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   BGH, 17.02.2015 - XI ZR 17/14   

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https://dejure.org/2015,3528
BGH, 17.02.2015 - XI ZR 17/14 (https://dejure.org/2015,3528)
BGH, Entscheidung vom 17.02.2015 - XI ZR 17/14 (https://dejure.org/2015,3528)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 2015 - XI ZR 17/14 (https://dejure.org/2015,3528)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 321a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 321a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 321a Abs. 2 Satz 5 ZPO, § 195 BGB, § 199 Abs. 1 BGB

  • Wolters Kluwer

    Darlegung der Verletzung des rechtlichen Gehörs i.R.d. Zulässigkeit der Anhörungsrüge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegung der Verletzung des rechtlichen Gehörs i.R.d. Zulässigkeit der Anhörungsrüge

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anhörungsrüge - und die Darlegung der Gehörsverletzung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.10.2014 - XI ZR 348/13

    Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam

    Auszug aus BGH, 17.02.2015 - XI ZR 17/14
    Auf die von der Anhörungsrüge vermisste Erörterung der Frage, ob die dreijährige Regelverjährung des § 195 BGB - wie die Beklagte meint - taggenau mit Wegfall der Unzumutbarkeit der Klageerhebung und nicht - wie § 199 Abs. 1 BGB im Interesse der Rechtssicherheit und -klarheit bestimmt - mit Schluss des Jahres 2011 zu laufen begonnen hat (so Senatsurteile vom 28. Oktober 2014 - XI ZR 17/14, juris Rn. 33, 42, 65 und XI ZR 348/13, WM 2014, 2261 Rn. 35, 38, 68, für BGHZ bestimmt), kommt es deshalb im Streitfall nicht entscheidungserheblich an.
  • BGH, 21.07.2011 - I ZR 204/09

    Anhörungsrüge: Anforderungen an die Darlegung der Gehörsverletzung

    Auszug aus BGH, 17.02.2015 - XI ZR 17/14
    Die Entscheidungserheblichkeit der geltend gemachten Gehörsverletzung hat die Partei in substantiierter Weise darzulegen, § 321a Abs. 2 Satz 5 ZPO (BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - I ZR 204/09, juris Rn. 1 und vom 15. November 2012 - V ZR 79/12, juris Rn. 3; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 73. Aufl., § 321a Rn. 31; MünchKommZPO/Musielak, 4. Aufl., § 321a Rn. 8 f.).
  • BGH, 15.11.2012 - V ZR 79/12

    Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde:

    Auszug aus BGH, 17.02.2015 - XI ZR 17/14
    Die Entscheidungserheblichkeit der geltend gemachten Gehörsverletzung hat die Partei in substantiierter Weise darzulegen, § 321a Abs. 2 Satz 5 ZPO (BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - I ZR 204/09, juris Rn. 1 und vom 15. November 2012 - V ZR 79/12, juris Rn. 3; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 73. Aufl., § 321a Rn. 31; MünchKommZPO/Musielak, 4. Aufl., § 321a Rn. 8 f.).
  • BGH, 23.08.2016 - VIII ZR 79/15

    Anhörungsrüge: Anforderungen an die Darlegung einer Gehörsverletzung

    In dem so gesteckten Rahmen ist eine Anhörungsrüge nur zulässig, wenn mit ihr eine neue und eigenständige Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG durch das erkennende Gericht gerügt wird; dabei ist gemäß § 321a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 5 ZPO in substantiierter Weise darzulegen, dass das Gericht den Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat (BGH, Beschlüsse vom 17. Februar 2015 - XI ZR 17/14, juris Rn. 2; vom 12. Dezember 2012 - V ZR 7/12, juris Rn. 2; jeweils mwN).
  • BGH, 23.08.2016 - VIII ZR 46/15

    Darlegungsanforderungen an eine Anhörungsrüge

    Steht jedoch von vornherein fest, dass die geltend gemachte Gehörsverletzung keinerlei nachteilige Wirkungen für die betroffene Partei haben kann, ist sie bereits unzulässig (BGH, Beschluss vom 17. Februar 2015 - XI ZR 17/14, juris; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 15. November 2012 - V ZR 79/12, juris Rn. 3; vom 21. Juli 2011 - I ZR 204/09, juris Rn. 1; vom 14. Mai 2013  - V ZB 286/11, juris Rn. 1).
  • BGH, 01.09.2015 - XI ZR 434/13

    Anhörungsrüge bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Eine Anhörungsrüge ist nur zulässig, wenn mit ihr eine neue und eigenständige Gehörsverletzung durch das erkennende Gericht gerügt wird; dabei ist darzulegen, dass das Gericht den Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat (Senatsbeschlüsse vom 17. Februar 2015 - XI ZR 17/14, juris Rn. 2 und vom 5. Juni 2015 - XI ZR 186/13, juris Rn. 4; BGH, Beschlüsse vom 15. November 2012 - V ZR 79/12, juris Rn. 3 und vom 28. März 2012 - XII ZR 23/11, juris Rn. 3 ff.).
  • OLG München, 26.10.2017 - 15 U 1222/17

    Vorliegen eines Diebstahls als Kündigungsgrund im Arbeitsverhältnis -

    In dem so gesteckten Rahmen ist eine Anhörungsrüge nur zulässig, wenn mit ihr eine neue und eigenständige Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG durch das erkennende Gericht gerügt wird; dabei ist gemäß § 321a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 5 ZPO in substantiierter Weise darzulegen, dass das Gericht den Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat (BGH, Beschlüsse vom 17. Februar 2015 - XI ZR 17/14, juris Rn. 2; vom 12. Dezember 2012 - V ZR 7/12, juris Rn. 2; jeweils mwN).
  • BGH, 05.06.2015 - XI ZR 186/13

    Aufklärungspflicht über den anfänglichen negativen Marktwert von einem am selben

    Eine Anhörungsrüge ist nur zulässig, wenn mit ihr eine neue und eigenständige Gehörsverletzung durch das erkennende Gericht gerügt wird; dabei ist darzulegen, dass das Gericht den Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat (Senatsbeschluss vom 17. Februar 2015 - XI ZR 17/14, juris Rn. 2; BGH, Beschlüsse vom 15. November 2012 - V ZR 79/12, juris Rn. 3 und vom 28. März 2012 - XII ZR 23/11, juris Rn. 3 ff.).
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