Privatleuten

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Vereinbarung Allgemeiner Geschäftsbedingungen bei Verträgen zwischen Privatpersonen

  • beck.de (Kurzinformation)

    Anwendbarkeit der AGB-Vorschriften unter Privatleuten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gewährleistungsausschluss beim PKW-Kauf: mit Mustervertrag aus dem Internet oft ungültig!

  • hwhlaw.de (Kurzinformation)

    Verwendung eines Vordrucks

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Anwendbarkeit der Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen beim Kauf unter Privatleuten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Augen auf beim Autokauf

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anwendbarkeit der Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen beim Kauf unter Privatleuten

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Zur Anwendbarkeit der Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen beim Kauf unter Privatleuten

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Zur Anwendbarkeit der AGB-Vorschriften beim Kauf unter Privatleuten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gewährleistungsausschluss beim PKW-Kauf mit Mustervertrag aus dem Internet oft ungültig!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verwendung von Vertragsmustern beim privaten Autoverkauf zulässig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Autokauf unter Privatleuten: Uneingeschränkter Gewährleistungsausschluss war wirksam

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Einseitige Musterverträge zum Gebrauchtwagenkauf sind gültig // Bei Privatverkäufen können Käuferrechte ausgeschlossen werden

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Gewährleistungsausschluss bei selbstformulierten und/oder Formular-Autokaufverträgen zwischen Privatpersonen ist oft unwirksam! // Es gilt besondere Vorsicht bei der Formulierung eines Gewährleistungsausschlusses beim Autokaufvertrag zwischen Privatpersonen.

Besprechungen u.ä. (5)

  • Notare Bayern PDF, S. 48 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 305, 310
    Anwendbarkeit der Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen beim Kauf unter Privatleuten

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Stellen eines Formular-Autokaufvertrags zwischen Privatpersonen

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Nutzung von Vertragsvordrucken - Anwendbarkeit von AGB-Vorschriften beim Privatkauf

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Das Kleingedruckte habe ich nicht gelesen, das war doch ein Mustervertrag..."

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einvernehmliche Einbeziehung eines Formularvertrags: Keine AGB! (IBR 2010, 253)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 184, 259
  • NJW 2010, 10
  • NJW 2010, 1131
  • NJW 2010, 8
  • ZIP 2010, 628
  • MDR 2010, 733
  • NZV 2010, 458
  • ZMR 2010, 519
  • NJ 2010, 301
  • VersR 2010, 1036
  • WM 2010, 725
  • BB 2010, 513
  • BB 2010, 773
  • BB 2010, 915
  • DB 2010, 664
  • JR 2011, 210
  • ZfBR 2010, 453
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 24.05.1995 - XII ZR 172/94

    Formularmäßiger Ausschluß des Sonderkündigungsrechts des Mieters wegen

    Auszug aus BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 67/09
    Dies beurteilt sich vielmehr nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls, wobei die Verwendereigenschaft grundsätzlich von demjenigen darzulegen und zu beweisen ist, der sich im Individualprozess auf den Schutz der §§ 305 ff. BGB beruft (BGHZ 118, 229, 238; 130, 50, 58).

    Ob das der Fall ist, lässt sich aus dem Inhalt und der Formulierung einer Vertragsklausel als solcher noch nicht erschließen, so dass Inhalt und Formulierung einer Klausel zur Beurteilung der Verwendereigenschaft für sich allein jedenfalls in der Regel nicht aussagekräftig sind (vgl. BGHZ 130, 50, 57; BGH, Urteil vom 4. März 1997 - X ZR 141/95, WM 1997, 1586, unter I 2 c).

    Es hat vielmehr aus dem Inhalt des Formularvertrages, insbesondere einer von ihm angenommenen Ausgewogenheit der Vertragsbedingungen und einer Angemessenheit des Gewährleistungsausschlusses, auf die Verwendereigenschaft geschlossen und dadurch in einer mit Systematik und Regelungszweck dieser Vorschrift unvereinbaren Weise die Verwendereigenschaft allein von einer im Gesetz nicht vorgesehenen Prüfung einer inhaltlichen Angemessenheit oder Ausgewogenheit der verwendeten Klauseln abhängig gemacht (vgl. BGHZ 130, 50, 57).

  • BGH, 04.03.1997 - X ZR 141/95

    Begriff des Verwenders; Formularmäßige Vereinbarung von Beschränkungen der

    Auszug aus BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 67/09
    Ob das der Fall ist, lässt sich aus dem Inhalt und der Formulierung einer Vertragsklausel als solcher noch nicht erschließen, so dass Inhalt und Formulierung einer Klausel zur Beurteilung der Verwendereigenschaft für sich allein jedenfalls in der Regel nicht aussagekräftig sind (vgl. BGHZ 130, 50, 57; BGH, Urteil vom 4. März 1997 - X ZR 141/95, WM 1997, 1586, unter I 2 c).

    Allenfalls kann im Einzelfall aus dem Inhalt benachteiligender Formularverträge oder Formularklauseln auf eine bestimmte Marktstärke einer der Vertragsparteien geschlossen werden, welche dann zusammen mit anderen Anhaltspunkten den weiteren Schluss auf die Inanspruchnahme einseitiger Gestaltungsmacht durch ein Stellen vorformulierter Bedingungen gegenüber der benachteiligten Partei zulässt (vgl. BGHZ 118, 229, 239; BGH, Urteil vom 4. März 1997, aaO).

    An dem hierin durch einseitige Ausnutzung der Vertragsgestaltungsfreiheit einer Vertragspartei zum Ausdruck kommenden Stellen vorformulierter Vertragsbedingungen fehlt es jedoch, wenn deren Einbeziehung sich als das Ergebnis einer freien Entscheidung desjenigen darstellt, der vom anderen Vertragsteil mit dem Verwendungsvorschlag konfrontiert wird (vgl. BGH, Urteil vom 4. März 1997, aaO).

  • BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90

    Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung -

    Auszug aus BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 67/09
    Dies beurteilt sich vielmehr nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls, wobei die Verwendereigenschaft grundsätzlich von demjenigen darzulegen und zu beweisen ist, der sich im Individualprozess auf den Schutz der §§ 305 ff. BGB beruft (BGHZ 118, 229, 238; 130, 50, 58).

    Allenfalls kann im Einzelfall aus dem Inhalt benachteiligender Formularverträge oder Formularklauseln auf eine bestimmte Marktstärke einer der Vertragsparteien geschlossen werden, welche dann zusammen mit anderen Anhaltspunkten den weiteren Schluss auf die Inanspruchnahme einseitiger Gestaltungsmacht durch ein Stellen vorformulierter Bedingungen gegenüber der benachteiligten Partei zulässt (vgl. BGHZ 118, 229, 239; BGH, Urteil vom 4. März 1997, aaO).

  • BGH, 30.06.1994 - VII ZR 116/93

    Rechte und Pflichten eines Baubetreuers

    Auszug aus BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 67/09
    Sind die Bedingungen wie hier von einem Dritten formuliert, ist für die Anwendbarkeit der §§ 305 ff. BGB maßgebend, ob eine der Vertragsparteien sich die Bedingungen als von ihr gestellt zurechnen lassen muss (BGHZ 126, 326, 332 m.w.N.).

    Erforderlich ist vielmehr, dass er - wenn er schon auf die inhaltliche Gestaltung des vorgeschlagenen Formulartextes keinen Einfluss nehmen konnte (vgl. BGHZ 126, 326, 333) - in der Auswahl der in Betracht kommenden Vertragstexte frei ist und insbesondere Gelegenheit erhält, alternativ eigene Textvorschläge mit der effektiven Möglichkeit ihrer Durchsetzung in die Verhandlungen einzubringen (vgl. BGH, Urteile vom 3. Dezember 1991 - XI ZR 77/91, WM 1992, 50, unter II 3 a; vom 7. Februar 1996 - IV ZR 16/95, WM 1996, 483, unter I 2 a; ferner BGHZ 141, 108, 110).

  • BGH, 03.12.1991 - XI ZR 77/91

    Verbot von mit Leerräumen versehenen Formularklauseln

    Auszug aus BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 67/09
    Erforderlich ist vielmehr, dass er - wenn er schon auf die inhaltliche Gestaltung des vorgeschlagenen Formulartextes keinen Einfluss nehmen konnte (vgl. BGHZ 126, 326, 333) - in der Auswahl der in Betracht kommenden Vertragstexte frei ist und insbesondere Gelegenheit erhält, alternativ eigene Textvorschläge mit der effektiven Möglichkeit ihrer Durchsetzung in die Verhandlungen einzubringen (vgl. BGH, Urteile vom 3. Dezember 1991 - XI ZR 77/91, WM 1992, 50, unter II 3 a; vom 7. Februar 1996 - IV ZR 16/95, WM 1996, 483, unter I 2 a; ferner BGHZ 141, 108, 110).
  • BGH, 19.09.2007 - VIII ZR 141/06

    Freizeichnungsklauseln gegenüber Verbrauchern und Unternehmern

    Auszug aus BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 67/09
    Das Berufungsgericht geht zutreffend und von der Revision unangegriffen davon aus, dass der im Kaufvertragsformular enthaltene Ausschluss der Rechte des Käufers bei Mängeln des verkauften Fahrzeugs einer Überprüfung am Maßstab des § 309 Nr. 7 BGB nicht standhielte und unwirksam wäre, wenn es sich um eine Allgemeine Geschäftsbedingung handeln würde (vgl. BGHZ 170, 67, Tz. 10; 174, 1, Tz. 10).
  • BGH, 23.06.2005 - VII ZR 277/04

    Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Ablösung des

    Auszug aus BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 67/09
    Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen auch dann vor, wenn sie von einem Dritten für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind, selbst wenn die Vertragspartei, die die Klauseln stellt, sie nur in einem einzigen Vertrag verwenden will (BGH, Urteil vom 4. Mai 2000 - VII ZR 53/99, ZIP 2000, 1535, unter II 1 b, insoweit in BGHZ 144, 242 nicht abgedruckt; Beschluss vom 23. Juni 2005 - VII ZR 277/04, ZIP 2005, 1604, unter II 1; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 07.02.1996 - IV ZR 16/95

    Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingung bei mehreren vorformulierten

    Auszug aus BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 67/09
    Erforderlich ist vielmehr, dass er - wenn er schon auf die inhaltliche Gestaltung des vorgeschlagenen Formulartextes keinen Einfluss nehmen konnte (vgl. BGHZ 126, 326, 333) - in der Auswahl der in Betracht kommenden Vertragstexte frei ist und insbesondere Gelegenheit erhält, alternativ eigene Textvorschläge mit der effektiven Möglichkeit ihrer Durchsetzung in die Verhandlungen einzubringen (vgl. BGH, Urteile vom 3. Dezember 1991 - XI ZR 77/91, WM 1992, 50, unter II 3 a; vom 7. Februar 1996 - IV ZR 16/95, WM 1996, 483, unter I 2 a; ferner BGHZ 141, 108, 110).
  • BGH, 21.01.1981 - VIII ZR 10/80

    Untersuchungspflicht des Gebrauchtwagenverkäufers; Haftung für Unfallschäden

    Auszug aus BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 67/09
    Das Berufungsgericht hat vielmehr im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 21. Januar 1981 - VIII ZR 10/80, WM 1981, 323, unter II 2 b aa; vom 12. März 2008, NJW 2008, 1517, Tz. 12 ff.) angenommen, dass in der abgegebenen Erklärung zur Unfallfreiheit lediglich eine Wissensmitteilung der Beklagten, nicht aber eine Beschaffenheitsvereinbarung zumindest für die Zeit vor ihrer Besitzzeit gelegen habe.
  • BGH, 10.03.1999 - VIII ZR 204/98

    Begriff der AGB im Verbandsverfahren; Formularmäßige Vereinbarung vor Restzahlung

    Auszug aus BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 67/09
    Erforderlich ist vielmehr, dass er - wenn er schon auf die inhaltliche Gestaltung des vorgeschlagenen Formulartextes keinen Einfluss nehmen konnte (vgl. BGHZ 126, 326, 333) - in der Auswahl der in Betracht kommenden Vertragstexte frei ist und insbesondere Gelegenheit erhält, alternativ eigene Textvorschläge mit der effektiven Möglichkeit ihrer Durchsetzung in die Verhandlungen einzubringen (vgl. BGH, Urteile vom 3. Dezember 1991 - XI ZR 77/91, WM 1992, 50, unter II 3 a; vom 7. Februar 1996 - IV ZR 16/95, WM 1996, 483, unter I 2 a; ferner BGHZ 141, 108, 110).
  • BGH, 22.11.2006 - VIII ZR 72/06

    Auslegung der Bezeichnung "fahrbereit" in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag;

  • BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05

    Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" beim Kauf eines

  • BGH, 04.05.2000 - VII ZR 53/99

    Beschwer bei Klageabweisung als zur Zeit unbegründet; Ansprüche des

  • OLG Düsseldorf, 23.06.1994 - 10 U 152/93

    Begriff des Verwenders von AGB - Ausschluß des Sonderkündigungsrechts des Mieters

  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 562/15

    Zur Zulässigkeit formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte bei

    Der Schutzzweck der Inhaltskontrolle besteht vielmehr darin, der Gefahr einer Ausnutzung einseitiger Verhandlungsmacht durch den Verwender entgegenzutreten, welche typischerweise und unabhängig von der Marktstellung des Verwenders mit der Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen verbunden ist (BGH, Urteile vom 17. Februar 2010 - VIII ZR 67/09, BGHZ 184, 259 Rn. 12 und vom 13. Mai 2014 - XI ZR 405/12, BGHZ 201, 168 Rn. 60; Ulmer/Habersack in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 12. Aufl., Einleitung Rn. 48 mwN).
  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 233/16

    Zur Zulässigkeit formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte bei

    Der Schutzzweck der Inhaltskontrolle besteht vielmehr darin, der Gefahr einer Ausnutzung einseitiger Verhandlungsmacht durch den Verwender entgegenzutreten, welche typischerweise und unabhängig von der Marktstellung des Verwenders mit der Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen verbunden ist (BGH, Urteile vom 17. Februar 2010 - VIII ZR 67/09, BGHZ 184, 259 Rn. 12 und vom 13. Mai 2014 - XI ZR 405/12, BGHZ 201, 168 Rn. 60; Ulmer/Habersack in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 12. Aufl., Einleitung Rn. 48 mwN).
  • BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 26/15

    Vertrag über die Lieferung von Arzneimitteln: Stellen von Vertragsbedingungen bei

    Dazu ist es erforderlich, dass er in der Auswahl der in Betracht kommenden Vertragstexte frei ist und insbesondere Gelegenheit erhält, alternativ eigene Textvorschläge mit der effektiven Möglichkeit ihrer Durchsetzung in die Verhandlungen einzubringen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 17. Februar 2010, VIII ZR 67/09, BGHZ 184, 259).

    Mit Rücksicht darauf ist das Merkmal des Stellens erfüllt, wenn die Formularbestimmungen auf Initiative einer Partei oder ihres Abschlussgehilfen (vgl. Senatsurteil vom 4. Februar 2015 - VIII ZR 26/14, NJW-RR 2015, 738 Rn. 14 mwN) in die Verhandlungen eingebracht und ihre Verwendung zum Vertragsschluss verlangt werden (Senatsurteil vom 17. Februar 2010 - VIII ZR 67/09, BGHZ 184, 259 Rn. 11; ebenso BGH, Urteile vom 20. Februar 2014 - IX ZR 137/13, NJW-RR 2014, 937 Rn. 9; vom 13. Mai 2014 - XI ZR 170/13, NJW-RR 2014, 1133 Rn. 24; siehe auch BGH, Urteil vom 20. März 2014 - VII ZR 248/13, BGHZ 200, 326 Rn. 23).

    Der (einseitige) Wunsch einer Partei, bestimmte von ihr bezeichnete vorformulierte Vertragsbedingungen zu verwenden, ist grundsätzlich ausreichend (Senatsurteil vom 17. Februar 2010 - VIII ZR 67/09, aaO Rn. 12).

    Entscheidend ist, ob eine der Vertragsparteien sie sich als von ihr gestellt zurechnen lassen muss (BGH, Urteile vom 1. März 2013 - V ZR 31/12, NJW-RR 2013, 1028 Rn. 17; vom 17. Februar 2010 - VIII ZR 67/09, aaO Rn. 10; vom 30. Juni 1994 - VII ZR 116/93, BGHZ 126, 326, 332).

    bb) An dem durch einseitige Ausnutzung der Vertragsgestaltungsfreiheit einer Vertragspartei zum Ausdruck kommenden Stellen vorformulierter Vertragsbedingungen fehlt es hingegen, wenn deren Einbeziehung sich als Ergebnis einer freien Entscheidung desjenigen darstellt, der mit dem Verwendungsvorschlag konfrontiert wird (vgl. BGH, Urteile vom 17. Februar 2010 - VIII ZR 67/09, aaO Rn. 18; vom 4. März 1997 - X ZR 141/95, NJW 1997, 2043 unter I 2 c).

    Erforderlich hierfür ist, dass diese Vertragspartei in der Auswahl der in Betracht kommenden Vertragstexte frei ist und insbesondere Gelegenheit erhält, alternativ eigene Textvorschläge mit der effektiven Möglichkeit ihrer Durchsetzung in die Verhandlungen einzubringen (Senatsurteil vom 17. Februar 2010 - VIII ZR 67/09, aaO mwN; ebenso BGH, Urteile vom 20. Februar 2014 - IX ZR 137/13, aaO; vom 13. März 2014 - XI ZR 170/13, aaO Rn. 25).

    aa) Soweit das Berufungsgericht zur Begründung seiner gegenteiligen Auffassung maßgeblich auf das Senatsurteil vom 17. Februar 2010 (VIII ZR 67/09, aaO) abhebt, hat es verkannt, dass jener Entscheidung besondere Umstände zugrunde lagen, die eindeutig gegen eine Inanspruchnahme einseitiger Gestaltungsmacht sprachen.

    Der Beklagten ist durch die bloße Frage nach "Anmerkungen oder Änderungswünschen" jedoch nicht - wie vom Senat gefordert (vgl. Urteil vom 17. Februar 2010 - VIII ZR 67/09, aaO) - eine tatsächliche Gelegenheit eröffnet worden, alternativ eigene Textvorschläge mit der effektiven Möglichkeit ihrer Durchsetzung in die Verhandlung einzubringen.

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